Hallo. Erstmal folgendes Problem: ich(17) muss jeden Tag auf Arbeit von 5:15 bis 6:00 unbezahlt warten, da die Verbindung mit dem ÖPNV anders nicht funktioniert. Jetzt ist meine Frage darf ich schon so früh auf Arbeit sein in Punkto Jugendschutzgesetz und so? Weil ich muss schon 3:30 aufstehen und wenn ich nicht warten müsste könnte ich eine Stunde länger schlafen.

Bitte helft mir danke