Was tun wenn Nachbarn sich über Drohne beschweren und die Polizei informieren wollen und herunterschießen?
dji mini 2
Regeln halte ich ein mit Sichtweite und 100 Meter
4 Antworten
Das sind doch BEI WEITEM nicht alle Regeln!
Es gibt so viel mehr zu beachten, neben den von dir genannten beiden Punkten. Alle Bestimmungen kannst und musst du auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) nachlassen.
btw....ein Abschuss deiner Drohne ist u.U. sogar rechtlich gesehen legitim und legal. Auch haben deine Nachbarn jedes Recht dazu, die Polizei einzuschalten.
Wenn sich deine Nachbarn beobachtet fühlen, hat sie damit recht, dass sie das untersagen lassen will. In Wohngebieten hat so ein Ding auch nichts zu suchen, das muss man vorher beachten, bevor man sich eine Drohne kauft. Runterschießen hat sie wahrscheinlich nur gesagt, weil sie total verärgert war. Aber ihre Privatspähre darfst du trotzdem nicht verletzen. Und falls du unter 16 bist, muss sowieso ein Erwachsener dabei sein und der bekäme dann auch Ärger. Und hast du dafür eine Drohnenversicherung? Wenn nicht, autsch.....wenn sie wirklich die Polizei holt, hast du Spaß!
Es bleiben lassen.
Ihnen ist (LuftVO) §21h bekannt ? Speziell 7 c) dürfte für Sie interessant sein, dabei muss aa, bb, cc UND dd gegeben sein.
Ihr Fall klingt nicht danach.
Hier nochmal zum Nachlesen:
Die Drohne unten lassen.
Auch für das Filmen mit einer Drohne gelten die allgemeinen Foto und Videoregeln, d.h. Du darfst nicht auf Nachbargrundstücke fliegen oder gar Filmen. Selbst wenn die Nutzung erstmal erlaubt ist, weil sie klein ist.
Egal wie klein. Trägt das Ding eine Kamera ist sie über Wohngebieten zunächst nicht zulässig. (LuftVO) §21h 7. b)