Wie sieht es denn aus mit der Eintragung ins Grundbuch? Wir können unser Grundstück nur erreichen, indem wir das Grundstück des Nachbarn benutzen. Bei wem wird denn das Wegerecht eingetragen? Bei dem Nachbarn, weil wir darüber unser Grundstück erreichen? Oder wird bei uns eingetragen : Wegerecht über Nachbargrundstück ?

Ich kannte es so, dass es immer beim belasteten Grundstück eingetragen wird. Aber ein Vermerk auf dem eigenen Grundstück ist mir nicht bekannt.

Auf der Seite : http://www.baufinanzierung-bayern.de/themen/immobilie/grundbuch.html

ist zu sehen, dass unter Bestandsverzeichnis ---> Rechte, die dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zustehen steht:

Wegerecht über Nachbargrundstück.

Kann es auch sein, dass es nur bei uns vermerkt ist, und beim Nachbarn im Grundbuch nichts steht? Falls bei ihm nichts vermerkt ist, kann er es uns verbieten sein Grundstück zu nutzen?