Im Garten meines vermieteten EFH stehen 2 Bäume (von der Größe ähnlich wie Haselnußsträucher). Diese müssen dringend beschnitten werden, da ansonsten die Holzschalung am Haus nicht abtrocknen kann. Außerdem wachsen die Bäume bereits über die Dachrinne. Im Mietvertrag ist die Gartenpflege nicht gesondert aufgeführt. Mieter droht mit Unterlassungsklage, wenn der Garten betreten wird bzw. die Bäume geschnitten werden.