Ist es strafbar, Antidepressiva rezeptfrei im Netz zu kaufen?

Ich (w25) würde gern rezeptfrei Insidon (Opipramol) im Netz bestellen. Ich hab auch schon eine Seite gefunden, die das anbietet und hab bereits eine Packung bestellt. Der Versand erfolgt aus Spanien und die Bestellbestätigung wirkt sehr seriös und ist in perfektem Deutsch verfasst. Bevor ich den Betrag für das Produkt überweise, wollte ich hier mal nachfragen, ob die Tabletten bei mir ankommen werden, ob ich mich damit strafbar mache, ob sie durch den Zoll müssen und eventuell beschlagnahmt werden können.

Zu meiner Situation:

Ich hab schrecklichen Liebeskummer seit Wochen. Eigentlich ist es auch noch gar keine endgültige Trennung. Es besteht noch Hoffnung, was mich auch freut, aber es macht mich gleichzeitig auch echt fertig.

Mein Freund (m/45) und ich sind fast 3 Jahre ein Paar (gewesen). Wir haben uns kennengelernt, als ich am Abendgymnasium anfing. Er unterrichtet dort (freiberuflich) Geschichte, Geografie und Philosophie. Durch Schulkram sind wir uns näher gekommen und haben uns ineinander verliebt. Ich zog mit ihm zusammen und das erste Jahr war auch echt schön. Von Zeit zu Zeit stritten wir aber immer häufiger, ihn störten auf einmal Kleinigkeiten. Wir unternahmen auch kaum was miteinander, weil ich lieber las oder zockte.

Vor etwa 6 Wochen knallte es dann richtig und wir entschlossen uns für eine räumliche Trennung. Nach dem schlimmen Streit sagte er mir, er wüsste nicht, ob er mich noch liebt, das Kribbeln im Bauch sei bei ihm weg, aber er freut sich immer noch, Zeit mit mir zu verbringen, mich zu sehen und es fühlt sich vertraut an wenn ich bei ihm bin. Er sagte, dass er eigentlich nicht wirklich schluss machen möchte. Wenn er an unsere Streits denkt, wäre seine Antwort auf eine Trennung definitiv ein Ja, sonst weiß er es gerade einfach nicht. Er arbeitet zur Zeit auch sehr viel und hat das Gefühl, einen Burnout zu haben. Er meinte, dass seine Gefühle vielleicht einfach nur verschüttet sind durch den ganzen Stress den er hat und die Sorgen, die er sich um mich macht. Ein Funken ist noch da bei ihm.

Seit nun 3 Wochen wohne ich in einer eigenen Wohnung und es ist die Hölle, auch wenn wir Kontakt haben und uns ab und zu sehen, um eine schöne Zeit miteinander zu verbringen. Ich verzehre mich förmlich vor Sehnsucht, der Gedanke, dass es vorbei sein könnte, schmerzt unbeschreiblich. Er ist nach einer 4-jährigen Beziehung meine zweite Beziehung und der Mann meiner Träume, ich fühle mich angekommen und Zuhause. Was ich für ihn fühle, hab ich noch nie gefühlt. Heiraten, Kinder, das Leben mit ihm verbringen - ich dachte immer, solche Empfindungen gibt es nur in Filmen, aber genau das fühle ich und will das nur mit ihm. Auf die Schule kann ich mich gar nicht konzentrieren.

Deswegen möchte ich Opipramol nehmen. Ich hab's schon mal genommen, als meine Oma starb und es hat meine Emotionen super betäubt und ich könnte mich wieder konzentrieren. Leider hab ich damals nur 1 Packung verschrieben bekommen. Deswegen die rezeptfreie Bestellung im Netz.

Schule, Liebeskummer, Psychologie, Antidepressiva, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Liebe und Beziehung, Opipramol, Strafbarkeit
Ex Anzeige (gegenseitig)?

Also ich versuche mich möglichst kurz zu fassen. Mein Ex mit dem ich 7 Jahre lang zusammen war will mich anzeigen, weil ich meine Sachen aus seiner Wohnung geholt habe. Es waren nur der Fernseher, den er mir Mal geschenkt hatte, meine Klamotten und ein paar Dekorartikel. Ich bin mit dem Wohnungsschlüssel den ich noch habe (wir haben zuletzt zusammen gewohnt) ohne seines Wissens in die Wohnung gegangen weil er mir meine Sachen nicht freiwillig geben wollte. Als ich das letzte Mal dort war und ein paar meiner Sachen mitnehmen wollte, hat er jeden Raum in der Wohnung abgeschlossen, damit ich nirgendwo rankomme. Deshalb blieb mir nichts anders übrig als heimlich in die Wohnung zu gehen, während er weg ist, und MEINE Sachen zu holen.

Er sagt jetzt es wäre Diebstahl und Einbruch & dass ich ihm den Fernseher zurück geben soll, ansonsten will er mich anzeigen. Nicht nur das, er will auch die Nintendo Switch und ein Armband zurück haben die er mir im Laufe der Beziehung geschenkt hat. Ich habe keine Rechnung für den Fernseher und die Switch, ob er diese noch hat oder verloren hat weiß ich nicht. Aber es waren Geschenke, kann er mich deswegen anzeigen?

Zum zweiten. Ich habe natürlich auch einiges mitbekommen was er so getrieben hat während wir zusammen waren. Er bekommt durch seine Krankheit (Rheuma)Tilidin vom Arzt verschrieben und diese hat er weiterverkauft. Nicht nur seine eigenen, er hat auch von anderen Tilidin Pakete gekauft und sie dann wieder weiter verkauft. Ein Bekannter von ihm hat ihm auch schon mehrmals Hydromorphon verkauft, welches mein Ex dann wieder weiter verkauft hat. Er hat auch Dinge Zuhause liegen die nicht erlaubt sind. Kann ich ihn anzeigen? Ohne wirkliche Beweise geht es wahrscheinlich nicht oder? Er ist noch auf Bewährung soweit ich weiß. Und wenn nicht, würde es trotzdem was bringen? Muss ich Namen nennen von Leuten denen er die Tabletten verkauft hat?

Ich finde es so traurig dass ich nach 7 Jahren Beziehung hier solche Fragen stellen muss, aber er lässt mir keine andere Wahl.

Recht, Anwalt, Gesetz, Anzeige, Diebstahl, Ex, Gesetzeslage, Tilidin
Sicherheitsüberprüfung und Privatinsolvenz?

Hallo Gutefrage Community ,

Ich brauche dringend Hilfe...

Erklärung meiner Situation...

Ich gehe offen mit meinem Anliegen um und habe unter 4000 Euro Schulden (zum damaligen Zeitpunkt der Anmeldung, war ich Harz IV Empfänger...

Nun ist die Anmeldung durch und ich habe endlich einen Job im Sicherheitsdienst gefunden ( Zurzeit im Pfortendienst) leider ein wenig Pech für Mich...denn aus der Privatinsolvenz komme ich nun nicht mehr raus, um meine Schulden selbst abzuzahlen ...

Nun habe ich vor zwei Wochen einen Anruf bekommen (vom Bund für Immobilien Angelegenheiten und dem Stabs Geheimdienst irgendwas...)

Diese gaben ein Problem bei meiner Sicherheitsüberprüfung, da ich ja "Bestechlich" sein könnte ...

Nun weiss ich nicht, was ich da jetzt machen kann...Einerseits , kann ich deren Bedenken verstehen...andererseits ist es schon ein heftiger Vorwurf...

Denn bei Schulden mit unter 4000 Euro + eines laufenden Privatinsolvenzverfahren + endlich einen gefunden Arbeitsplatz

Werde ich wohl kaum Bestechlich sein...

Denn selbst wenn mir jemand Geld geben würde um eben aus den Schulden raus zu kommen...muss ich im Endeffekt handfeste Beweise vorlegen, woher ich das Geld habe etc... diese habe ich natürlich nicht, wenn mir jemand "mir nix dir nix" einfach mal 4000 Euro geben würde...

Nun meine Frage, welche Argumente könnte ich der Dame geben, um eben diese sicherheitsüberprüfung doch stattfinden zu lassen bzw. Meinen Job behalten zu können um eben meine Schulden zu bezahlen und um am Ende glücklich leben zu können...?

Hat jemand Ideen oder eventuell wissen über rechtliche Dinge die man nennen könnte?

Würde es sich lohnen sich zu wehren, wenn die sicherheitsüberprüfung aus diesem Grunde nicht stattfinden würde oder fehlschlagn würde?

Lg

Geld, Recht, Anwalt, Gesetzeslage, Privatinsolvenz, Sicherheitsdienst, Sicherheitsüberprüfung, Wirtschaft und Finanzen
Jura/Strafrecht: Kann man in Schwierigkeiten kommen durch viele Fragen auf gutefrage.net?

Bitte nur Leute antworten die Ahnung von Jura, Strafrecht etc. haben.

Kurz zu mir: Ich habe einen Grübelzwang in mir der unter anderem dazu führt das ich mir Fragen stelle, was passiert wäre wenn etwas anders gewesen wäre.

Wer auf mein Profil guckt wird sehen, dass ich viele Fragen gestellt habe die mit Batterien(kurzschlüssen) und Feuer/Brand zu tun haben.

Im August diesen Jahres, habe ich meinen Schrank aufgeräumt und alle Sachen die ich für nicht ''normalen'' Müll hielt alle in einen Beutel getan und wollte dann die folgenden Tage weitersehen wie und wo man diese Sachen entsorgen sollte.

Im Beutel waren unter anderem Batterien. Als ich dann Tage später nach dem aufräumen von den potenziellen Gefahren von Batterien gelsen habe war ich erschreckt. Ich hatte bis dahin keine Ahnung von Batterien. Und da kommt mein Grübelzwang und ich frage mich ständig sowas wie ''aber was wäre wenn die Batterien mit den anderen Sachen im Beutel so anders oder so anders oder vielleicht so anders gelegen hätten.''

Deswegen habe ich für verschiedene ''Konstellationen'' die im Beutel hätten sein können, auch so viele Fragen gestellt. Im Endeffekt hätte so oder so bei uns nichts schlimmes passieren können. Wir hatten zwar für eine gewisse Zeit unsere alten Rauchmelder abgemacht, haben aber längst schon neue die auch die ganze Zeit dran waren und dran bleiben werden und keiner bei uns im Haushalt wollte an dem Tag die Wohnung verlassen und keiner wollte früher schlafen gehen, also so oder so wenn es warum auch immer zum Brand gekommen wäre, hätte es irgendwer bemerkt und hätte die Feuerwehr rufen können.

Meine Fragen sind jetzt:

Kann ich in Schwierigkeiten durch die ganzen Fragen kommen weil irgendwer denken könnte, das die ganze Fragerrei mit Kurzschlüssen und Brandgefahr irgendwie ''verdächtig'' wirkt?

Und was ist mit den Leuten, die mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben und diese sich vielleicht irgendwie ''mit schuldig'' machen?

Und was ist mit anderen Leuten die meine Fragen sehen und aus den Antworten auf fragwürdige Ideen kommen und die auch umsetzen und diese ganzen Informationen der Antworten nutzen. Könnte irgendwer (ich und/oder die Antwortgeber) in Schwierigkeiten kommen deswegen?

Bitte nur Leute antworten die Ahnung von Jura, Strafrecht etc. haben.

Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Gesetzeslage, Jura, Strafe, Strafrecht
(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.

Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.

Vielen Dank!

Beste Grüße

Unfall, Recht, Führerschein, Unfallflucht, Gesetz, BGB, Gesetzeslage, Strafe, Auto und Motorrad
BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

Geld, Schulden, Ausbildung, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, BAföG, Gesetzeslage, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium
Ich Liebe meine Stiefschwester müssen wir Sorgen haben bzgl Altersunterschied oder anderen Sachen?

Hey,

Ich muss mich mal an diese Plattform wenden und hoffe auf antworten ich habe mich in die Tochter von der Ehefrau meines Vaters verliebt…

Sie ist 15 und ich bin 19..

wir haben schon immer eine gute Ebene gehabt und haben uns immer sehr gut verstanden doch mittlerweile ist es nicht mehr diese Freundschaftliche Ebene wie vorher sondern ich und auch sie wollen Zweisamkeit und wollen die Nähe vom anderen und wir wollten lange nicht sehen dass das richtige Gefühle sind aber mittlerweile haben wir es beide eingesehen und sind uns mehr als sicher dass wir uns ineinander verliebt haben….

Wir haben auch schon mit meinem Papa (ihrem Stiefvater) darüber gesprochen und er meinte wenn es der Fall ist dann ist es so seinen Segen und auch dass von meiner Stiefmutter hätten wir weil für seine Gefühle kann man nichts…

damals hatten sie und ich nur mal sporadisch Kontakt weil meistens war sie bei ihrem Papa als ich bei denen war aber wenn sie dann mal da war waren wir beide halt unzertrennlich…

Jetzt haben wir seit ca 2 Jahren wirklich sehr guten Kontakt und haben wie erwähnt eine sehr gute Freundschaftliche Ebene aufgebaut die sich jetzt halt zu Liebe entwickelt hat..

ich selber bin seit ca 4 Monaten wieder Single und hatte vorher eine Beziehung die fast 4 Jahre ging sie hatte eine Beziehung die ca 1 Jahr ging…

Naja genug erzählt..

Meine fragen…

Da wir ja nicht Blutsverwandt sind sondern in dem Sinne nur verschwägert ist eine Beziehung gesetzlich doch nicht verboten oder sehe ich dass falsch?
Und da sie ja 15 ist und ich 19 also volljährig müssen wir da irgendwas beachten oder ist es aufgrund des Altersunterschied Vlt verboten?
Wie schaut es da aus?

ich hoffe dass ich hier Hilfe bekomme…

Bleibt alle gesund!

Liebe Grüße

Liebe, Freundschaft, Gefühle, Beziehung, Gesetz, Altersunterschied, Gesetzeslage, Liebe und Beziehung, Stiefgeschwister
Warum geben die Gesetze bei Piercings keinen Sinn?

Ich habe letztens im Internet nachgeschaut ab wieviel Jahren man sich Ohrlöcher in Österreich stechen lassen darf.
Ich bin dabei auf zwei Seiten gestoßen. Sie behaupten beide etwas verschiedenes.

1.

Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.

Ich schließe daraus, dass man sich Ohrringe ab 14 Jahren ohne Zustimmung oder Anwesenheit der Eltern stechen lassen darf können.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/5/Seite.1740309.html

2.

Vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sind für ALLE Piercings die schriftliche Einverständniserklärung sowie die Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten sowie der zu piercenden Person erforderlich. Als Ausweis wird jeder in Österreich anerkannte amtliche Lichtbildausweis (hierzu zählen z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis,…) akzeptiert. EDU CARD und E-CARD gelten nicht als amtliche Lichtbildausweise!

Dieser Artikel behauptet das Gegenteil.

Quelle: https://www.bodypiercing.co.at/piercing-gesetze/

Könnte mich jemand aufklären was jetzt wirklich Sache ist?
Vielen Dank

Piercing, Gesetz, Gesetzeslage, Österreich, Ohrringe, Ohrringe stechen, Piercingstudio
Sportverein Vertrag widerrufen?

Hallo liebe Community,

ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:

„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Aber das ist ja was anderes?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?

Dankeschön für hilffreiche Antworten.

Lg :)

EDIT:

Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Recht, Anwalt, Widerruf, Gesetz, Vertrag, Bürgerliches Gesetzbuch, gesetzbuch, Gesetzeslage, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetzeslage