Guten Tag

am 21.12.2018 kam die Kriminalpolizei zu mir ins Krankenhaus und wollte von mir mein Handy, anscheinend haben Sie vom der Staatsanwaltschaft die Befugnis, es zu beschlagnahmen. Der Grund war das ich meine Ex-Lebensgefährtin bedroht hätte.

Ich habe das Handy ohne zögern raus gegeben und stellte eine Frage an die Polizisten, wann ich es wieder bekomme. Daraufhin hat der Beamte behauptet vielleicht gar nicht mehr, das entscheidet der Staatsanwalt. Ich bin auf Grund meiner Krankheit Schlaganfall gefährdet und benötige im Notfall meinen Handy, damit ich im Notfall sofort erste Hilfe oder Krankenwagen anrufen kann! Hat das seine Richtigkeit, die Staatsanwaltschaft kann die benötigten Beweise aus meinem Handy auslesen und es mir wieder zurück geben.