Ist man gezwungen zu seinem Hausarzt zu gehen, wenn man ihn nicht mehr vertraut und andere Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen?

Hallo an die Community,

eine für mich zunehmende wichtigere Frage...

Seit längerem fühle ich mich bei meinem Hausarzt nicht mehr gut betreut und würde daher gerne wechseln.

Leider ist aber bei sämtlichen Ärzten ein Aufnahmestop für Neupatienten.

Bisher hatte ich das Glück, dass mein Hausarzt immer Urlaub hatte sowie ich eine ärztliche Meinung benötigte.

Doch kann ein anderer Arzt die Behandlung verweigern, sowie er weder Vetretungsarzt ist noch mein eigentlicher Hausarzt verfügbar wäre?

Warum vertraue ich meinem Arzt nicht mehr:

Persönlich:

  • Agressiv / reizbar / genervt gegenüber Patienten insbesondere bei Nachfragen
  • Voraussetzen bon medizinischen Hilfsgeräten bspw. Blutsdruckmessgerät in Privathaushalten und anmotzen von Patienten sowie er die Werte wissen will und man kein Gerät hat. (Sry aber mit 30+ wüsste ich weder wie ich das Gerät zu bedienen habe noch was die Werte bedeuten...)

Fachlich:

  • Er fragt was man will ... und nimmt sich nicht die Zeit jemanden zu kontrollieren.
  • Man fordert eher als Patient selbst die Medikamente an die man haben will / meint zu brauchen
  • Man muss selbst eher betteln, dass man eine Überweisung zum Facharzt braucht (Lungenfunktion, Hautarzt)
  • Für eine Krankmeldung bzgl. Migräne wurde ein negativer PCR test gefordert bevor Praxis betreten werden durfte ... als man noch 50 km zum nächsten Testzentrum fahren musste ... nicht das ich selbstständig fahren konnte...

Mir geht es wirklich nicht darum Arzt Hopping zu betreiben. Mir geht es darum einen neuen Hausarzt zu finden oder zumindest übergangsweise einen Arzt der mich im Krankheitsfall behandelt und nicht einfach nur das x. Antibiotika verschreibt oder für C Tage krankschreibt.

Die Frage ist daher für mich wichtig, ob ich einfach bei einem anderen Arzt anrufen und einen Termin ausmachen kann bzgl. akuter Beschwerden oder ob man direkt abgewiesen würde. (Vor allem ob dies zulässig ist)

Medizin, Gesundheit, Recht, Arzt, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Hausarzt
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen
Nachfolgen für mich?

Vor einiger Jahren wurde ich bei einer Berufsfeuerwehr eingestellt. Davor musste ich zum Amtsarzt. Vor dem damaligen Termin habe ich beim Amtsarzt angerufen, dort war eine Dame dran. Die habe ich gefragt: "was ich alles angegeben muss beim Arzt?"

Die meinte: "alles relevante, also chronische Erkrankungen oder Krankheiten mit Folge Erkrankungen"

Ich hatte damals 2x kurzfristig Rückenschmerzen gehabt, wegen falscher Bewegungen und war einmal bei der Physio deswegen. War auch alles gut und hatte danach nie wieder was. Dort wurde mir gesagt kurzfristige Rückenschmerzen OHNE Folgeschäden seien nicht wichtig zu wissen, da jeder mal was mit dem Rücken hat. Mit Folgeschäden wäre für die Feuerwehr natürlich doof. Guten Gewissen beim Arzt auch nicht gesagt. Da es ja nicht wichtig sei.

Nun habe ich rausbekommen, das der Arzt 2 unterschiedliche Diagnosen gestellt hatte diesbezüglich (Radikulopathie Lumbalbereich und was mit LWS Syndrom). Das sind ja schon Diagnosen die damals bestimmt dazu geführt hätten, das ich nie eingestellt worden wäre. Nun mache ich mir Sorgen, weil ich damals das nicht gesagt habe, obwohl ich die Diagnosen nicht kannte.

Rausbekommen würden die das eh nur im Falle einer Untersuchung auf Dienstunfähigkeit. Aber trotzdem.

Soll ich da einfach, wenn es so kommen sollte, das so sagen? Kann ja nicht mehr nachweisen das ich das damals telefonisch angefragt habe...

Recht, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Amtsarzt
Fälschung/Betrug bei der Arbeitsbescheinigung für die Führerscheinbehörde? Welche Folgen?

Um schnellst möglichst meine Führerscheinprüfungen der Klasse B zu absolvieren, welche aber ein Bewerberdatenblatt benötigen, dass von der Führerscheinbehörde ausgestellt wird und 8-10 Wochen dauern kann, habe ich in einer E-Mail die Führerscheinstelle angelogen, ich bräuchte beruflich sehr dringend ein Führerschein, obwohl ich garnicht arbeite oder irgendwo eingestellt bin, damit mein Bewerberdatenblatt zu einem früheren Zeitpunkt als üblich ausgestellt wird.

Daraufhin hat die Führerscheinbehörde geantwortet, eine bevorzugte Bearbeitung kann nur dann erfolgen, wenn ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers einreiche, die bestätigt, dass meine Fahrerlaubnis für die Arbeitsstelle benötigt wird.

Meine Frage lautet nun, was passieren würde, wenn ich eine solche Arbeitgeberbescheinigung, die nachweist, dass ich beruflich einen Führerschein brauche, einfach fälschen würde?

Und wenn ein Unternehmen/Arbeitgeber seinen Stempel oder Unterschrift auf solch eine Arbeitgeberbescheinigung hinterlegen würde obwohl ich dort nicht arbeite, könnten sie dafür bestraft werden? Gilt das schon als Urkundenfälschung wenn die Urkunde an sich nicht von mir gefälscht, sondern von einem richtigen Unternehmen mir ausgehändigt wird, ich aber nur nicht da arbeite?

Würde die Führerscheinbehörde überhaupt nachhaken und es kontrollieren oder einfach so hinnehmen? Und bei wem würden sie um sich zu versichern nachfragen? Beim Unternehmen? Bei der Agentur für Arbeit?

Und zu guter Letzt: Würde auch eine Arbeitgeberbescheinigung, die aussagt, dass ich dort zwar zurzeit NICHT arbeite, es aber sobald ich einen Führerschein habe tun werde, auch für die Führerscheinbehörde ausreichen? Das wäre ja kein Betrug.

Betrug, Recht, Fälschung, Führerschein, Arbeitsbescheinigung, Gesetzeslage, Urkundenfälschung
MPU wegen Geschwindigkeit? Die?

Hei, ich habe folgendes Anliegen :

ich wurde am 09.12.2019 geblitzt mit 50km/h zu schnell innerorts und dazu dann am 17.12.2019 gab es einen Vorfall bei dem ich (angeblich) 160km/h innerorts gefahren bin mir wurde Vorort der Führerschein entzogen, aufgrund von 315d.

Der Vorfall mit 160km/h ging auf Grund von 315d (illegales Straßenrennen) vor Gericht und wurde dann gegen eine 400€ Spende eingestellt. Dafür habe ich dann direkt im Mai.2020 meinen Führerschein zurückerhalten.

Für die 50km/h vom 09.12 wurde mir ein Aufbauseminar verordnet, welches ich leider nicht fristgerecht erfüllt hatte. Somit wurde mir dann im September 2020 mein Führerschein wieder abgenommen.

Das Aufbauseminar habe ich dann im Januar 2021 erledigt, alle Dokumente für die Neubeantragung gesammelt und dies alles zur Führerscheinstelle geschickt.
Kurz dadraus erhielt ich einen Kostenbeleg für die Neuerteilung, ich dachte alles wäre geregt und dann erfahre ich plötzlich durch einen Mail das die Führerscheinstelle „nach prüfen meinen Sachverhaltes“ einen MPU anfordert.
Ein geführtes Telefonat mit dem Sachbearbeiter legte dann offen, das sie das auf Grund der beiden Straftaten angeordnet haben.

Ist dieses Vorgehen regelkonform?
hat jemand Tipps für sie MPU?

(bei dem 160/h konnte keinen genaue Geschwindigkeit ermittelt werden, die Polizisten im Zeugenstand waren ehr weniger gut vorbereitet im Gegensatz zu mir und meinem Anwalt)

Geschwindigkeit, MPU, Recht, Führerschein, Führerscheinentzug, Gesetzeslage, Medizinisch psychologische Untersuchung, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad
Homeschooling Pflicht die Kamera einzuschalten?

Im Folgenden wird gedutzt.

Falls du ein Lehrer bist und davon betroffen bist - perfekt. Deine Meinung will ich hören.

Gestern habe ich zum ersten Mal bevorzugt meine Kamera auszulassen da ich deutlich zerberstet aussah und das hatte einen Grund. Also habe ich sie ausgelassen und das hat den ersten Stein der Reihe an Dominos bewegt - die restlichen Schüler haben sie auch aus gemacht. Alle introvertiert. Daraufhin hat sich der Lehrer vorerst nur bei mir beschwert, dass er das nicht akzeptieren werde und hat den Elan zum Unterrichten verloren.

Heute kam eine Mail der Schulleitung an die gesamte Schule "die Kameras haben an zu sein". Ich habe mich informiert. Davon abgesehen, dass es allgemein keine Gesetzeslage gibt mit genauen Erklärungen was außer der Anwesenheitspflicht einzuhalten ist. DIE SCHULE UND DIE LEHRKRÄFTE SOLLTEN DIE ENTSCHEIDUNG EINE KAMERA NICHT EINSCHALTEN ZU WOLLEN RESPEKTIEREN ist meine Meinung. Ich nehme an der Videokonferenz nicht teil wenn ich nicht vorhabe auch mit Konzentration mitzumachen, ich grabe mir selbst eine Grube wenn ich nicht aktiv mit mache. Was ist eure Meinung? Und wie kann ich bei der Schulleitung jetzt gut argumentieren ohne nachweisbaren Beleg darüber, dass es keine klaren Regelungen dafür gibt? Kann das jetzt jede Schule selbst für sich entscheiden oder wie?

Es geht mir hierbei nicht um Trotz. Sonst lasse ich sie auch an, trotzdem frustriert es mich und macht mich traurig, dass meiner Entscheidung so entgegengewirkt wird und nicht respektiert wird.

Danke.

Die Entscheidung sollte jedem Schüler frei zustehen. 61%
Ja, es sollte Pflicht sein, sie an zu haben. 19%
Man braucht keine Kamera für einen effektiven Unterricht. 19%
Schule, Psychologie, Gesetzeslage, Homeschooling, Abstimmung, Umfrage
Wie sollte man am besten einen Äußerungsbogen bei Ladendiebstahl ausfüllen?

Ich habe letztens einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 2,50 Euro und ich bereue es wirklich zutiefst. Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke. Es war echt dumm von mir und ich werde sowas nie wieder tun, das steht schon mal fest.

Der Detektiv hatte mich erwischt und gesagt ich müsse eine Strafe von 75 Euro zahlen und dass ich von der Polizei noch einen Brief kriegen würde. Da ich kein Geld gehabt habe konnte ichs auch nicht zahlen und der meinte dann das würde man dann mit der Polizei regeln. Jetzt habe ich auch einen Brief erhalten mit einem Äußerungsbogen mit mehreren Sachen zum ankreuzen. Ich persönlich würd die Straftat jz einfach zu geben und deutlich machen dass es mir sehr leid tut.

Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene. Deswegen würde ich gerne wissen wie hoch so eine Geldauflage wäre. Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab? Sind die in dieser Geldauflage enthalten oder sind das zwei verschiedene Sachen? Ich bin gerade so verzweifelt und überfordert mit dieser Sache. Vielleicht kann mir einer von euch helfen..

Geld, Polizei, Jugendliche, Recht, Anwalt, Gesetz, Behörden, Gesetzeslage, Strafrecht
Selbstständigkeitserklärung bei Klausur vergessen/falsch?

Hallo,

ich habe vor einer Woche eine online Klausur für die Uni geschrieben und jetzt habe ich gemerkt dass die Selbständigkeitserklärung falsch ist.
Ich hätte versichern sollen, dass ich die Klausur selbstständig und nur mit Hilfe des Gesetzes angefertigt habe, ich habe für die Erklärung allerdings eine Vorlage von einer Klausur benutzt die ich davor geschrieben habe, wo ausnahmsweise Hilfsmittel zugelassen waren, deshalb steht in meiner Erklärung nur dass ich die Arbeit ohne Hilfe anderer geschrieben habe über die Hilfsmittel steht nichts.

ich habe keine anderen Hilfsmittel als das Gesetz benutzt, habe aber vergessen dass die Vorlage hier ausnahmsweise von den üblichen abweicht.. Was würdet ihr machen?

Hoffen dass es keiner bemerkt? Oder lieber Bescheid geben und hoffen dass ich den anderes Teil der Erklärung noch nachreichen kann? Ich habe halt Sorge dass die Korrektoren nun annehmen dass ich tatsächlich davon ausgegangen bin dass ich Hilfsmittel verwenden darf, was nicht der Fall ist.
Wie die Korrektoren und der Prof. entscheiden liegt wohl in ihrem Ermessen oder? Also sie könnten es erlauben den Teil nachzureichen, aber auch die Klausur mit 0 Punkten bewerten ist das richtig?

Schule, Rechtsanwalt, Prüfung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gesetzeslage, Jura, Klausur, Rechtslage, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium, Rat
Gemeinschaftseigentum verdreckt durch die Hunde einer Mieterin. Wer ist verantwortlich?

Hi :),

erstmal vorneweg: ich habe selbst einen Hund und somit auch großes Verständnis bei diesem Thema :)

Ich bin Eigentümer einer Wohnung (EG) eines Gemeinschaftseigentums mit 5 weiteren Eigentümern. Jedoch bin ich der einziger Eigentümer, der auch selbst in der Wohnung lebt. Alle anderen sind vermietet.

Leider ist es so, dass die Hunde (2 große Schäferhunde) einer Mieterin (im OG) den Hausflur extrem verdrecken. Die Hunde sind ständig ohne Leine unterwegs, rennen selbständig den Hausflur auf und ab, reiben sich sind dabei an den Wänden, sodass diese bis hin zu der Wohnung der Mieterin einen dicken schwarzen Streifen aufweisen sowie auch überall Hundehaare und Dreck (von den Pfoten) zu finden ist. Außerdem (da die Hunde auch draußen selbstständig unterwegs sind) erledigen sie ihr Geschäft oft auf meinem privaten Stellplatz, das ich immer wieder wegräumen muss. Darüber hinaus hat meine Frau panische Angst vor fremden Hunden und steht ständig vor den Hunden ohne Leine. Auch kleine Kinder sind immer wieder Hausflur unterwegs.

Ich habe die Mieterin darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Die oben genannten Punkte sind jeden Tag an der Tagesordnung und der Zustand wird immer schlimmer.

Auch den Vermieter (also Miteigentümer) und die Hausverwaltung habe ich darauf angesprochen. Diese blocken komplett ab und sagen, dass ich das mit der Mieterin klären soll und sie nichts machen können.

Das Gemeinschaftseigentum wird hier aber beschädigt/verdreckt und die Mieterin handelt dabei ohne Rücksicht/Verantwortung.

Meine Frage wäre, wer in diesem Fall verantwortlich ist und wie die Rechtslage aussieht. Wer muss sich um die verdreckten Wände kümmern, dafür sorgen, dass die Hunde nicht ohne Leine im Flur rumrennen oder ihr Geschäft auf meinen Stellplatz erledigen? Wer muss das letztendlich auch bezahlen, wenn bspw. eine Reinigungsfirma vorbei kommt bzw. die Wände gestrichen werden?

Info: mein Hund kann das definitiv nicht sein, da dieser noch nie im Hausflur war, ausschließlich über die Terrasse in die Wohnung kommt und unter der Woche aktuell bei meinen Eltern ist, da meine Terrasse aufgrund des frischen Einzugs noch nicht ready ist :)

Freue mich auf eure Antworten.

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Hund, Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Gesetzeslage, Weg, Gemeinschaftseigentum
Habe ich mit einer chronischen Krankheit Anspruch auf Befreiung der Nachtschicht?

Sehr geehrtes gutefrage.net team,

Ich bin bald in einer Ausbildung zum Rettungssanitäter und ich habe mir vor kurzem erst richtig gedanken darüber gemacht wie ich das mit meiner Colitis Ulcerosa (Chronische Darmentzündung) vereinbaren soll. Ich nehme vor dem schlafen gehen täglich ein Zäpfchen und das heißt so viel wie: Eine Nachtschicht wäre unvorteilhaft für meine Gesundheit.

Nun der Rettungsdienst ist für mich mein Traumberuf und ich werde alles dafür geben in diesem Beruf auch weiterhin so gut es geht tätig zu sein.

Ich habe gelesen, dass das Gesetz auf meiner Seite ist und dass ich wenn ich gesundheitlich nicht bei der Nachtschicht mitmachen kann, ich davon befreit werden kann.

Es gab im Internet Beispiele mit Personen die schon Jahrelang gearbeitet haben. Doch wie ist das mit Personen die erst anfangen in dem Beruf zu arbeiten? Habe ich da die selben rechte Tagsüber zu arbeiten? Oder würde man mich kündigen?

Ich würde mich freuen wenn die Antworten von Leuten kommen die sich wirklich auskennen. Mir ist bewusst, dass es auf der moralischen Ebene für meinen Arbeitgeber blöd ist und dass ich mir doch einen neuen Beruf suchen kann, aber das will ich garnicht, weil es sich um meinen Traumberuf handelt und ich diesen ja auch am Tag ausüben kann.

Vielen dank :) mfg

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Jura, Nachtschicht, Rettungsdienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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