Hallo zusammen,

wir würden uns gern eine Wohnung im Erdgeschoss kaufen mit Sondernutzungsrecht am Garten (96 m2). Jetzt steht in der Teilungserklärung unter Punkt "Gebrauchsregelungen von nicht überbauten Flächen" folgendes:

"Als Inhalt der Sondernutzungsrechte an Grundstücksflächen wird vereinbart, dass der jeweilige Sondernutzungsberechtigte dieser Grundstücksfläche das Recht hat, auf der jeweiligen Fläche ein nach den gesetzlichen Bestimmungen genehmigungsfähiges Gartenhaus zu errichten"

Ich fasse das so auf, dass ich OHNE die Miteigentümer zu fragen ein Gartenhaus errichten kann. Aber nur, wenn das Gartenhaus auch von der Baubehörde genehmigt wird. Was ist aber, wenn ich auf dem Grundstück nur einen kleinen Schuppen <6m2 aufstellen will, der keiner Baugenehmigung bedarf?? Würdet ihr den einfach so aufstellen? Und muss ich da Regelungen bzgl. Abstand zum Nachbargrundstück/Hauswand einhalten??

Vielen Dank für eine Antwort! Gruß hacke