Wir besitzen zusammen mit unserem Nachbarn zusätzlich zu unseren eigenen Grundstücken noch ein gemeinsames (halb/halb), über das wir zu unserer Garage fahren. Für unseren Nachbarn ist es der einzige Zuweg zu seinem Grundstück und seiner Garage. Nun wird der Nachbar alles verkaufen und wegziehen. Auf seinem Grundstück sollen Reihenhäuser errichtet werden. Unsere Zufahrt wird demnach in Zukunft von deutlich mehr Leuten genutzt werden. Kann man sich dagegen wehren? Gibt es Mindestanforderungen für solche Zuwegungen in Abhängigkeit der Anliegeranzahl (z.B. wegen Feuerwehr?)