Brandlasten - Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen und Gebäuden

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine echt spezielle Frage an versierte Versicherungsexperten in Sachen Brandschutzversicherung:

Ich arbeite für ein kleineres KMU. Nun hat vor kurzem ein Sachverständiger der Brandschutzversicherung bei uns beanstandet, dass die Wechselpaletten bei uns weniger als 10m von der Grundstücksgrenze entfernt gelagert werden (zum Nachbarn, nicht öffentlichen Verkehrsraum).

Da wir weder im Brandfall den Versicherungsschutz verlieren möchten noch eine höhere Prämie zahlen wollen, soll ich das nun klären.

Kann mir jemand hier helfen?

Auf Nachfrage bei der Versicherung hat man uns mitgeteilt, dass der Sachverständige sich auf VdS195, Kap. 9.3, und VdS2000, Kap. 6.5.3, bezieht. Beide Punkte beschäftigen sich mit Sicherungsmaßnahmen gegen BRANDSTIFTUNG. Unser gesamtes Gelände inkl. der so genannten Außenhaut, sprich Grundstücksgrenzen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche videoüberwacht. Somit auch der fragliche Lagerplatz der Paletten.

Ist damit der Forderung nach Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung von Brandstiftung eigentlich schon Genüge getan oder hat der Sachverständige Recht und wir müssen einen neuen Lagerplatz suchen? (ist bei uns schwierig, weil die Grundstücke nicht so tief sind. Bei 10 m Mindstabstand verbleiben nicht mehr so viele Meter zum lagern mit ausreichendem Abstand).

Wenn mir hier jemand helfen könnte (Argumente liefern), dann wäre das echt SUPER!!

Danke im Voraus und schönen Tag noch

Versicherung, Brandschutz, Brandstiftung, Mindestabstand
Schule - Täuschungsversuch - Schulverweis - Erzieherische Maßnahme - Diebstahl der Klassenarbeit

Hallo "gutefrage.net"-Gemeinde, ich habe hier mal ne Frage zur Schule und den Maßnahmen, die erlaubt und bzw. angemessen sind. Aber hier erst mal die Situation:

Mein Sohn besucht die 10te Klasse eines Gymnasiums. In Deutsch haben sie vor kurzem die letzte Klassenarbeit vor den Zeugnisen geschrieben. Bei der Korrektur ist der Deutschlehrerin aufgefallen, dass viele Schüler die Aufgaben teilweise wortwörtlich gleich beantwortet haben. Bei Recherche im Internet fand sie heraus, dass die Texte sogar aus dem Internet wortwörtlich entnommen wurden. Daraufhin ist die Klasse "inquisitorisch" befragt worden. Welcher Druck ausgeübt wurde, kann ich (noch) nicht sagen. Auf jeden Fall ist eine Mitschülerin "umgefallen" und hat meinen Sohn "verpezzt". Folgendes ist passiert: In der ersten Deutschstunde hatte die Klasse Vertretung bei einer anderen Lehrerin. Diese hatte die Deutschklassenarbeit aber schon dabei. In der zweiten Deuschstunde sollte die Klassenarbeit geschrieben werden. Woher die Schüler wußten, dass die Arbeit in der Tasche der Vertretungslehrein war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall verließ diese den Klassenraum und die Mitschüler forderten meinen Sohn auf - (massiv, er spricht sogar von "gezwungen" {er ist auch noch der Klassenscprecher :-( }) -, diese aus der Tasche zu entwenden. Die Aufgaben wurden untereinander ausgetauscht und die Klassenarbeit wieder zurück gelegt. Die Lehrerin hatte nichts bemerkt. Die Arbeit "ganz normal" geschrieben. Nur dass der Großteil der Schüler die Antwort schon zwischenzeitlich aus dem Internet gezogen hatte. Mein Sohn hat das nicht nötig (guter Deutschschüler) und seine Antworten wurden auch von der Deutschlehrerin als nicht aus dem Internet gezogen bestätigt.

Nun frage ich mich (bevor die Schule etwas unternimmt), was kann meinem Sohn nun drohen???

Ich sehe das so, dass er schon mal nicht alleine bestraft werden darf/kann! Er hat es zwar getan (Entwenden) und zugegeben, aber er hat es 1. unter Druck der Klasse getan und 2. die Kenntnis der Aufgaben nicht wie der Großteil seiner Mitschüler zum googeln benutzt. Weiter bin ich auch der Meinung, dass, wenn es zum Aussprechen von Strafen oder "erzieherischen Maßnahmen" kommt, auch das Verhalten der Vertretungslehrerin geahndet weden muss. Der Vergleich hingt zwar etwas, aber bei der Bundeswehr war es so, dass, wenn man einem Kameraden es leicht gemacht hat (z.B. eigenen Spint offen stehen lassen, wenn man nicht im Raum war), man bei einem Diebstahl genau so bestraft wurde wie der Dieb. Hier war es in meinen Augen sträflich leichtsinnig, 1. die Schüler wissen zu lassen, dass die Klassenarbeit in der Tasche ist und dann auch noch 2. die Tasche unbeobachtet zu lassen, weil die Lehrerin das Klassenzimmer verließ.

So, das ist nun eine lange Geschichte. Mich interessiert brennend eure Meinung und natürlich ob sich jemand "vom Fach" findet, der mir sagen kan, was nun passieren kann bzw. was ich tun kann, damit mein Sohn nicht unangemessen bestraft wird.

Schule, Schulverweis, Täuschung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.