Suche Herdabdeckung für Ceranfeld als Albstellfläche und Brandschutz

Ich habe zwei kleine Kinder im Haus, die selbstverständlich nicht am Herd spielen und eigentlich auch nicht allein in die Küche dürfen. Trotzdem ist es neulich vorgekommen, das die den Herd auf 9 gedreht haben... zum Glück stand grad nix drauf.

Da die Küche sehr klein ist steht da aber schon häufig mal was, wobei das Ceranfeld dann durch zwei Glasplatten abgedeckt ist. (Wie gesagt bei dem Vorfall neulich glücklicherweise nicht).

Ich hab daraufhin bei meinem Versicherungs Makler angefragt, wie so ein Fall behandelt werden würde und dabei erfahren, dass die Versicherung es als Fahrlässig betrachtet und damit nicht zahlt, sofern keine entsprechend sicheren Materialien als Abdeckung verwendet wurden. Es gäbe wohl Abdeckungen, die auf der einen Seite nicht Springen und auf der anderen Seite auch kaum Wärme durchlassen (für eine gewisse Zeit natürlich, aber dann springt ja der Rauchmelder auch irgendwann an), so dass z.B. auf der Abdeckung stehende Materialien sich nicht entflammen. Er hätte mal einen Fall gehabt, wo das Glasfeld zersprungen wäre und die heißen Glasteilchen unter anderem den Küchenboden und die Küche ruiniert hätten...

Meine Frage ist nun: Was konkret für Abdeckungen gibt es denn da, die diese Eigenschaft haben (Kein Glas, was zerspringt und was nach Möglichkeit Wärme isolierend auf die Oberfläche hin ist) Mir wäre es dabei egal, ob es sich um Holz, Metall oder Glas handelt. Hauptsache ich kann die Stellfläche benutzen und laufe nicht Gefahr, das was kaputt geht, wenn der Herd versehentlich eingeschaltet ist (die Abdeckung selber mal ausgenommen... die kann man ja leicht ersetzen)

Gibts da was?

Brandschutz, Herd
Ofenrohrdurchführung durch Fertigteil Haus

Hallo, ich habe mal eine dringende Frage und hoffe das sie mir hier jemand beantworten kann. Ich möchte einen Kaminofen stellen und musste dazu nachträglich einen Wanddurchbruch durch ein Fertighaus machen, für die Rohrdurchführung in den Schornstein. Nun habe ich den betreffenden Teil der Wand entfernt (ca. 60 mal 60 cm). Es steht jetzt in dem Bereich nur noch die Außenwand (Fermacellplatte mit Styropordämmung und Außenputz), durch welches das 150 mm Rauchrohr (doppelwandig mit 3 cm Wolle gedämmt) führt. Das Styropor um das doppelwandige Rohr im Fassadenaußenbereich habe ich ca. 8 cm entfernt und mit weißer Hochofenwolle ausgestopft. Diese Wolle wird zur Isolierung von Hochöfen bzw. Rohren verwendet. Nun zum Durchbruch selbst. Die Wand hat ein Holzständerwerk, welche in ca. 60 cm Abstand hochkant steht und woran die Fermacellplatten der Innenwände geschraubt sind. Darum eben auch der oben genannte Ausschnitt. Nun habe ich Edelstahlbleche links und rechts an die Holzständer gebaut zum Schutz der Holzflächen im Strahlungsbereich. Außerdem habe ich oben und unten zum Schutz der restlichen Mineralwolle auch Edelstahlbleche geschraubt. Es ist jetzt also in dem genannten Bereich von 60 mal 60 cm ein Viereck aus Edelstahl zu sehen. Ich hoffe dadurch, das die Holzständer und die darunter und darüber befindliche Minaralwolle geschützt werden. Durch dieses Viereck aus Edelstahl führt das doppelwandige Rauchrohr. Dieses Rauchrohr habe ich nachträglich in dem brisanten Bereich der Wanddurchführung (zusätzlich) mit einem doppelt beplankten Kasten aus Fermacell ummantelt. Der Hohlraum im viereckigem Kasten und dem runden Rohr ist ebenfalls mit besagter Hochofenwolle ausgestopft ebenso die restliche Fläche in dem Bereich von genannten 60 mal 60 cm. Nun zu meinem Problem: Der Abstand vom doppelwandigem Rauchrohr zu dem linken Holzständer beträgt nur 15 cm, aus diesem Grund alle oben genannten Vorkehrungen. Theoretisch sollte das reichen, oder??

Brandschutz
Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)

Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....

Folgende fragen stellen sich mir jetzt:

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!

Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...

Und zu guter letzt:

Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)

Lg & guten Tag helldan

Party, Veranstalter, Brandschutz, Recht, Eventmanagement, Genehmigung, Veranstaltung, Privatgelände
Brandlasten - Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen und Gebäuden

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine echt spezielle Frage an versierte Versicherungsexperten in Sachen Brandschutzversicherung:

Ich arbeite für ein kleineres KMU. Nun hat vor kurzem ein Sachverständiger der Brandschutzversicherung bei uns beanstandet, dass die Wechselpaletten bei uns weniger als 10m von der Grundstücksgrenze entfernt gelagert werden (zum Nachbarn, nicht öffentlichen Verkehrsraum).

Da wir weder im Brandfall den Versicherungsschutz verlieren möchten noch eine höhere Prämie zahlen wollen, soll ich das nun klären.

Kann mir jemand hier helfen?

Auf Nachfrage bei der Versicherung hat man uns mitgeteilt, dass der Sachverständige sich auf VdS195, Kap. 9.3, und VdS2000, Kap. 6.5.3, bezieht. Beide Punkte beschäftigen sich mit Sicherungsmaßnahmen gegen BRANDSTIFTUNG. Unser gesamtes Gelände inkl. der so genannten Außenhaut, sprich Grundstücksgrenzen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche videoüberwacht. Somit auch der fragliche Lagerplatz der Paletten.

Ist damit der Forderung nach Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung von Brandstiftung eigentlich schon Genüge getan oder hat der Sachverständige Recht und wir müssen einen neuen Lagerplatz suchen? (ist bei uns schwierig, weil die Grundstücke nicht so tief sind. Bei 10 m Mindstabstand verbleiben nicht mehr so viele Meter zum lagern mit ausreichendem Abstand).

Wenn mir hier jemand helfen könnte (Argumente liefern), dann wäre das echt SUPER!!

Danke im Voraus und schönen Tag noch

Versicherung, Brandschutz, Brandstiftung, Mindestabstand
nachträgliches Fenster zum Nachbarn einbauen?

Hallo

Ich renoviere gerade ein Haus in Baden-Württemberg. Dazu will ich auch im Bad ein Fenster einbauen, damit Tageslicht hereinkommen kann und zum Belüften (bis jetzt ist da noch gar kein Fenster drin).

Die betreffende Wand steht aber genau auf der Grenze zum Garten der Nachbarn. Direkt dahinter ist ein aufblasbarer Pool. Wir haben mal mit ihnen gesprochen, aber sie wollen nicht. Sie meinen, man könne ihnen eh schon von allen anderen Seiten in ihren Garten gucken - dabei haben wir von vornerein gesagt, daß wir Milchglas einbauen wollen, und zur Not auch ein Fenster, daß man nur kippen kann, nicht öffnen aber sie wollen trotzdem nicht.

Wir haben uns dann ein wenig informiert, und sind zum örtlichen Bauamt. Dort hieß es, daß wir ein Brandschutzfenster einbauen dürfen, solange man es nicht öffnen kann. Ebenso einen Brandschutz-geeigneten Lüfter. Der Nachbar könne nix dagegen machen, er muß nicht zustimmen. Wichtig ist nur, daß der Brandschutz eingehalten wird. Selbst wenn der Nachbar klagen würde hätte er keine Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Aber wie ist es beim einbauen? Die Firma (oder eventuell ich selbst) die es einbaut muß ja mit Sicherheit auch mal auf die Außenseite, also in Nachbars Garten. Kann der Nachbar es denen verbieten, sein Grundstück zu betreten um das Fenster einzubauen? (alternativ würden wir sogar Glasbausteine akzeptieren, wenn Brandschutz und Wärmedämmung passen)

Und wie sage ich es den Nachbarn am besten, daß wir das Fenster trotzdem, gegen ihren Willen einbauen?

Badezimmer, Fenster, Brandschutz, Renovierung, Baden-Württemberg, Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Brandschutznachweis

Hallo, ich habe 2012 / 2013 einen Anbau an das Wohnhaus in Bayern gemacht und hatte 2012 mit der Baubeginnanzeige Probleme wegen Statik und Brandschutz. Mein Architekt wollte diese beiden Positionen nicht unterschreiben, weil er nicht die Bauleitung hat. Meine Baufirma hat das dann an einen anderen Statiker gegeben, der wiederum hat den Brandschutz an einen weiteren Architekten, auch Brandschutzbeauftragter, gegeben. Vom Statiker kam nach paar Wochen die Berechnung der Statik und auch die Rechnung. Wobei hier der Rohbau bereits stand, frag mich was ich dann noch mit der Statikberechnung soll (diese hat die Firma der Filigrandecken berechnet, für den Dachstuhl hat der Zimmerer das vom Bestand abgeleitet). Nun nach 8 Monaten nach Fertigstellung kommt der Brandschutznachweis und dazu erneut eine Rechnung über fast 900 EUR. Hier das gleiche, wie soll ich den einhalten, wenn der Bau bereits abgeschlossen ist? Es passt alles, weil es ja nur ein Anbau war, von daher alles gut, aber sind die Kosten auch gerechtfertigt? Hier habe ich was davon gelesen, dass das Honorar dafür in der HOAI enthalten ist. Mit dem Architekten habe ich aber einen Festpreis für den Plan vereinbart. Der Statiker hat auch fast 800 EUR abgegriffen und ich bin davon ausgegangen, dass darin auch der Brandschutz dabei war. Schließlich hatte ich auch nur diesen beauftragt. Was kann ich nun machen, oder bleibt mir nichts anderes übrig, als die Rechnung zu begleichen? Vielen Dank für Eure Hilfe! Andi

Brandschutz, Kosten
Grundstücksteilung, Brandschutzwand

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und meine Angst nehmen. Wir (ich und mein Bruder) erben / kaufen ein Grundstück von meiner Tante und Mutter. Dies ist ein großes Grundstück wo ein Wohnhaus und eine angebaute Scheune darauf steht. Mein Bruder bekommt das Wohnhaus und renoviert dieses (Fachwerk 1908), ich die Scheune die wir abreißen und eine Neubau Doppelhaushälfte darauf errichten. Das Grundstück wird dann am Übergang zur Scheune geteilt. Jetzt brauchten ich und meine Bruder eine Brandschutzwand. Er war jetzt beim Landratsamt (Brandmeister) dieser das auch bestätigt hat, dass er eine Brandwand F60 hochziehen muss. Wir mit unsere Doppelhaushälfte machen dies auch, dies wissen wir. Somit haben wir nachher 2x F60 Wände angrenzend wie vorgeschrieben.

Meine Frage jetzt, der Notarverträg steht demnächst bevor. Muss ich hier noch eine Klausel hinzufügen lassen? Was ist wenn meine Bruder die Brandschutzwand nicht errichtet und sich damit zeit lässt. Müssen wir solange warten mit unserem Neubau bis die Brandwand steht oder können wir Ihn im nach hinein zeitlich dazu verpflichten? Denn unser Liefertermin vom Keller wurde von unserem Haushersteller auf April 2013 und das Haus darauf auf August 2013 bestätigt. Und mein Bruder muss davor die Wand hochziehen da man später nicht mehr an die Wand rankommt?

Muss ich mich hier absichern?, oder muss mein Bruder gleich nach Abriß der Scheune die Wand hochziehen?

Bei uns in der Familie ist mittlerweile wegen dem Grundstück schon soviel vorgefallen, dass ich hier mal nachfragen will. Nicht das wir den Notarvertrag jetzt unterschreiben und nachher nicht bauen dürfen weil mein Bruder die Wand nicht oder erst 2015 hochzieht?

Er hat jetzt ein Angebot für 13.000 Eur bekommen? Wieviel kostet es eine Wand 9m Breit, 7-8m hoch (First) hochziehen zu lassen (Mauer 17,5cm dick)

Der Bau findet in Baden-Württemberg statt

Vielen Dank

Brandschutz
Brandschutzwand Doppelhaushälfte Anbau

Hallo,

ich und mein Bruder haben ein Grundstüch geerbt auf diesem wir beide bauen möchten. Also mein Bruder möchte das bestehende Haus renovieren und wir möchten die angrenzende Scheune abreißen und hier eine Doppelhaushälfte anbauen.

Wir haben jetzt das Problem das jeder was anderes wegen der Brandschutzwand erzählt und sich hier wohl auch seit 2010 was geändert hat. Das Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg. Unser Architekt meint hier reicht eine Brandwand für beide, aber ob dies wirklich richtig ist wissen wir nichts. Da eine andere Aussage von Ihm auch schonmal falsch war......

Das bestehende Haus hat eine eigene Wand an der Grundstückgrenze diese ist aber nicht Brandschutzsicher. Unser Doppelhauswand würden wir Brandschutzsicher an der Grenze hochziehen.

Die Frage ist jetzt hier reicht eine Brandschutzwand für beide Haushälften aus? Braucht jeder eine eigene Brandschutzwand und müsste somit mein Bruder auch die Hauswand Brandsicher gestalten? Wie vom Landratsamt vorgeschlagen kann man wohl eine Baulast für die Hälfte unsere Brandschutzwand für mein Bruder eintragen die dann für mein Bruder mit gilt? Unsere Wand ist 37,5 dick. Wobei die Sache mit der Baulast auch nicht einfach ist, wär trägt hier die Kosten der Baulast Eintragung im Grundbuch und wie schätzt man die Grundstückswertminderung durch die Baulast ein diese man dann ja wieder durch Geldzahlung ausgleichen müsste.....? Da das Grundstück gegenüber der Bank und der Kreditbeleihung an Wert verliert?

Könnt ihr mir bitte hier weiterhelfen, weil wir langsam nicht mehr weiter wissen und vermeiden wollen das die Grenze jetzt dazwischen falsch vermessen wird und wir eine falsche Baugenehmigung einreichen.

Vielen Dank

Bild zum Beitrag
Brandschutz, Doppelhaus
Gehört der Vorraum zum Treppenhaus zu den "Brandschutzbestimmungen" für Treppenhäuser?

Hallo liebe Community.

Ich wohne seit dem 01.09.2009 in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietparteien. Seit August 2010 gab es einen Zwischenfall wegen des großen (Schäfer)Hundes mit einem der anderen Mieter. Seit dem ging man sich aus dem Weg und ich dachte auch, dass dies alles an Konsequenzen war, die dieser Fall nach sich zog. Nun hatte mich am vergangenen Sonntag (25.03.2012) mein HV mit samt dem Hauseigentümer aufgesucht um eine bauliche Veränderung im Wohnungsinneren zu besprechen. Erst wieder im Weggehen und auch mehr beiläufig erwähnte er, dass ich doch bitte mein Fahrrad aus dem Vorraum zum Treppenhaus entfernen und in den dafür vorgesehen Fahrradkeller abstellen solle und berief sich auf den "Brandschutz" und auf die "ästhetische Punkte"!

Ich werde es im Folgenden versuchen so sachlich wie möglich zu erklären:

Zu dem Haus gehört auch ein Gemeinschaftsgarten, der von jedem Mieter benutzt werden darf und für deren Pflege ein Hauswart zuständig ist. Dieser Hauswart ist auch der Mieter mit dem Hund, mit dem ich 08/2010 etwas aneinander geraten war. Während der hellen Jahreszeit war es selbstverständlich und auch beanstandungsfrei für mich möglich, mein Fahrrad im Garten, direkt unter meinem Balkon (1. OG) abzustellen. In der dunklen Jahreszeit ist das aber mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da der Garten und auch die Seite des Hauses, die man zum Garten hin passieren muss, unbeleuchtet ist/sind. Da in dem Haus auch eine Familie mit einem Kleinkind und Baby wohnt und dort im Garten zum Aufbruchszeitpunkt schon des Öfteren Spielzeug im Garten herum liegt, welches aber zum Rückkehrzeitpunkt ganz woanders zum Liegen kam und ich schon mehrfach(!) darüber gestolpert bin, habe ich mich aus eigener Sicherheit heraus dazu entschlossen, mein Fahrrad nun im Haus selbst, ebenfalls an einem von der Allgemeinheit nutzbaren Bereich, abzustellen. Dieser Ort liegt gleich hinter der Haustür, aber noch nicht im Treppenhaus. Das Haus ist ein Altbau und verfügt über ein recht üppiges Treppenhaus und auch der Raum vor Beginn des Treppenhauses ist sehr groß (BxT= ca. 2,30 x 3,50 m). Mein Rad ist bzw. war so abgestellt, dass man die Haustür vollständig öffnen kann (bis sie im rechten Winkel zur Eingangswand steht), ohne das mein Rad auch nur in die Nähe der Türkante kommt! Im kompletten Öffnungsradius der Tür entsteht also keinerlei Hindernis durch mein da abgestelltes Rad. Bevor es dann ins eigentliche Treppenhaus geht, muss man noch einen Türbogen, der sich auf der rechten Seite und somit genau gegenüber meines Rades befindet, überqueren. Dort drin befindet sich auch eine eigene Tür, die aber aus Bequemlichkeitsgründen immer geöffnet ist. Egal ob man das Haus betritt oder verlässt: Das Rad steht niemals im Weg - selbst nicht, sollte dieser Weg als "Fluchtweg" benutzt werden.

Daher nun meine Frage:

Gehört dieser Vorraum überhaupt zum Treppenhaus und unterliegt er damit den ges. Bestimmungen zum Brandschutz oder nicht und "Ästhetik", hallo?

Bild zum Beitrag
Brandschutz, Mietrecht, Treppenhaus

Meistgelesene Beiträge zum Thema Brandschutz