Hilfe bei Kaufabbruch Ebay?

8 Antworten

"abgelehnt. Gibt es eine andere Möglichkeit, den Kaufabbruch trotzdem durch zu frühen"

Wenn der Verkäufer ein privater Verkäufer war (keine Firma/gewerblicher Verkäufer), dann nein. Du bist zum Kauf verpflichtet

Bei einem Händler oder privat Person ?


Bei einem abgebrochenen Kauf bekommt der Vk die Gebühren zurück.

Wenn der private Verkäufer einem Austritt aus dem Vertrag nicht zustimmt, dann ist es sowieso egal was du bei eBay abbrechen kannst oder nicht. eBay ist nur die Plattform. Selbst wenn es die Möglichkeit gibt einen Kauf ohne Beteiligung des Vk abzubrechen (lt. eBay Hilfe geht das in der ersten Stunde nach dem Kauf), ist der Kaufvertrag damit nicht aufgelöst. Die Verbindlichkeit bleibt bestehen.

Du kannst die Situation erklären (der Vk wirds eher nicht glauben, klingt nach üblicher Ausrede), deine Absicht mitteilen dass du es nicht kaufen möchtest und dann komplett ignorieren.

Da kommt es dann drauf an was der Vk macht. Er kann es rechtlich durchsetzen, er kann aber auch einfach eine Nichtzahlung melden (dann bekommt er die Gebühren zurück und du bekommst n Vermerk) und die Ware dann wiedereinstellen.

Ist dein Risiko. Geht er den rechtlichen Weg, wird's teurer je länger der dauert.

Man kann zwar Verträge wegen Irrtum anfechten, allerdings ist dein Grund zu schwach. Soweit ich weiß steht es im Fenster vom Preisvorschlag drin dass es verbindlich ist.


Multifunction  21.11.2020, 10:41
Soweit ich weiß steht es im Fenster vom Preisvorschlag drin dass es verbindlich ist.

Richtig, man wird unmissverständlich auf die rechtlichen Folgen eines Preisvorschlags hingewiesen.

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xPlatypus  21.11.2020, 10:51
@Multifunction

Entweder man weiß vorher was man tut und informiert sich dementsprechend (was man von einer erwachsenen Person durchaus verlangen kann -> Eigenverantwortung und so...) oder man lässt es und kauft nicht im Internet wenn man keine Ahung hat und auch kein wirkliches Interesse sich damit zu befassen. Es wird mehr als deutlich darauf hingewiesen.

Aber die Gesellschaft entwickelt sich sehr "interessant" man kann schreiben was man will, es ließt sowieso keiner und hinterher ist das Geschrei groß.... Ich sag nur "OMG eine 200Watt Lampe wird ja heiß!!" Obwohl es sogar in groß, fett und ROT in in der Artikelbeschreibung steht ...

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Multifunction  21.11.2020, 11:02
@xPlatypus

Tja...

Und wenn dann noch das über alles geliebte Smartphone im Spiel ist, mit dem man ja unbedingt seine Rechtsgeschäfte abschließen muss, dann kommt sowas dabei raus.

Der Fragesteller wollte eine PS 5, jetzt hat er eine PS 5. ;-)

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xPlatypus  21.11.2020, 11:57
@Multifunction

Fakt ist; man kann mittlerweile große rote (von mir aus auch noch blinkende) Hinweistexte einfügen, es für ganz dumme sogar Bebildern und es kommt trotzdem Mist dabei raus... manchmal möchte man einfach nur weinen wenn man seine Kundennachrichten ließt...

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Yetanotherpage  21.11.2020, 16:52
@Multifunction
Der Fragesteller wollte eine PS 5, jetzt hat er eine PS 5. ;-)

1600 Euro für eine Spielkonsole? Oo

Na dann verdient er auch genug.

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Meine Frage jetzt: Der Käufer hat einen Kaufabbruch abgelehnt. Gibt es eine andere Möglichkeit, den Kaufabbruch trotzdem durch zu frühen? Kann ich die Verkaufsprovision des Verkäufers übernehmen und somit das Verfahren abbrechen?

Und auch von mir:

Dir wurden vor der Abgabe des Preisvorschlags die Folgen aufgezeigt, nämlich dass bei dessen Annahme durch den Verkäufer ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandekommt.

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen, wenn dieser Deinen Wunsch nach einem Kaufabbruch ablehnt.

Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen; rechtssicher für ihn, verbunden mit einer Kostenlawine für Dich.

Naja du könntest jetzt gar nicht zahlen... irgendwann würde der Verkäufer sicher zustimmen... aber naja... ganz rechtlich wär das auch nicht.


Bitterkraut  20.11.2020, 23:31

Zustimmen oder einen Mahnbescheid schicken, die Wahl hat der Verkäufer, wenn er gar nicht zahlt. Bei dem Betrag würd ich das zweite nehmen, an seiner Stelle.

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Bitterkraut  20.11.2020, 23:34
@ewigsuzu

Illegal ist es nicht, aber ein Vertragsbruch, der Verkäufer kann sich das Geld einfach einklagen. Das wird dann noch teuer.

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