Meine alte Vermieterin verlangt eine Erstattung?

3 Antworten

Hallo eineminifrage!

Auf deiner Abrechnung steht doch der Zeitraum, für den du den Entlastungsbetrag erhalten hast, oder? Das reicht m.E. als Nachweis, so dass du es der Vermieterin in Kopie schicken könntest. Wenn nicht, dann sollte es der Energielieferant aufklären können.

LG

gufastella

Du schreibst selbst, dass auf deinen Rechnungen vom Versorger "nur für deinen Wohnzeitraum vom 1.1. bis 1.5.23 die Entlastungszahlung abgezogen wurde. Mach eine Kopie und sende sie deiner Vermieterin, womit sich das Thema erledigt haben sollte.

Du kannst überhaupt keine Erstattung für das ganze Jahr erhalten haben.

Du erhälst anteilig auf die abgerechneten Monate 80% auf den Vorjahresverbrauch zum gedeckelten Preis. Ansonsten müsstest Du ja auch den kompletten Jahresverbrauch bezahlt haben.

Sollte sich anhand der Rechnung auch schnell nachweisen lassen.

Ich tippe eher darauf, dass die Nachmieterin oder deren Versorger bei der Anmeldung oder Abrechnung Mist gebaut hat.