§ 437 BGB gültig bei Verkauf von defekter Ware?

4 Antworten

Der Käufer reklamiert demnach einen Defekt, der nicht beschrieben wurde. Da unklar ist, wie dein Wortlaut insgesamt gelautet hat, kann man nicht beurteilen, ob seine Reklamation gerechtfertigt ist.

Nun möchte der Käufer den Artikel zurück geben, obwohl ich Rücknahme, Garantie, Gewährleistung ausgeschlossen habe

Ein Recht auf Rücknahme gibt es nicht. Einen Artikel muss kein Verkäufer zurücknehmen. Da es dieses Recht nicht gibt, hättest du die Rücknahme auch nicht auszuschliessen brauchen. Von daher kann der Käufer den Artikeljetzt auf jeden Fall behalten, ehgal, wie die Sache ausgehen wird.

Eine Garantie gibt man freiwillig. Hat man keine gegeben, kann man auch nichts ausschliessen.

Die Gewährleistung auszuschliessen war das einzig Sinnvolle. Allerdings: Hier geht es nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen Sachmangel. Ob der vorliegt, weiß man nicht, siehe oben den ersten Satz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

peterobm  29.03.2022, 13:48

lies mal bei mir die Kommentare,

Käufer hat die Ware selbst abgeholt.

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Nayes2020  29.03.2022, 13:47

Das ist ein guter Punkt.

Wenn jedoch eine Ware als gesamt Defekt angeben wird und bei der Abholung inspiziert aber nicht geprüft wurde,

kann man davon ausgehen dass der Käufer den defekten Zustand billigend in Kauf genommen hat.

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ronnyarmin  29.03.2022, 13:50
@Nayes2020
Wenn jedoch eine Ware als gesamt Defekt angeben wird

Das weiß man leider nicht, so lange der Wortlaut des Anzeigetextes unbekannt ist.

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§437 BGB greift hier überhaupt nicht, wenn der Artikel als defekt klassifiziert wurde....


ronnyarmin  29.03.2022, 13:46

Du weißt nicht, welche Eigenschaften in der Beschreibung zugesichert wurden.

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Orothred23  29.03.2022, 13:46
@ronnyarmin

Lies die Frage nochmal...

Dazu kommt, dass der Käufer persönlich abgeholt hat....

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ronnyarmin  29.03.2022, 13:48
@Orothred23

Ich habe die Frage gelesen und weiß immer noch nicht, wie der Wortlaut der Beschreibung war.

Eine persönliche Abholung widerspricht nicht dem Umstand, dass der Artikel sämtliche in der Beschreibung genannten Eigenschaften aufweisen muß.

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Orothred23  29.03.2022, 13:49
@ronnyarmin
sämtliche in der Beschreibung genannten Eigenschaften

-> DEFEKT! Punkt :-)

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ronnyarmin  29.03.2022, 13:52
@Orothred23
sämtliche in der Beschreibung genannten Eigenschaften

Wo steht das?

Und was ist mit den nicht genannten Eigenschaften? Es bleibt ein Rätselraten, solange der Fragesteller nicht die vollständige Artikelbeschreibung herausrückt.

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ronnyarmin  29.03.2022, 13:56
@Orothred23

Ich diskutiere nicht sinnlos. Ich habe darauf hingewiesen, dass aufgrund der nur auszugsweise genannten Beschreibung unklar ist, ob der Käufer zu Recht reklamiert. Schade, dass du das nicht verstehen willst.

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Orothred23  29.03.2022, 13:57
@ronnyarmin

Nein, du verstehst nicht, dass der Artikel allumfänglich als defekt beschrieben wurde UND bei Abholung nicht geprüft wurde....

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ronnyarmin  29.03.2022, 14:01
@Orothred23

Es wurde aufgrund 'möglicherweise verstellter Sachen' als defekt angeboten.

Was ist mit den Sachen, die nicht verstellt wurden? Die müssen funktionieren. Auch dann, wenn der Artikel abgeholt wurde.

Nochmal: Solange der Fragesteller weiterhin geheim hält, wie er die komplette Beschreibung formuliert hat, kann man nicht abschätzen, ob die Reklamation gerechtfertigt ist.

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ronnyarmin  29.03.2022, 14:03
@Orothred23

Es wäre so einfach, wenn der Fragesteller sich nochmal melden würde...

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Orothred23  29.03.2022, 14:12
@ronnyarmin

Es ist alles klar und beantwortet, du willst das nur nicht hinnehmen....

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Es können am Artikel noch andere Sachen verstellt o.ä sein, daher verkaufe ich das Produkt als Defekt/Ersatzteilspender.

blöd wenn er ausgerechnet die defekten Teile benötigen würde.

damit kann  § 437 BGB gar nicht erst zur Anwendung kommen.


IchBinAnonym292 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 13:43

Ja ich verstehe das ganze leider nicht, habe in der Beschreibung halt drinnen stehen das ich es als Defekt verkaufe. Der Käufer wollte das Gerät nicht mal an machen, also mit Strom verbinden....

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IchBinAnonym292 
Beitragsersteller
 29.03.2022, 13:44
@Orothred23

Ja klar, habe extra so n Strom verlängerungskabel ausm Keller geholt damit er den Anschließen kann 😁

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peterobm  29.03.2022, 13:45
@IchBinAnonym292
Der Käufer wollte das Gerät nicht mal an machen, also mit Strom verbinden....

selbst Schuld, dann erst RECHT nicht.

dann lass ihn mal machen

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Nayes2020  29.03.2022, 13:45
@IchBinAnonym292

also ist es noch nicht mal ein fernabsatzgeschäft gewesen?

du kannst ihn schreiben dass er gerne einen Anwalt konsultieren kann wenn er Freude daran hat Geld und Zeit zu verlieren.

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§437 BGB greift hier nicht da du die Ware als defekt deklariert hast.

damit war der Käufer von Anfang an bereit defekte Ware zu kaufen.

Wenn ich in ein Laden gehe und eine grüne Hose kaufe kann ich mich ja auch nicht beschweren dass die Hose nicht rot ist.

Solang deine Beschreibung dem Artikelzustand entspricht kann er da nichts machen.