Hallo liebe Community.

Ich wohne seit dem 01.09.2009 in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Mietparteien. Seit August 2010 gab es einen Zwischenfall wegen des großen (Schäfer)Hundes mit einem der anderen Mieter. Seit dem ging man sich aus dem Weg und ich dachte auch, dass dies alles an Konsequenzen war, die dieser Fall nach sich zog. Nun hatte mich am vergangenen Sonntag (25.03.2012) mein HV mit samt dem Hauseigentümer aufgesucht um eine bauliche Veränderung im Wohnungsinneren zu besprechen. Erst wieder im Weggehen und auch mehr beiläufig erwähnte er, dass ich doch bitte mein Fahrrad aus dem Vorraum zum Treppenhaus entfernen und in den dafür vorgesehen Fahrradkeller abstellen solle und berief sich auf den "Brandschutz" und auf die "ästhetische Punkte"!

Ich werde es im Folgenden versuchen so sachlich wie möglich zu erklären:

Zu dem Haus gehört auch ein Gemeinschaftsgarten, der von jedem Mieter benutzt werden darf und für deren Pflege ein Hauswart zuständig ist. Dieser Hauswart ist auch der Mieter mit dem Hund, mit dem ich 08/2010 etwas aneinander geraten war. Während der hellen Jahreszeit war es selbstverständlich und auch beanstandungsfrei für mich möglich, mein Fahrrad im Garten, direkt unter meinem Balkon (1. OG) abzustellen. In der dunklen Jahreszeit ist das aber mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, da der Garten und auch die Seite des Hauses, die man zum Garten hin passieren muss, unbeleuchtet ist/sind. Da in dem Haus auch eine Familie mit einem Kleinkind und Baby wohnt und dort im Garten zum Aufbruchszeitpunkt schon des Öfteren Spielzeug im Garten herum liegt, welches aber zum Rückkehrzeitpunkt ganz woanders zum Liegen kam und ich schon mehrfach(!) darüber gestolpert bin, habe ich mich aus eigener Sicherheit heraus dazu entschlossen, mein Fahrrad nun im Haus selbst, ebenfalls an einem von der Allgemeinheit nutzbaren Bereich, abzustellen. Dieser Ort liegt gleich hinter der Haustür, aber noch nicht im Treppenhaus. Das Haus ist ein Altbau und verfügt über ein recht üppiges Treppenhaus und auch der Raum vor Beginn des Treppenhauses ist sehr groß (BxT= ca. 2,30 x 3,50 m). Mein Rad ist bzw. war so abgestellt, dass man die Haustür vollständig öffnen kann (bis sie im rechten Winkel zur Eingangswand steht), ohne das mein Rad auch nur in die Nähe der Türkante kommt! Im kompletten Öffnungsradius der Tür entsteht also keinerlei Hindernis durch mein da abgestelltes Rad. Bevor es dann ins eigentliche Treppenhaus geht, muss man noch einen Türbogen, der sich auf der rechten Seite und somit genau gegenüber meines Rades befindet, überqueren. Dort drin befindet sich auch eine eigene Tür, die aber aus Bequemlichkeitsgründen immer geöffnet ist. Egal ob man das Haus betritt oder verlässt: Das Rad steht niemals im Weg - selbst nicht, sollte dieser Weg als "Fluchtweg" benutzt werden.

Daher nun meine Frage:

Gehört dieser Vorraum überhaupt zum Treppenhaus und unterliegt er damit den ges. Bestimmungen zum Brandschutz oder nicht und "Ästhetik", hallo?