Welche Rechte hat man, wenn eine Gasrechnung zu spät ankommt?
Hallo zusammen,
am 17.03.2021 habe ich zwei Gasrechnungen von meinem Gasanbieter erhalten. Die erste Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 04.10.2018 bis 03.10.2019 und die zweite auf den Zeitraum vom 04.10.2019 bis 20.08.2020.
In der ersten Rechnung ist zu sehen, dass eine Nachzahlung von ca. 215€ fällig ist. In der zweiten Rechnung kommt zusätzlich eine Nachzahlung von fast 800€ dazu.
Was mich daran wundert, bzw. stört, ist, dass mir die Rechnungen erst am 17.03.2021 zugesandt worden sind! Hätte ich beispielsweise die erste Rechnung früher erhalten, so hätte ich meinen monatlichen Abschlag an den erhöhten Verbrauch anpassen können und generell versuchen können sparsamer zu heizen, etc.. Ich hätte also bei weitem keine so hohe Nachzahlung für die zweite Rechnung zahlen müssen.
Nach etwas Recherche bin ich auf den §40 Abs. 4 EnWG gestoßen, der besagt, dass Gas- und Stromanbieter ihre Rechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen müssen.
Daher meine Frage: Habe ich die Möglichkeit gegen die erhebliche Nachzahlung vorzugehen, da mir die Rechnungen nicht fristgerecht zugesandt wurden?
Vielen Dank im Voraus!
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Bist du dir bei dem Zitat sicher?
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Habe eine 0 vergessen.. §40 Abs. 4
3 Antworten
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Ein Verstoß gegen §40 Abs. 4 EnWG bringt dir erstmal nur wenig. Der Energieversorger kann von der Aufsichtsbehörde eine Strafe bekommen, aber das bringt dir nicht viel.
Schadenersatz ist grundsätzlich möglich. Aber du hättest auch mit der Abrechnung sparsamer leben können, wenn es dir darauf ankommt.
Die Hürden hier einen Nachweis zu erbringen, dass dir ein Schaden entstanden ist sind sehr hoch und ich glaube ein Klage lohnt hier nicht.
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https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__4.html
§4 Absatz 4 - bist du dir sicher?
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Willst Du ein gerichtliches Mahnverfahren haben? Einige Dich mit dem Anbieter auf Ratenzahlungen und sei vernünftig
Vielen Dank für die Einschätzung.
Ist es realistisch, dass man dann zumindest einen Vergleich mit dem Energieversorger aushandeln oder diesen vor Beendigung der Vertragslaufzeit wechseln könnte?