Hallo, ich habe bei meinem Vermieter beantragt, das über unserer Wohnung liegende Dachgeschoss auszubauen und mit unserer Wohnung zu verbinden, da wir aufgrund von erneuten Nachwuchs mehr Wohnraum benötigen. Der Vermieter sagt nun, das sei nicht möglich, da zu hohe Brandschutzanforderungen in unserer bestehenden Wohnung (also in der unteren Etage - nicht im Dachgeschoss) berücksichtigt werden müssten.

Im Netz finde ich immer nur Vorschriften, die das auszubauende Dachgeschoss betreffen. Kann mir jemand weiterhelfen, was denn für die untere Wohnung zu berücksichtigen ist? Wo ist das geregelt (wir leben in München)?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Jens