Warum wurden wir an der russischen Grenze wie Verbrecher behandelt?

Das ganze ist schon einige Jahre her. Doch die Geschichte beschäftigt mich ab und an noch, da es so absurd klingt, das man es kaum glauben kann. Es war ungefähr im Jahr 2019, als ich mit einem Freund nach Warschau gefahren bin. So nah an der Weißrussischen Grenze, hatte ich die Idee, die Stadt Brest an der Grenze zu besuchen. Denn so weit im Osten war ich bisher noch nie und ein Ziel von mir war schon immer gewesen unbedingt mal Russland zu besuchen. Die Menschen, die Kultur und das Land kennenzulernen.

Ein polnischer Grenzbeamter nahm unsere Pässe und kurz darauf kam ein Österreichisch sprechender Grenzsoldat. Das ging so drunter und drüber das ich kaum mit ihm reden konnte. Das Fahrzeug mussten wir abstellen und wurden in eine Art Warteraum gebracht.

Nebenan konnte man alles mithören. Keiner dort wusste das ich polnisch sprechen und verstehen kann. Mein Freund war übrigens Türke und hatte lediglich den türkischen Pass. Er konnte kein polnisch zur Info. Es war zu hören, das man mehrmals darüber gesprochen hat, das Auto zu beschlagnahmen, Von da an bekam ich Panik ich versuchte so freundlich wie möglich zu bleiben.

Einige Zeit später wurde ich aufgefordert den Wagen in einer Halle zu fahren. Dort wurde das ganze Auto auseinander genommen. Von wirklich sämtlichen Stellen im Innenraum wurden Proben genommen. die Prozedur dauerte Stunden. In der Halle waren wieder ganz andere Soldaten mit denen ich Angefangen habe Polnisch zu sprechen. Sie waren irgendwie etwas begeistert darüber, außerdem viel netter. Sie sagten dann zu mir: Wären wir mit Frauen unterwegs gewesen, hätte man uns durchgelassen. Ob das ein Scherz gewesen ist?

Dann wurde noch lange intern diskutiert. Zum Schluss fand ein Beamter heraus das ich polnisch sprechen konnte. Irgendwie hat sich seine Art gegen mir anschließend etwas geändert. Er war plötzlich freundlicher und fragte woher ich polnisch könne, meine Eltern herkommen usw.

Nach 9 Stunden, die man und dort festgehalten hat, durften wir weiter fahren. Allerdings zurück nach Warschau. Mit der Aufforderung mein Freund muss bis morgen Abend das Land verlassen haben.

Sobald ich heute darüber nachdenke, werde ich verrückt in der Birne. Denn sowas gibt es einfach nicht.

Ich wollte doch lediglich für einen Abend mir die Grenzstadt Brest anschauen, stattdessen wurden wir wie Verbrecher behandelt. Das erklären hat nichts gebracht. Die waren in ihrem Film, wir würden etwas illegales tun.

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Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

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Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung
BTMG /ZOLL/ GRENZE/ SCHMUGGEL/ HOLLAND-DEUTSCHLAND-STRAFE?

Guten Tag zusammen ,

Person X (Fahrer+Halter des KFZ) und Person Y (Beifahrer) wurden auf dem Rückweg von Holland an der Deutsch/Niederländischen Grenze vom Zoll angehalten (Deutsche Seite natürlich)

Bei der KFZ-Durchsuchung mit Spürhund wurden im Auto etwa 4,6g Cannabis (Bruttogewicht) + 1,5 angerauchte Kräuterzigaretten(Joints) gefunden inhalt ca 0,2-0,3 g pro Kräuterzigarette . Ebenfalls wurde eine Kräutermühle gefunden .

Die Zollbeamten haben die beiden Fahrzeuginsassen X und Y darüber aufgeklärt das ein Verfahren wegen Einfuhr von Cannabis gegen sie laufen wird . Person X hat ausgesagt das es nur ein entspannter Tag werden sollte . Person Y hat Keine Aussage gemacht .

ab 7,5 G (THC) ist es keine geringfügige Menge mehr heisst also je nach Prozentualen THC Anteil pro gramm wäre man bei ca (wenn man von maximal 30% ausgeht ) bei 1-2g reinem THC (denke eher weniger)

Person X(Fahrer+Halter des KFZ) hat einen Zettel: Sicherstellungs/-Beschlagnahmungsanzeige bekommen in der die bereits oben aufgeführten Materialen aufgelistet waren .

Es wurde kein Drogentest gemacht die Fahrt wurde wieder aufgenommen .

Was hat Person X zu erwarten ? Führerscheinentzug ? BTMG ?

Was hat Person Y zu erwarten ? BTMG ? wird es eher wegen geringfügiger Menge und geringer Beweislast eingestellt ? ist es bei einstellung trotzdem noch bei der Polizei gemeldet ? Führerscheinentzug auch bei dem Beifahrer ?

Ich bedanke mich für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen Stallteller

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