Brauche dringend Hilfe - werde Insekten / kleine Fliegen nicht los und weiß nicht woher diese kommen

Ich bin langsam echt verzweifelt. Wir haben einen normalen /sauberen Haushalt und vorher (wir wohnen schon länger in dem Haus) noch nie das Problem. Es fing jetzt im Sommer an, ich merkte irgendwann das unsere ganze Lampe voller kleiner Tierchen war. Dachte erst es wären Fruchtfliegen aber nachdem ich diese mir mal angeguckt hatte, merkte ich dass es KEINE Fruchtfliegen waren. Diese Tierchen sind braun, können fliegen und sehen (wenn sie irgendwo sitzen/sie bewegen sich eigentlich nicht und lassen sich sogar von der Lampe abschütteln also fallen dann runter anstatt wegzufliegen) einfach aus wie braune Punkte.Wenn sie sitzen kann man die Flügel nicht erkennen, sind einfach runde (minimal etwas längliche)Punkte. Da wir diese Tiere seltsamerweise NUR im Wohnzimmer haben und sonst nirgendwo dachte ich event. dass sie von draußen (wir haben eine Terassentür, durch die wir ab und zu Müll raus bringen, und die dann auch mal ganz kurz auf ist) reinkommen? Habe dann alles Obst was vom Baum gefallen ist entfernt weil ich dachte (obwohl es keine Fruchtfliegen) sind, dass sie vielleicht doch daher kommen. Wurde aber nicht besser. Dann kam der Winter und ich dachte dass es ja jetzt mal aufhören müsste weil die Tiere doch sicher draußen sterben bei der Kälte?? Es ist auch besser geworden aber weg sind diese irgendwie immer noch nicht (hatte heute erst wier 5 Stück platt gemacht). Habe das Wohnzimmer abgesucht aber kein "Nest"gefunden (auch Sofa weggeschoben und alles). Meint ihr das diese wahrscheinlich von draußen kommen?Oder glaubt ihr dass sich diese innerhalb des Wohnzimmers vermehren? Wenn ich jetzt wüßte dass sie von draußen kommen dann würden wir die Tür einfach zur Terasse hin nicht mehr öffnen, allerdings geht das ja jetzt auch nicht für immer. Würde mich über Hilfe freuen

Garten, fliegen, Insekten, Käfer, Schädlinge
Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund
Kaninchen einfangen wie? Probleme?

Hallo! Ich lasse meine 5 Kaninchen oft im garten laufen. Das Problem ist nur wenn es im Sommer so spät dunkel wird kann ich sie nicht immer bis neun oder später im garten lassen also muss ich sie in der Dämmerung wieder einfangen aber dann laufen sie weg. Wir haben ziemlich viele Büsche und da kommt man gar nicht an sie heran. Ein Kaninchen versteckt sich teilweise bis es dunkel wird oder später, aber wenn man mal früher weg muss ist das doof, weil es auch schon Vorfälle mit Madern gab, allerdings nicht mit diesen Kaninchen. Jedenfalls sind meine Kaninchen nicht soooo zutraulich. Sie kommen zwar an, wenn es Futter gibt, aber streicheln lassen Sie sich meistens nicht und im Moment sind sie auch sehr faul und träge und nehmen mich auch gar nicht mehr war, wenn ich rufe. Das ärgert mich natürlich, auch, wenn es möglicherweise an der Hitze liegt. Auf Futter hören sie nicht bzw nur wenn Sie Lust haben. Sobald ich sie mit Futter aus dem Gehege gelockt habe und sie merken, dass sie in den garten können, ignorieren Sie mich und verschwinden ins Gebüsch. Und da bleiben sie dann solange sie Lust haben und nicht, bis wann ich es will. Gibt es eine Möglichkeit, zB sie mit Geräuschen rein zu locken oder irgendwas, damit sie auf mich hören? Ich weiß, Kaninchen sind keine Hunde, aber wenn das so weiter geht, kann ich Ihnen den Freilauf im Garten bald nicht mehr gewähren. Und das wäre schade weil sie das gewohnt sind und es ihnen sonst schnell langweilig wird und sie dann unglücklich sind. Wie macht ihr es bei euern wenn ihr sie frei lasst? LG Unicorn200

Kaninchen, Tiere, Garten, fressen, Kleintiere, Locken, erziehen..., Gehege, Nagetiere, Freilauf, Gehorsam, kaninchengehege
Stromversorgung für den Gartenbereich mit Unterverteilung in der Gartenhütte aufschalten?
Ausgangslage

ich möchte in meinem Garten noch die ein oder andere Steckdose setzen, um Strom für schöne Sommerabende zu haben. Vom Hauptverteiler geht ein ca. 30m langes Erdkabel mit 5x1,5qmm zur Gartenhütte. Von den 5 Adern wurden je zwei parallel geschaltet, d.h.:

  • blau und grau => N (2 x 1,5qmm)
  • schwarz und braun => L (2 x 1,5qmm)
  • grün-gelb => PE (1 x 1,5qmm)

Das Kabel hängt an einem 16A Automaten im Hauptverteiler und hat einen eigenen FI (0,03).

Anforderung

Nun würde ich gerne in meiner Gartenhütte eine Unterverteilung setzen, und davon folgende Punkte integrieren:

  • In der Gartenhütte sollen 3 x Steckdosen gesetzt werden (zum Laden von Geräten / Akku / Rasenmäher Roboter / Gardena Bewässerung)
  • In der Gartenhütte soll zusätzlich Strom für eine Lampe sowie eine Außenlampe mit Bewegungsmelder aufgeschaltet werden.
  • Von der Gartenhütte aus, möchte ich noch eine Leitung zum anderen Ende des Gartens legen, wo eine Sitzecke sein wird, um dort ggf. Strom für Lampen oder ein Radio zu haben. Strecke: ca. 30m, verlegtes Erdkabel hat 5 x 2,5qmm.
Fragen

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist die Parallelschaltung VDE konform und habe ich dadurch wirklich eine "normale" 3qmm Leistung. Ich mache mir etwas Sorge um den Schutzleiter mit 1,5qmm, aber laut meinem Elektromeister entspricht das der Norm und reicht völlig aus. .oO( ich bleibe zunächst skeptisch)

  2. Vorausgesetzt 1 ist VDE konform, dann würde ich die Leitungen an einen 2 poligen FI (0,03) anklemmen und dann gerne 6 x 10A Automaten setzen für die verschiedenen Anwendungen (1 pro Steckdose, da unterschiedliche Nutzen, 2 für Licht (innen / außen) und 1 für die entfernte Stromversorgung). Ist das stimmig?

  3. Welche maximalen Belastungen dürfte ich auf die entfernte Steckdose (am Ende der 30m Strecke im Garten mit der 5x2,5qmm Leiter) auflegen, bis ich Gefahr laufe, dass der 1,5qmm PE von der Hauptverteilung an seine Grenzen kommt? Wie könnte ich das ggf. Absichern?

  4. Generelle Anmerkungen / Tipps für mich? Einzige Einschränkung: Das 5x1,5qmm Kabel vom Hauptverteiler zur Gartenhütte kann ich leider nicht mehr austauschen. Könnte ich es, würde ich es gegen ein stärkeres tauschen und dann in der Gartenhütte auch 3 Phasen auflegen. Geht aber leider nicht mehr.

  5. Ergänzungsfrage: Welchen Querschnitt sollte ich für das Auflegen in der Unterverteilung nutzen? Ich habe folgende Komponenten geplant: a) ABB FI-Schutzschalter 25A F202A-25 / 0,03, b) ABB Automat Leitungsschutzschalter S201-B16 16A 1p, c) ABB 1-Phasenschiene PS1/12 (und bitte keine Warnungen was Stromarbeiten angeht, ist mir bekannt. Ich arbeite vor und der Elektromeister nimmt am Ende die Anlage ab. :-) Alles schon abgeklärt)

Vielen Dank für Eure Ideen,

Bechte

Garten, Elektronik, Elektrotechnik

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