Darf ein neuer Gasanbieter den Vertrag des alten Anbieters vor Ablauf der Widerrufsfrist kündigen?
Hallo, meine 87 jährige Mutter hat sich an der Tür einen neuen Gasvertrag aufschwatzen lassen. Diesen habe ich nun in ihrem Namen innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, was auch so akzeptiert wurde. Das Problem ist, dass der neue Anbieter (Vattenfall) den Vertrag beim alten Anbieter (EWE) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gekündigt hatte. Meiner Mutter wurde dadurch ihr ewe comfort gas Vertrag gekündigt und nachdem der Widerruf bei Vattenfall eingegangen ist, hat sie nicht etwa ihren alten Vertrag wieder erhalten, sondern ist jetzt in der sogenannten Ersatzversorgung bei EWE, was vermutlich deutlich teurer ist. Meine Frage daher: Darf ein neuer Gasanbieter den Vertrag beim alten Anbieter schon vor Ablauf der Widerrufsfrist kündigen? Die Widerrufsfrist wäre in dem Fall ja widersinnig, da man bei erfolgreichem Widerruf im schlimmsten Fall ohne Gas dasitzt. Hat man rechtlich eine Chance, in den alten Vertrag wieder aufgenommen zu werden?
Meine Mutter hat im Vertrag die Option "Vattenfall soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen" angekreuzt. Fragt sich nur, kann der nächstmögliche Zeitpunkt innerhalb der Widerrufsfrist liegen?
5 Antworten
Das ganze ist so zulässig. Im Normalfall wird der alte Lieferant den Kunden ja zurücknehmen.
Richtig, aber dass einen der alte Lieferant zurücknimmt, das war einmal.
Oje, EWE ist teuer und ich bin von denen schon betrogen worden...
Ich würde Dir raten, einen andren Anbieter zu suchen, beispielsweise Lichtblick.
"Zum nächst möglichen Zeitpunkt" bedeutet, zu dem Zeitpunkt, wann der bisherige Vertrag frühestens enden kann. Da kann es um eine Kündigungsfrist gehen, die nur dann eingehalten werden kann, wenn sofort gekündigt wird.
Widerruf des Liefervertrags bedeutet doch nur, dass man diesen Liefervertrag nicht eingehen will, was aber nicht bedeutet, dass einen der nun bereits gekündigte Lieferant noch weiter beliefern muss.
Die Frage ist jetzt, wo genau liegt das Problem? Wir haben seit gestern eine Gaspreisbremse, sodass 80 % des Gases, dass Deine Mutter in diesem Jahr verbraucht, sowieso nur 12 Cent kostet. Da man aus der Ersatzversorgung, genauso, wie aus der Grundversorgung sehr schnell in einen anderen Vertrag wechseln kann, ist also erst einmal noch nichts passiert.
Ja, der Vertrag darf sofort gekündigt werden. Das Risiko liegt beim Kunden, wenn er die Kündigung des alten Vertrages dem neuen Anbieter überlässt. Dieser ist nicht verpflichtet, hier zu warten Der alte Anbieter ist dagegen nicht verpflichtet, die Kündigung zurückzunehmen. Er kann hier ein neues Angebot zu anderen Konditionen anbieten. Deine Mutter kann ja frei wählen, ob sie es nimmt oder nicht.
Ein schöner Fall von: Blöd gelaufen.
Prüfe bitte mal konkret ob die Ersatzversorgung bei EWE teurer ist als die Grundversorgung? Im letzten Jahr war es nicht so.
Ist EWE evtl. auch Grundversorger bei deiner Mutter. Hat sie nicht Anspruch auf Aufnahme in die Grundversorgung? Ich würde mal mit EWE telefonieren oder Chat oder so.
Wir leben aber nicht in normalen Zeiten, was die Gasversorgung betrifft. Der bisherige Lieferant ist vielleicht froh, die bisherige Vertragskundin los zu sein, da die Erfüllung des Vertrags zu teuer kam.