Beschlagnahmung meines Handys?
Nehmen wir mal an die Polizei beschlagnahmt mein Handy und im Gericht wird entschieden dass ich mein Handy nicht wieder bekomme.. bekomme ich dann meine Sim Karte ? oder darf ich die Fotos die auf diesem Handy sind, auf einem anderen Gerät speichern oder wie würde es ablaufen ?
3 Antworten
Wenn die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ein Handy beschlagnahmt, bedeutet dies, dass sie das Gerät in ihren Besitz nehmen und es vorübergehend oder dauerhaft nutzen können, um Beweismittel zu sammeln oder Informationen zu gewonnen, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren von Bedeutung sind. Kurzversion, wenn gegen dich ein Verfahren läuft und es auch zu einer Anklage gegen dich kommt, bei der du dann anschließend auch verurteilt wirst, ist dein Handy und auch die dazugehörige Speicherkarte/SIM Karte weg.
Kommt darauf an in welchem Zusammenhang das Handy beschlagnahmt wurde . Wenn es um Ermittlungen geht die sich im Zusammenhang mit dem Inhalt des Gerätes handeln ,wird es bis zum Abschluss der Ermittlung und des Prozesses dauern .
Im Nachhinein kann beantragt werden das der Besitz ausgehändigt wird.( Solange das Gerät nicht mehr Aktiv als Beweismittel aufbewahrt werden muss)
Kommt auf den Sachverhalt an und auf die Rechtsnorm, nach der die Einziehung erfolgt.
Insgesamt scheint die Rechtslage hier relativ kompliziert. Ein pauschaler Herausgabeanspruch hinsichtlich elektronisch gespeicherter Daten auf einem einzuziehenden oder beschlagnahmten Endgerät besteht wohl nicht. Allerdings sind bei einer Einziehung die einzelnen Bestandteile des Handys ggf. separat zu betrachten, in diese Richtung geht bspw. OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2022 - 3 Ss 18/22.
Für eine Beurteilung im Einzelfall solltest du aber einen Rechtsanwalt beauftragen.
Es gibt in Deutschland nur eine Strafverfolgungsbehörde und das sind die Staatsanwaltschaften.