Gewinnspiel ist betrug?

Hey liebe Community,

ich habe vor ca. zwei Wochen an einem "Gewinnspiel" teilgenommen, dass in irgendeiner Internetanzeige zu finden war. Es ging um 400€ Amazongutscheine.

Heute wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt dass ich gewonnen habe und einen 400€ Gutschein+ einen Reisegutschein gewonnen habe. Was ja alles schön und gut klingt, aber es geht weiter.

Es hieß, dass ich unter den 20 Gewinnern zähle die noch bessere Preise bekommen bei denen in den ersten 3 Plätzen um 15k-83k geht und ab dann andere Preise zu gewinnen gilt. Ab dann wurde es für mich sureal und war skeptisch. Die Frau am Telefon versicherte mir, dass dies alles war ist und ich nach 2min angerufen werde um eine Bewertung über sie abzugeben und ob Meine Daten wie Name, Adresse und Iban stimmt.

Jetzt kommen wir zum großem Klu. Es wurde im ersten Telefonat gesagt, dass ich zwischen 3 Zeitschriften auswählen soll. Das eine war die Bidl und von den anderen kenne ich den Namen nicht mehr. Ich bekomme ein 24Monate Abo, das halbjährlich 70€ kostet! Sie sagte, dass dies ja eh egal ist, da ich schon den 400€ Gutschein erhalte und ich ja noch mehr gewinnen kann.

Im zweiten Anruf wurde ich aufgenommen und habe genau überlegt was ich sagte. Ich wurde nicht gefragt ob ich das Abo annehme oder ob ich weiter im Gewinnspiel machen will. Somit habe ich eigentlich nichts abgeschlossen.

Ich soll angeblich in den nächsten 14 Tagen alles schriftlich bekommen.

Ich war mir unsicher danach. Habe eine Telefonnummer bekommen für ihre Hotline falls Fragen aufkommen sollten. Ich wollte alles beenden aber wenn ich da anrufe klingelt es, aber geht keiner ran. Nichtmal Musik kommt wie es klassisch für eine Hotline wäre. Ich wollte dann die anrufen mit denen ich vorhin telefoniert hatte, aber beide Nummern sind nicht vergeben?

Wie ist das mögich?

Was kann ich denn jz am besten unternehmen ?

Betrug, Gewinnspiel, Polizei, Recht, Gesetzeslage
Blutwurst ins Kino mitnehmen?

Guten Abend liebe Community,

ich war vor ein paar Tagen bei meinem Onkel in der Oberpfalz und wir haben zusammen das erste Mal frisch geschlachtet. Die Freundin meines Onkels hat gleich am nächsten Tag Blutwurst hergestellt und mir alles in mehreren Frischhalteboxen mitgegeben. Ich habe einen riesigen Vorrat an Blutwurst, der in wenigen Tagen verspeist werden muss. (Laut meines Onkels bis spätestens kommenden Sonntag)

Ich bin nun am Wochenende zwei Mal im Kino, da ich von einer Bekannten eingeladen wurde. Meine Frage an euch ist nun folgende:

Ist es erlaubt Blutwurst ins Kino mitzunehmen?

Seit Stunden geht mir das Thema nicht mehr aus dem Kopf. Ich gehe nur selten ins Kino und kenne mich mit den Vorschriften nicht aus. Die Blutwurst esse ich aktuell zu allen Mahlzeiten des Tages, um bis spätestens Sonntag alles verbraucht zu haben.

Auf YouTube habe ich gesehen, dass es in manchen Kinos inzwischen salziges Popcorn gibt. Das würde sich bestimmt super mit der Blutwurst kombinieren.

Ich bin schon am Überlegen im Voraus schriftlich nach der Mitnahme der Blutwurst zu fragen. (geschnitten)

Vielleicht könnt ihr mir auch schon weiterhelfen.

Vielen Dank und einen schönen Abend!

Gruß Voktor

Bild zum Beitrag
Blutwurst vor den Kinobesuchen komplette verzehren 60%
Schriftliche Genehmigung beim Kinobetrieb anfragen 40%
Blutwurst einfach ins Kino mitnehmen (geschnitten) 0%
Kino, Blutwurst, Gesetzeslage, Anfrage schicken
Ebay Kleinanzeugen Käufer will mich anzeigen wegen Betrug Hilfe?

Ich habe von meinem Oldtimer Motorrad den Scheinwerfer mit Halter und Blinker Verkauft. der Käufer fragte ob alles in ordnung mit dem artikel ist. ich sagte ja er ist voll funktionsfähig, auch der TÜV hatte nichts zu bemängeln. Als er dann beim Käufer ankam bekam ich folgende Nachricht:

habe heute den Scheinwerfer erhalten (per Hermes), aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich "stinksauer" bin.

Begründung: Ich hatte Sie gefragt, ob der Scheinwerfer in Ordnung ist. Ihre Antwort sehen Sie im Verlauf unseres Schriftverkehrs.

An diesem Scheinwerfer ist nichts in Ordnung, und hätte von Ihnen aufgezeigt werden müssen, da ich Sie extra danach gefragt habe.

1. Das blaue Kontrolllicht - zerstört und daher ohne Funktion

2. Der Scheinwerfer-Reflektor verschmolzen und unfachmännisch geklebt.

Auf meine Frage nach dem Zustand hätten Sie mir das mitteilen müssen, dann hätte ich ihn nämlich nicht gekauft.

So habe ich in Vertrauen auf Ihre Aussagen "gutes Geld, für schlechte Ware" bezahlt. Solches Gebaren ist unredlich, wie wir in der Juristensprache sagen.

Ich erwarte Ihren Vorschlag wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist.

Mit freundlichem Gruß

in einer späteren nachricht die optisch einem Brief ähnelt fordert er dass ich ihm das geld schicke und er mir dann den scheinwerfer.. wenn ich nicht reagiere würde er: " Falls Sie mein Verlangen ignorieren, behalte ich mir weiter Schritte vor und erstatte Strafanzeige wegen Betrugs. "

jetzt meine Frage: 1. wusste ich nichts von irgendwelchen beschädigungen. 2. hätte ich mit einem unbrauchbaren Scheinwerfer keinen TÜV bekommen können. und deshalb denke ich dass ich hier keine strafverfolgung zu befürchten habe?

ich habe irgendwie das gefühl der käufer will mich entweder einschüchtern oder die bekannte betrugsmasche abziehen wo ich dann am ende kein paket oder nur ein ziegelstein bekomme und er sein geld wieder..

also was droht mir hier? die staatsanwaltschaft wird bestimmt nicht wegen einem 50€ scheinwerfer ermittlungen einleiten oder?

Rechte, Gesetzeslage, Auto und Motorrad
Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

Hallöchen,

Hab ich eine Chance, dass mein Widerspruch zur Versagung der EM-Rente erfolgreich ist?

Das ganze Spielchen mit der Rentenversicherung geht nun schon seit 2012.

Erst wurde die volle Erwerbsminderung an sich nicht anerkannt und bestimmte Zeiten haben gefehlt.

Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen.

Die volle Erwerbsminderung ist innerhalb des 6 Jahres Zeitraums nach einer Ausbildung nach Paragraph 53 SGB VI Abs. 2 eingetreten und die 12 Monate Pflichtbeiträge sind auch nachweislich geleistet. Die Ausbildung war 2007, die volle Erwerbsminderung ist laut RV im Januar 2012 eingetreten.

Ich liege also noch im soll.

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren. Hier gab es eine ausführliche Erläuterung.

Bei dem Abschnitt " In bestimmten Fällen kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein..." steht allerdings nur "Dies ist bei Ihnen nicht der Fall". Da das bisher in jedem Bescheid unter diesem Punkt stand (da in den vorangegangenen Anträgen best. Zeiten gefehlt haben, war das auch durchaus richtig) hab ich mir, bis zu diesem Bescheid keine Gedanken drüber gemacht, dass das auch nur eine Standardfomulierung sein könnte. Jetzt habe ich da so meine Zweifel.

Kurz vor Bescheideingang erhielt ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu eben diesen Bescheid, das nur auf Paragraph 43 eingegangen ist, die vorzeitige Wartezeiterfüllung aber nicht einmal beiläufig erwähnte.

Ich habe daher den begründeten Verdacht, dass nach 53 SGB VI gar nicht erst geprüft wurde.

Jetzt habe ich in meinem Widerspruch genau das erwähnt und bin auch mit Quellen der RV zu dem Schluss gekommen, dass der Widerspruch plausibel ist, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besteht daher die Möglichkeit, dass dem Widerspruch stattgegeben wird oder eher nicht?

Wie seht ihr das?

(Ich weiß, dass es hier keine bildenden Antworten geben kann, ich möchte nur eine objektive Einschätzung)

Vielen Dank 🙂

Recht, Sozialrecht, Gesetzeslage, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Widerspruch, Ausbildung und Studium

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