Habe 2004 ein Sondernuntzungrecht an einem Dachboden über der Wohung gekauft. Dieser Dachboden ist daher im Grundbuch eingetragen und darf auch ausgebaut werden wenn man die Baugenehmigung vorliegen hat . Ausgebaut soll er aber noch nicht werden, daher als Abstellraum und zum Wäschetrocknen genutzt. Die Stadt hat jetzt für den Wohnblock Brandschutzauflagen gestellt. Die nicht ausgebauten Dachräume müssten ge. §37 10 Bau O NRW selbsschließende Türen und Rauchschutztüren nan DIN 18095 Feurerschutzabschluß T30/RST erfüllen. Für die nächste Eigentümerversammlung im Dezember ist jetzt angekündigt das eine Abstimmung erfolgt worin die Eigentümer beschliessen die nicht ausgebauten Speicher schließen zu lassen , so daß alles ausgeräumt werden muss und es auch nicht mehr zum Wäschetrocknen benutzt werden darf. Können die anderen Eigentümer von den Wohnungen über mein gekauftes Sondernutzungsrecht bestimmen das ich den Dachboden räumen muss ? Ebenfalls macht es für mich keinen Sinn den Boden zu schließen und dann ist plötzlich keine Brandgefahr mehr da ? Ich bin ja auch bereit diese vorgegebene Brandschutztür auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb einbauen zu lassen. Weiss jemand vielleicht hierrüber Bescheid. Vielen DANK