Muss der Strom-/Gasanbieter eine Jahresabrechnung ankündigen?
Mein Strom-/Gasanbieter hat mir eine hohe Summe Geld abgebucht ohne einen klaren Verwendungszweck. Ich habe aber keine Rechnung oder Erklärung erhalten, weder Brief noch Email. Ich bin auf Grund von der Summe und des Zeitpunktes mal davon ausgegangen, dass es sich um die Jahresabrechnung handelt. Jetzt ist meine Frage ob die das so dürfen oder ob die das vorher ankündigen müssen (trotz Lastschriftmandat).
1 Antwort
Die Jahresabrechnung muss weder separat angekündigt werden, noch auf der Jahresgrenze liegen. Jedoch solltest Du vorher eine Aufforderung erhalten haben, den Zähler abzulesen.
Was wahrscheinlich passiert ist: Dein Anbieter kann Dir - warum auch immer - keine E-Mails schicken. Oder diese werden von Deinem Provider als Spam aussortiert. Also hast Du die Aufforderung zur Ablesung nicht erhalten und der Verbrauch wurde zu Deinen Ungunsten geschätzt. Das könntest Du auf der Rechnung nachlesen, die Du auch nicht hast.
Die meisten Anbieter haben auch ein Portal, so kommst Du zumindest an die Rechnung. Weiteres musst Du wahrscheinlich mit der Hotline ausmachen.
Über ein späteres Update würde ich mich freuen.