Warum gibt der gas-Anbieter des Vormieters den Anschluss nicht frei?

Moin,

wir sind am 1. Dezember in unser neues Zuhause eingezogen. Ich habe mich auch umgehen um die Ummeldungen gekümmert. Bei Internet und Strom hat das auch super funktioniert. Bei dem Gas leider nicht.

Bei dem Gas-Anschluss bekam unser Anbieter ständig vom Netzbetreiber die Nachricht zurück, dass der Anschluss noch belegt sei, oder in Klärung.

Nun hab ich durch etwas Herumtelefonieren herausgefunden, dass der Anschluss laut Netzbetreiber immer noch auf den Vormieter läuft. Der ist aber schon Mitte letzten Jahres ausgezogen.

Also hab ich den Vormieter ausfindig gemacht. Der hat wohl laut eigener Aussage den Umzug von Strom und Gas ganz normal telefonisch abgewickelt. Strom hat geklappt, bei Gas wollten der Anbieter weiter für den alten Anschluss Geld abbuchen. Also haben die noch mal versucht da anzurufen, ohne Erfolg. bei der Hotline geht keiner mehr dran. (Hab es auch selbst versucht.) Daraufhin hat der Vormieter dem Anbieter das ganze noch mal per Einschreiben geschickt, und bei seiner Bank die Einzugsermächtigung entzogen.

Heißt jetzt niemand zahlt im Moment an den alten Anbieter das Gas, der Anbieter zahlt aber scheinbar an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber sagt er kann nichts machen weil der alte Anbieter erst den Anschluss bei denen kündigen muss.

Was kann ich jetzt machen, damit der Anschluss freigegeben wird und unser Gasanbieter uns beliefern kann?

Gasanbieter
Preiserhöhung Gasvertrag trotz Preisgarantie rechtens?

Hallo zusammen,

unser Gasanbieter (eprimo) erhöht aufgrund der aktuellen Situation die Preise ab 01.10.2022 und nochmal ab dem 01.11.2022 (Arbeitspreis alt 5,62 ct/kWh / neu 9,35 ct/kWh) bei einem Verbrauch von 22.000 kWh/Jahr! Kündigungsfrist bis 30.09.22!! Der Vertrag läuft noch bis zum 28.02.2023 und wurde mit einer Preisgarantie abgeschlossen.

Auszug aus dem Preiseränderungsschreiben:

Ab dem 01.10.2022 gelten die "Gasbeschaffungsumlage" gemäß Energiesicherungsgesetz sowie die "Gasspeicherumlage" nach EnWG.

In Ihrem neuen Preis sind die neuen Umlagen bereits vollumfänglich ab dem 01.10.2022 berücksichtigt.

Auszug Gasanbietervertrag Ihre Preisgarantie:

Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit der eprime-Preis-garantie ist eine Preisänderung ausgeschlossen. Von der Preis-garantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer und etwaige Preisänderungen, die deie Energiesteuer und die künfitg neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasst, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas bbetreffende Belastungen oder Entlastungen (vgl. ziffer 6.4 oder Gas-AGB) betreffen. Etwaige Preisänderungen erfolgen in dem in Ziffer 6.2 und / oder 6.4 der Gas-AGB beschriebenen Verfahren. Bei einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 6.3 der Gas-AGB.

Ist hier Einsprucheinlegen sinnvoll und greift die Gasumlage nun rechtlich?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Gas, Energiekosten, Gasanbieter, Preiserhöhung, preisgarantie, eprimo

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