Wachtelhaltung auf dem Land - Was gegen Vermieterin machen?

Hallo zusammen,

Meine Oma wohnt seit etwa einem halben Jahr in einem kleinen "ein-Person-Haus" mit Gemeinschaftsgarten auf dem Land. Sie hat einen kleinen "Erdgeschossbalkon", über den man mit 3 Treppenstufen in den Garten kommt. Nebenan wohnt ihre Vermieterin. Nur meine Oma und die Vermieterin nutzen den Garten, wobei die Vermieterin zu dem Gartenstück meiner Oma sehr selten kommt, da der Garten seeeeehr groß ist.

Das Problem ist jetzt: meine Schwester und ich haben ihr einen Hasenstall besorgt mit 6 kleinen Wachteln drin. Der Stall steht auf dem Balkon, ein kleines Freilaufgehege für Kaninchen im Garten (kann man ja jederzeit verrücken und ist insgesamt vielleicht 1 qm groß).

Leider haben wir nicht daran gedacht, dass eine alte, alleinstehende Vermieterin einer 79-jährigen Frau nichts gönnen möchte und so kam die Vermieterin gestern rüber und hat uns alle angemacht, dass sie jetzt den Rasen nicht mehr mähen kann und sie gefragt werden möchte, ob meine Oma Tiere haben darf.

Was können wir denn jetzt machen, wenn sie meiner Oma die Tiere verbieten möchte? Immerhin steht der Hasenstall (den man auch jederzeit verschieben oder in den Garten stellen kann, falls die Hausmauer gestrichen werden sollte) auf dem Balkon und das Gehege kann man mit 2 Handgriffen auch mit hoch stellen, falls der Rasen gemäht werden muss.

Ich meine, es sind zu jedem Haus mindestens 10 - 20 m Abstand von dem wachtelstall und zwischen den Grundstücken sogar noch Hecken und Zaun. Meine Oma würde 1x täglich die Exkremente der Tiere entsorgen können und geräuschlich sind Wachteln ja auch nicht gerade laut.

Mich ärgert es, dass die Vermieterin ihre Abneigung gegen Tiere automatisch auf meine Oma überträgt und erwartet, dass absolut gar keine Tiere einer alten einsamen Frau gegönnt sind.

Im Mietvertrag steht nichts Direktes über Tierhaltung.

Über Hilfe oder Tips wäre ich sehr dankbar!

VG FallenGirl

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Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.

Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..

Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)

Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.

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