Darf ein neuer Gasanbieter den Vertrag des alten Anbieters vor Ablauf der Widerrufsfrist kündigen?


02.01.2023, 14:18

Meine Mutter hat im Vertrag die Option "Vattenfall soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen" angekreuzt. Fragt sich nur, kann der nächstmögliche Zeitpunkt innerhalb der Widerrufsfrist liegen?

5 Antworten

Das ganze ist so zulässig. Im Normalfall wird der alte Lieferant den Kunden ja zurücknehmen.


bwhoch2  02.01.2023, 14:56

Wir leben aber nicht in normalen Zeiten, was die Gasversorgung betrifft. Der bisherige Lieferant ist vielleicht froh, die bisherige Vertragskundin los zu sein, da die Erfüllung des Vertrags zu teuer kam.

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AnglerAut  02.01.2023, 14:57
@bwhoch2

Korrekt. Deswegen ist es hier ungünstig gelaufen, aber es ändert nichts daran, dass der Vertrag weg ist und der neue Anbieter kündigen durfte.

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bwhoch2  02.01.2023, 15:01
@AnglerAut

Richtig, aber dass einen der alte Lieferant zurücknimmt, das war einmal.

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Oje, EWE ist teuer und ich bin von denen schon betrogen worden...

Ich würde Dir raten, einen andren Anbieter zu suchen, beispielsweise Lichtblick.

"Zum nächst möglichen Zeitpunkt" bedeutet, zu dem Zeitpunkt, wann der bisherige Vertrag frühestens enden kann. Da kann es um eine Kündigungsfrist gehen, die nur dann eingehalten werden kann, wenn sofort gekündigt wird.

Widerruf des Liefervertrags bedeutet doch nur, dass man diesen Liefervertrag nicht eingehen will, was aber nicht bedeutet, dass einen der nun bereits gekündigte Lieferant noch weiter beliefern muss.

Die Frage ist jetzt, wo genau liegt das Problem? Wir haben seit gestern eine Gaspreisbremse, sodass 80 % des Gases, dass Deine Mutter in diesem Jahr verbraucht, sowieso nur 12 Cent kostet. Da man aus der Ersatzversorgung, genauso, wie aus der Grundversorgung sehr schnell in einen anderen Vertrag wechseln kann, ist also erst einmal noch nichts passiert.

Ja, der Vertrag darf sofort gekündigt werden. Das Risiko liegt beim Kunden, wenn er die Kündigung des alten Vertrages dem neuen Anbieter überlässt. Dieser ist nicht verpflichtet, hier zu warten Der alte Anbieter ist dagegen nicht verpflichtet, die Kündigung zurückzunehmen. Er kann hier ein neues Angebot zu anderen Konditionen anbieten. Deine Mutter kann ja frei wählen, ob sie es nimmt oder nicht.

Ein schöner Fall von: Blöd gelaufen.

Prüfe bitte mal konkret ob die Ersatzversorgung bei EWE teurer ist als die Grundversorgung? Im letzten Jahr war es nicht so.

Ist EWE evtl. auch Grundversorger bei deiner Mutter. Hat sie nicht Anspruch auf Aufnahme in die Grundversorgung? Ich würde mal mit EWE telefonieren oder Chat oder so.