Ebay Kleinanzeugen Käufer will mich anzeigen wegen Betrug Hilfe?
Ich habe von meinem Oldtimer Motorrad den Scheinwerfer mit Halter und Blinker Verkauft. der Käufer fragte ob alles in ordnung mit dem artikel ist. ich sagte ja er ist voll funktionsfähig, auch der TÜV hatte nichts zu bemängeln. Als er dann beim Käufer ankam bekam ich folgende Nachricht:
habe heute den Scheinwerfer erhalten (per Hermes), aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich "stinksauer" bin.
Begründung: Ich hatte Sie gefragt, ob der Scheinwerfer in Ordnung ist. Ihre Antwort sehen Sie im Verlauf unseres Schriftverkehrs.
An diesem Scheinwerfer ist nichts in Ordnung, und hätte von Ihnen aufgezeigt werden müssen, da ich Sie extra danach gefragt habe.
1. Das blaue Kontrolllicht - zerstört und daher ohne Funktion
2. Der Scheinwerfer-Reflektor verschmolzen und unfachmännisch geklebt.
Auf meine Frage nach dem Zustand hätten Sie mir das mitteilen müssen, dann hätte ich ihn nämlich nicht gekauft.
So habe ich in Vertrauen auf Ihre Aussagen "gutes Geld, für schlechte Ware" bezahlt. Solches Gebaren ist unredlich, wie wir in der Juristensprache sagen.
Ich erwarte Ihren Vorschlag wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist.
Mit freundlichem Gruß
in einer späteren nachricht die optisch einem Brief ähnelt fordert er dass ich ihm das geld schicke und er mir dann den scheinwerfer.. wenn ich nicht reagiere würde er: " Falls Sie mein Verlangen ignorieren, behalte ich mir weiter Schritte vor und erstatte Strafanzeige wegen Betrugs. "
jetzt meine Frage: 1. wusste ich nichts von irgendwelchen beschädigungen. 2. hätte ich mit einem unbrauchbaren Scheinwerfer keinen TÜV bekommen können. und deshalb denke ich dass ich hier keine strafverfolgung zu befürchten habe?
ich habe irgendwie das gefühl der käufer will mich entweder einschüchtern oder die bekannte betrugsmasche abziehen wo ich dann am ende kein paket oder nur ein ziegelstein bekomme und er sein geld wieder..
also was droht mir hier? die staatsanwaltschaft wird bestimmt nicht wegen einem 50€ scheinwerfer ermittlungen einleiten oder?
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schreib ihm, dass dir diese Mängel selbst nicht bekannt waren und er sein Geld sofort erstattet bekommt, nachdem er dir den Scheinwerfer zurückgesandt hat.
Und lass dich nicht von der Drohung einschüchtern, bestehe auf dieser Reihenfolge.
Sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen, dann legst du deinerseits den Schriftverkehr vor.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich kann mir schlecht vorstellen, daß sich der Käufer die Argumente nur an den Haaren herbeigezogen hat. Es liest sich nicht danach. Der TÜV wird ja für das gesamte Fahrzeug vergeben. Es riecht hier nicht nach Betrug
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das hört sich nicht so an, als wäre das ein Betrüger. (Gut, sicher sein kann man nie ...). Im Gegenzug hast auch Du keine Anzeige wegen Betrug zu befürchten. Wohl aber, wenn die Vorwürfe stimmen, hat er auf jeden Fall das Recht, sein Geld zurückzubekommen.
Du bist in der Pflicht, die Ware zu liefern, die Du beschrieben hast. Leider kannst Du Dich da nicht auf den TÜV verlassen.
Ich würde ihm anbieten, er soll die Ware zurückschicken, und Du überweist ihm das Geld zuzüglich seiner Portoauslagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lewei90/1527892695496_nmmslarge__5_11_214_214_9ecd14e4c4c42145f706c8f58aa4ca7d.jpg?v=1527892698000)
Wenn du etwas verkaufst, musst du zwingend über den Zustand Bescheid wissen und den Interessenten informieren.
Das mit dem TÜV kann man so schwer beantworten. Wenn der nämlich das KOMPLETTE Motorrad, nicht den einzelnen abgebauten Scheinwerfer, begutachtet und abgenommen hat, ist das so eine Sache.
Eine Anzeige kann jeder jederzeit gegen jeden erstatten. Ob was dabei rumkkommt, kann man hier nicht beurteilen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lewei90/1527892695496_nmmslarge__5_11_214_214_9ecd14e4c4c42145f706c8f58aa4ca7d.jpg?v=1527892698000)
Hier kannst du keinen zuverlässigen juristischen Rat von Laien bekommen.
Wahrscheinlich wäre es der beste Weg, dass er das Teil zurückschickt, du ihm den Kaufpreis erstattest und dennVersand zu dir übernimmst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde zurückabwickeln. Das stinkt nach Ärger und deine Seite ist wackelig und nicht abschließend kalkulierbar. Du riskierst im schlechtesten Fall auch noch Kosten einer juristischen Auseinandersetzung tragen zu müssen.
Dass der Tüv nichts bemängelt hat, heißt erstmal nichts. Der nimmt ja nicht dein komplettes Zweirad auseinander, sondern prüft bestimmte einzelne Aspekte, dabei kann einiges durchgehen. Und du kannst ja außerdem nicht beweisen, dass die Leuchte beim Tüv montiert war.
Außerdem kannst du ja nicht einfach was über den Zustand behaupten, wenn du ihn nicht kennst oder damit nicht auskennst - korrekt wäre die Aussage gewesen, dass du dich nicht auskennst oder den Zustand nicht beurteilen kannst.
Die jetzt hier angeführten Mängel hören sich ja schon knackig an, das Ding scheint ja Schrott zu sein, da wirst du dich m.E. nicht rauswinden können… Am billigsten und risikoärmsten ist für dich die Rückabwicklung. Allein ein Anwaltsbrief, der zu deinen Lasten geht, kann locker 150€ kosten. Abgesehen davon, dass der Käufer eigentlich einen - zusätzlichen - Anspruch gegen dich hat, nämlich auf einen intakten Scheinwerfer. Insofern sei zufrieden, dass er nur rückabwickeln will.
also soll ich am besten einknicken und hoffen dass der scheinwerfer nicht zusätzlich von ihm beschädigt wurde?