Guten Tag zusammen ,

Person X (Fahrer+Halter des KFZ) und Person Y (Beifahrer) wurden auf dem Rückweg von Holland an der Deutsch/Niederländischen Grenze vom Zoll angehalten (Deutsche Seite natürlich)

Bei der KFZ-Durchsuchung mit Spürhund wurden im Auto etwa 4,6g Cannabis (Bruttogewicht) + 1,5 angerauchte Kräuterzigaretten(Joints) gefunden inhalt ca 0,2-0,3 g pro Kräuterzigarette . Ebenfalls wurde eine Kräutermühle gefunden .

Die Zollbeamten haben die beiden Fahrzeuginsassen X und Y darüber aufgeklärt das ein Verfahren wegen Einfuhr von Cannabis gegen sie laufen wird . Person X hat ausgesagt das es nur ein entspannter Tag werden sollte . Person Y hat Keine Aussage gemacht .

ab 7,5 G (THC) ist es keine geringfügige Menge mehr heisst also je nach Prozentualen THC Anteil pro gramm wäre man bei ca (wenn man von maximal 30% ausgeht ) bei 1-2g reinem THC (denke eher weniger)

Person X(Fahrer+Halter des KFZ) hat einen Zettel: Sicherstellungs/-Beschlagnahmungsanzeige bekommen in der die bereits oben aufgeführten Materialen aufgelistet waren .

Es wurde kein Drogentest gemacht die Fahrt wurde wieder aufgenommen .

Was hat Person X zu erwarten ? Führerscheinentzug ? BTMG ?

Was hat Person Y zu erwarten ? BTMG ? wird es eher wegen geringfügiger Menge und geringer Beweislast eingestellt ? ist es bei einstellung trotzdem noch bei der Polizei gemeldet ? Führerscheinentzug auch bei dem Beifahrer ?

Ich bedanke mich für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen Stallteller