Ich möchte 2 ETW's mittels einem durchbruch zusammenlegen. Da die Wohnungen in 2 verschiedenen Hauseingängen liegen und mit einer Feuerbeständigen Wand voneinander getrennt sind (Durchbruchwand) verlang das Bauamt eine Brandschutztür...

Sind dann noch die Fluchtwege aus der neu entstanden Wohneinheit frei?

Wenn die Wohnungen durch einer selbstschließende Brandtür getrennt sind.

Danke für eure Antworten