Hallo!

Mich würde die Lösung zu folgendem Sachverhalt interessieren: Unser Garten grenzt an einer Seite an einen öffentlichen Fußgängerweg. Auf diese Grenze hat die Gemeinde (ohne irgendwelche Abstände einzuhalten) eine Hecke gepflanzt, die wächst und gedeiht und sich mittlerweile mit ihren Ästen fast 1 m weit in unser Grundstück hineinstreckt.

Wir haben im Garten genug zu tun und wirklich keine Lust, eine Hecke zurückzuschneiden, die uns nicht gehört. Jedesmal, wenn die Hecke von der Gemeinde zurückgeschnitten wird, geschieht dies jedoch nur von außen bzw. oben. Darum überlege ich, ob ich mich irre, wenn ich denke, die Gemeinde sei für den Rückschnitt auch auf unserer Seite verantwortlich.

Kennt sich jemand damit aus? Nachbarschaftsrecht gilt hier ja wohl nicht, aber welches dann? Habe nichts dazu gefunden...

Vielen Dank schonmal!