Darf Mieter dem Vermieter Zutritt in den Garten zum Bäume schneiden verweigern?

8 Antworten

der Mieter kann dem Vermieter das nicht untersagen , wenn es um einen Werterhalt geht oder dem Vermieter mit Größer werden des Baumes mehr kosten entstehen würden. Aussser der Mieter erklärt sich bereit schriftlich fest zu legen , das er den Schnitt oder die entstehenden kosten bei einem Nichtschnitt übernimmt.

Bundesnaturschutzgesetz und Baumschutzsatzungen regeln erst einmal bis auf kommunale Ebene, ob Dein Mieter oder Du den Bäumen um diese Jahreszeit überhaupt zu Leibe rücken dürfen. Möglicherweise ist Dein Mieter hier etwas strukturierter als Du und hat sich hierüber schon informiert.

Sonst ist die entscheidende Frage, ob die Gartennutzung im Mietvertrag überhaupt eingeräumt wurde. Wenn ja, müsst Ihr mit dem Mieter einen Termin vereinbaren bzw. Eurer Recht an der Beseitigung/Beschneidung Eurer Pflanzen durchsetzen, wenn der Mieter nicht mitspielt.


Bitterkraut  09.07.2016, 11:05

Bäume in der Größe von Haselsträuchern darf man ganz sicher zurückschneiden und mutmaßlich sogar fällen. Ein Rückschnitt ist immer möglich, nur fällen darf man nicht jeden Baum.

Sehr schwache Argumente deinerseits! Eine Holzschalung soll nicht trocknen, weil sie durch einen Hasel-ähnlichem Gehölz beschattet wird?

Du wirst vor Gericht Schiffbruch erleiden!  

Ja natürlich, das darfst du nicht! Du kannst ihn freundlich bitten, ob du das machen darfst. Aber verlangen darfst du das nicht, Ansprüche hast du keine.


HalloRossi  09.07.2016, 19:42

Nein muss er nicht! Der Garten ist gemietet und die Gartenpflege obliegt den Mieter! Steht es nicht irgendwo geschrieben, das der Eigentümer das Recht hat gewisse arbeiten selber zu erledigen, dann darf er nicht in den Garten! Mit Sicherheit nicht! Bei mir wollte mein Vermieter auch mal den Rasen vertikutieren, weil ich fand, das zweimal im Jahr völlig unnötig ist.  Das durfte  er auch nicht.

anitari  09.07.2016, 13:47

Moment mal!

Fragesteller ist Eigentümer von Haus und Garten. Da darf er sehr wohl sein Eigentum in Ordnung bringen bzw. halten.

Dazu muß ihm der Mieter Zutritt gewähren.

Natürlich nach Terminabsprache.

"Gartenpflege - Pflichten des Mieters
Der Mieter selbst muss den Garten nur pflegen, wenn dies
vertraglich vereinbart ist oder das sich aus den Umständen
ergibt, zum Beispiel bei Ein-Familienhäusern. Der Mieter
muss dann aber nur einfache Pflegearbeiten erledigen, wie Rasenmähen, Beetflächen umgraben oder Unkraut jäten (LG Detmold 2 S 180/88)."

Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenpflege.htm

Falls du als Eigentümer bei "Haus&Grund" Mitglied bist, könntest du dich dort von den Juristen beraten lassen.