Ebay Kleinanzeugen Käufer will mich anzeigen wegen Betrug Hilfe?

Ich habe von meinem Oldtimer Motorrad den Scheinwerfer mit Halter und Blinker Verkauft. der Käufer fragte ob alles in ordnung mit dem artikel ist. ich sagte ja er ist voll funktionsfähig, auch der TÜV hatte nichts zu bemängeln. Als er dann beim Käufer ankam bekam ich folgende Nachricht:

habe heute den Scheinwerfer erhalten (per Hermes), aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich "stinksauer" bin.

Begründung: Ich hatte Sie gefragt, ob der Scheinwerfer in Ordnung ist. Ihre Antwort sehen Sie im Verlauf unseres Schriftverkehrs.

An diesem Scheinwerfer ist nichts in Ordnung, und hätte von Ihnen aufgezeigt werden müssen, da ich Sie extra danach gefragt habe.

1. Das blaue Kontrolllicht - zerstört und daher ohne Funktion

2. Der Scheinwerfer-Reflektor verschmolzen und unfachmännisch geklebt.

Auf meine Frage nach dem Zustand hätten Sie mir das mitteilen müssen, dann hätte ich ihn nämlich nicht gekauft.

So habe ich in Vertrauen auf Ihre Aussagen "gutes Geld, für schlechte Ware" bezahlt. Solches Gebaren ist unredlich, wie wir in der Juristensprache sagen.

Ich erwarte Ihren Vorschlag wie die Sache aus der Welt zu schaffen ist.

Mit freundlichem Gruß

in einer späteren nachricht die optisch einem Brief ähnelt fordert er dass ich ihm das geld schicke und er mir dann den scheinwerfer.. wenn ich nicht reagiere würde er: " Falls Sie mein Verlangen ignorieren, behalte ich mir weiter Schritte vor und erstatte Strafanzeige wegen Betrugs. "

jetzt meine Frage: 1. wusste ich nichts von irgendwelchen beschädigungen. 2. hätte ich mit einem unbrauchbaren Scheinwerfer keinen TÜV bekommen können. und deshalb denke ich dass ich hier keine strafverfolgung zu befürchten habe?

ich habe irgendwie das gefühl der käufer will mich entweder einschüchtern oder die bekannte betrugsmasche abziehen wo ich dann am ende kein paket oder nur ein ziegelstein bekomme und er sein geld wieder..

also was droht mir hier? die staatsanwaltschaft wird bestimmt nicht wegen einem 50€ scheinwerfer ermittlungen einleiten oder?

Rechte, Gesetzeslage, Auto und Motorrad
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