Als Ebay Verkäufer den Kauf abbrechen,wenn noch nicht bezahlt wurde?

Hallo.

Ich habe gestern ein Handy für etwas über 500€ eingestellt.

Das Handy wurde mitten in der Nacht gekauft - aber noch nicht bezahlt.

Von der Käuferin (normaler, deutscher Name auf Ebay) wurden mir drei Nachrichten geschickt, einmal sollte ich meine Bankdaten plus Email Adresse schicken und zweimal sollte ich den Gesamtbetrag schicken (wobei eine Nachricht enthielt, dass extra Geld für Versand ins Ausland gezahlt wird und das Handy ja für die Tochter wäre. In der anderen Stand, dass ich ein Bild schicken soll und dann per Überweisung bezahlt wird und ich eine Trackingnr. Schicken soll).

Die Nachrichten sind komisch geschrieben. Ich habe auch nur Abholung oder Versand nach Deutschland angegeben und die Person ist aus England. (Hatte aber ich etwas von einer Länder ausschlussliste gelesen, damit habe ich nichts gemacht, weil ich das bis dato nicht kannte)

Ich möchte das Handy nun nicht an diese Person verkaufen (da für mich unseriös, Versand ins Ausland). Wie komme ich da am Besten raus?

Als Zahlungsmethoden sind Überweisung und Paypal angegeben.

Es wurde noch nicht bezahlt!

Kann ich den Verkauf abbrechen ohne Nachteile zu haben? (Hatte gelesen man bekommt die Provision nicht mehr wieder?)

Oder soll ich dem Käufer schreiben ich versende nicht ins Ausland?

Ich habe Angst bzgl. Paypal, dass der Käufer noch bezahlt und dass dann nicht mehr rückgängig gemacht werden kann usw...

Einen Fall wegen Nichtbezahlung kann ich ich erst in 4 Tagen öffnen, was ist wenn bis dato bezahlt werden sollte?

verkaufen, eBay
Gefälschte Pokemon Karten auf Ebay erworben, was nun?

Hallo,

ich habe zusammen mit meinem Bruder Pokemon Karten auf Ebay erworben, es gab pro Auktion 1 Bild von der Karten (also auch keine Rückseite, da die Karten in einer Schutzhülle waren).

Heute kamen die Karten an und musste feststellen dass es sich um Plagiate handelt.

Der Verkäufer hat es weder mit gefälscht, noch Proxy gekennzeichnet - Verkäufer wurde auch sofort angeschrieben, aber im Fall der Fälle will ich mich nun absichern, was mein Recht ist. Ich kopiere mal den Text dieser Auktion hier rein:

Titel: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Beschreibung: Pokemon Karte 4st. M Charizard/ M Blastoise/ M Venusaur/ M Charizard

Zustandsbeschreibung: 

Altersbedingter Zustand mit Gebrauchsspuren, siehe Bilder die Bestandteil der Auktion sind!                                         

(Bild oder Bilder sind Bestandteil der Auktion, Farbabweichungen durch Foto -Blitzgerät ist möglich);

Alle Markennamen/Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers und dienen hier nur der eindeutigen Identifikation.

Der Verkauf ist von privat und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

(Sie bieten auf einen gebrauchten Artikel den ich mit besten Wissen und Gewissen beschrieben habe).

Vor dem bieten bitte die Zahlungs- und Versandoptionen durchlesen, diese sind Bestandteile der Auktion.

Falls Sie damit nicht einverstanden sind geben Sie bitte kein Gebot auf meine Auktion ab.

Danach kam nur noch wie viel der Versand kostet und dass es KEIN Paypal hat, nur Überweisung.

Kann ich hier etwas tun, falls der Verkäufer sich weigert den Artikel zurückzunehmen? Es waren ja doch 85€ für 12 Karten.....

Vielen Dank!

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Ebay Käufer hat angeblich ein defektes Kleidungsstück erhalten, dieses vor der Reklamation selbst ausgebessert und kann nun den Defekt nicht beweisen, was tun?

Ich habe bei Ebay einen Pulli versteigert, der meines Wissens intakt war.

Ich habe 100% positive Bewertungen.

Gestern schrieb mich die Käuferin an, es seien Löcher darin gewesen und drohte direkt mit einer schlechten Bewertung und Meldung an Ebay, wenn ich die Kosten nicht erstatte. Der Pullover sei Müll und gerade gut für den Kleidersack, eine Rücksendung würde sich nicht lohnen, da das Teil Schrott sei.

Sie hat es aber angeblich repariert, was für mich ein Widerspruch ist.

Ich bat um ein Foto der Löcher, worauf die Käuferin antwortete, sie könne mir keine Fotos schicken, da sie diese bereits gestopft habe. Sie wurde ausfallend und beschuldigte mich zudem, viel zu spät versendet zu haben, was ich aber widerlegen konnte.

Sie beschimpfte mich und nannte die Auktion einen Totalreinfall.

Auktionsende war der 28.10., Geldeingang der 29.10., Versand der 30.10. und Empfang der 2.11. als versichertes Paket.

Ich teilte der Käuferin mit, dass diese Behauptung eine Lüge ist und lieferte die Belege hierzu mit.

Nun kündigt die Käuferin an, die angeblich gestopften Löcher wieder aufzureißen und mir Fotos davon zu senden, dann sei ich aber verpflichtet, alles zu erstatten und sie behält sich rechtliche Schritte vor.

Ich erinnerte sie erneut daran, dass ich bereits in der 1. Mail Fotos angefragt hatte, was sie verweigert hatte. Stattdessen hat sie mich beschimpft für 5€.

Prinzipiell stelle ich mich nicht gegen eine Erstattung. Ich finde es aber grenzwertig, erst eine Ware angeblich zu reparieren, dann erst zu reklamieren und Geld zu fordern und kein Beweisfoto zu liefern.

Da sie nun sieht, dass ich ohne Beweis nichts erstatte, droht sie, die Ware absichtlich zu verschlechtern und ist der Meinung, dadurch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung zu haben.

Ich finde die Vorgehensweise in Verbindung mit der Lüge, ich habe zu spät versendet, mehr als grenzwertig, insbesondere auch den aggressiven Tonfall.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Käufer einen angeblichen Mangel erst selbst ausgebessert und dann optisch einwandfreie Ware reklamiert?

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Ebay Urheberrechtsverletzung. VeRi-Programm. IRobot mahnt mich ab? Gericht?

Guten Tag,

vor ein paar Tagen wollte ich meinen gebrauchten Saugroboter auf eBay verkaufen.

Title der Anzeige war nur: Irobot Roomba 871 und die Artikelbeschreibung war kurz und knapp: Funktioniert einwandfrei.

Wie habe ich die Markennamen von iRobot verletzt? Es erschliesst sich mir nicht. Soll ich schon anfangen mir einen Anwalt auszusuchen?

Ebay teilte mir folgendes mit:

“Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Geistiges Eigentum und das VeRi-Programm Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden.

Was besagt der Grundsatz

- Ihr Angebot wurde von iRobot Corporation wegen ungenehmigter Verwendung von Inhalten gemeldet. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen

- Abgesehen vom Markennamen des Herstellers des Artikels oder von Produkten, mit denen der Artikel kompatibel ist, dürfen keine Markennamen in Angeboten verwendet werden. Sie dürfen die Begriffe „kompatibel mit“, „passend für“ oder „für“ vor einem Markennamen verwenden, wenn der beschriebene Artikel speziell als kompatibles Produkt für die entsprechende Marke entwickelt wurde

- Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um einen Fehler handelt, müssen Sie sich direkt an den Rechteinhaber wenden. Wenn der Rechteinhaber Ihrem Einspruch zustimmt, bitten Sie ihn, uns direkt zu kontaktieren, damit wir Ihr(e) Angebot(e) wiedereinstellen. 

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: 

brandprotection@mm-irobot.com

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