Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?

Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)

Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....

Folgende fragen stellen sich mir jetzt:

Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!

Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...

Und zu guter letzt:

Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?

&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?

Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.

Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)

Lg & guten Tag helldan

Party, Veranstalter, Brandschutz, Recht, Eventmanagement, Genehmigung, Veranstaltung, Privatgelände
Kleingewerbe in Eventmanagement angemeldet, kann Veranstaltung sofort starten?

Guten Tag Community,

Ich habe eine frage an die Experten unter euch im Rechtlichen Bereich.

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr vollendet, seitdem habe ich nebenher teilzeit gejobbt, da in meinem Beruf derzeit wenig stellen offen sind. Seit Ende meiner Ausbildung veranstalte ich Partys, und habe quasi eine Marke gegründet. Alles bisher auf Privatem weg und ohne Gewerbe. Da ich mein Image, mein Kundenkreis und meine Erfahrungen auf dem Gebiet weitgehend gesammelt habe, möchte ich es gewerblich bereiben. Also war ich heute auf der Stadt und habe mein Gewerbe angemeldet für 32,50€. Jetzt habe ich hier einen fast nichts sagenden Zettel rumliegen, aber keiner konnte mir weiere Details nennen ausser das sich diverse Ämter in naher Zukunft bei mir melden würden....

So weit so gut...

Ich habe allerdings schon eine Veranstaltung in ca. 30 Wochen ankgekündigt, sie wird nicht besonders groß (150Gäste), aber sie ist bereits Datiert. .... Meine frage ist nun offensichtlich, darf ich das jetzt überhaupt ?!. Wenn ich alle Regeln befolge, wie alle Ausgaben und Einnahmen auflisten, alle Belege und Rechnungen etc. aufbewahren, und beim Ordnungsamt (stadt) sowie Gema alles anmelden, dann könnte ich doch beim Finanzamt alles weitere Nachreichen, sobald die meine Zettelwirtschaft bearbeitet haben und ich quasi offiziell gewerblich tätig bin oder nicht ?

Info: Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.

Ich bin über jede Antwort und auch jede weitere Hilfe sehr dankbar, da ich gerne weitere unnötige Anfängerfehler vermeiden möchte :-)

LG helldan

Techno, Party, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Veranstaltung
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