Ist es Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet, Eigentum der Kinder zu beschlagnahmen?

8 Antworten

Sie dürfen dir alles wegnehmen, was die schaden könnte. Oder auch wenn es als Strafe gilt. Bedeutet wenn du z.B. Quatsch gemacht hast, dürfen deine Eltern z.B. dein Handy einkassieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist meines Wissens nach Teil des Sorgerechts. Eltern haben schlichtweg das Recht zu bestimmen was das Kind darf und was nicht. (In einem Rahmen der das Kindeswohl nicht gefährdet.)

Das nennt sich üblicherweise Erziehung. XD

Was sie nicht dürfen wäre das Eigentum zerstören oder veräussern. (Sofern das Eigentum auf einem rechtlich einwandfreien Vertrag fußt)

Hallo🙋ja das dürfen deine Eltern

Zb Auch wenn dein Handy von deinem gesparten Taschengeld gekauft wurde oder du es geschenkt bekommen hast, dürfen deine Eltern es dir wegnehmen. Also auch, wenn es dein Eigentum ist. Denn Eltern ist es erlaubt, kleinere Strafen zu verhängen. Das nennt man dann Erziehungsmaßnahmen.

https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/antworten-zu-kinderrechten/duerfen-mir-meine-eltern-mein-handy-wegnehmen

Mehr dazu im folgenden Link.

LG Sky...🌞🌞🌞

Woher ich das weiß:Hobby – Querbeet durch GuteFrage unterwegs 😊🌈

Wenn es sich um eine sinnvolle pädagogische Maßnahme handelt, dann dürfen Eltern aufgrund der Personensorge natürlich dem minderjährigen Kind auch Dinge wegnehmen.

Ergibt sich aus §1626 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Aber wenn es darum geht das Kind zu bestrafen, weil man gerade Lust darauf hat, dann führt das zu weit und §1631 BGB kommt zum tragen:

 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

Und "beschlagnahmen" tun sie es ja nicht, sondern sie verwahren es für das Kind - zur Not bis es 18 ist. Denn wenn das Kind Drogen gekauft hat von seinem Geld, wäre es ja unverantwortlich, wenn die Eltern dem Kind die Drogen nicht wegnehmen dürften, weil es "seine" Drogen sind. Nur in dem Fall wird es kaum verwahrt, sondern entsorgt.

Und es ist auch völlig legitim, wenn die Eltern aus der erzieherischen Maßnahme heraus das Handy mal für 1 oder 2 Wochen einkassieren, obwohl die Großeltern es de Kind geschenkt haben.

Nur wie gesagt: eine seelische Verletzung oder eine herabwürdigende Maßnahme ist nicht erlaubt.

Ein Gericht würde hier die Gesamtumstände betrachten und dann entscheiden.


Guyana561 
Beitragsersteller
 23.12.2022, 18:50

Besten Dank, nach fast 10 Antworten hast du als einzige Person mit einer Quelle geantwortet.

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Absolut. Minderjährigen darf jegliches "Eigentum" als Erziehungsmaßnahme weggenommen oder vorenthalten werden (Wobei Eigentum auch immer hier stark zu definieren wäre, denn die meisten Sachen verbleiben so oder so weiter im Wirkungsbereich der Erziehungsberechtigten).

Was nicht erlaubt ist, wäre z.B. eine selbst gekaufte Spielekonsole (wofür es die Einwilligung gab) wegzuwerfen.

Das ergibt sich ganz einfach aus dem Erziehungsauftrag von Eltern und Erziehungsberechtigten.

Man müsse sich auch vorstellen, was wäre, wenn die Erziehungsberechtigten dies NICHT dürften. Kind holt sich Zigaretten und Feuerzeug ins Haus und die Eltern müssen zusehen?