Polizei hat PC beschlagnahmt - krieg ich den wieder?
Hallo,
die Polizei hat heute morgen als ich nicht zu Hause war, meinen PC beschlagnahmt. Was mir ausgerichtet wurde, handelt es sich bei der mutmaßlichen Straftat weswegen der PC beschlagnahmt wurde anscheinend um eine Beleidigung.
Ich hab dann per Email bei der Polizei gefragt wieso und wann ich den PC zurückbekomme.
Die Antwort war unter anderem:
"Gar nicht, es handelt sich um Beweismittel, die ausgewertet werden müssen (dauert ungefähr ein 3/4 Jahr).
Ausserdem unterliegen die sichergestellten Gegenstände der Einziehung, weil sie zur Begehung einer Straftat gebraucht wurden."
Heisst das ich krieg den PC auch nicht nach dem ca. 3/4 Jahr ?
Es gab keinen Durchsuchungsbefehl oder wie man das nennt, und mir wurde ein handschriftliches Gekrakel dagelassen, wann ich einen Termin bei der Polizei hätte bei der zuständigen PI. Allerdings ohne Adresse und Anschrift von mir. Also meiner Meinung nach sehr unseriös.
Danke und Gruß
akimann
8 Antworten
Was die Polizei sagt oder schreibt, ist unwichtig. Über die Einziehung entscheiden rechtskräftig ein oder mehrere Richter. Sollte die Staatsanwaltschaft also von sich aus nicht deinen Pc heraus geben ( zum Beispiel weil das Verfahren eingestellt wird ), dann musst du das Gerichtsverfahren abwarten.
Sollte das Verfahren eingestellt, aber dein Pc nicht heraus gegeben werden, so musst du schriftlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Also dem Richter eines meist Landgericht schreiben und bitten, den Vorgang zu überprüfen.
Die Polizei hat keine endgültige Entscheidungsgewalt über Einziehung und Verfall.
Ich wiederhole:
Und die Polizei schreibt dann solche Dinge zum Spaß, weil ihr langweilig ist? Kennst Du irgendeine Polizei die nach Einleitung des Strafverfahrens noch irgendwas macht, sagt oder denkt, ohne dass das mit der StA abgeklärt ist?
Und was rätst Du dem Fragesteller?
Er schreibt an das Gericht, dass er den PC wieder haben will und erhält als Antwort: "Die Staatsanwaltschaft verweigert die Rückgabe des PC mit Hinweis auf § 111n StPO. Laut der Polizeidienststelle ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Ein Termin kann noch nicht genannt werden."
Toll.
Fragt er nach, ob der PC eingezogen wird, bekommt er die Antwort: "Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist die Frage der Einziehung als Tatmittel noch nicht geklärt, da der PC noch nicht ausgewertet ist."
Wahnsinnig toll.
Aber gut, er hat sich mit der Antwort der Polizei nicht zufriedengegeben und Gericht und Staatsanwaltschaft damit behelligt. Bringt ihm wahnsinnig viel.
Du scheinst mir mental ziemlich ungesund.
Das unterstellst du mir. Nichts weiter. Was nur hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Noch einmal: ob beschlagnahmte oder sichergestellte Dinge freigegeben werden, entscheidet niemals die Polizei. Nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
Man kann die Sachen bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft abholen. Aber die Polizei gibt die Sachen nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht heraus.
Und Du scheinst mir viel zu sein, aber nicht wirklich ein juristischer Experte. Theoretische Abläufe scheinst Du zu kennen, aber keine Ahnung von der Praxis.
Klar ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens und die Polizei nur die Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, aber ihre Aussagen sind in 98% der Fälle untrennbar.
Wenn die Polizei sagt: "Gibt es nicht", dann sagt auch die StA "Gibt es nicht."
Das ist pauschaler Unsinn. Oft ist das Gegenteil der Fall. Im Übrigen haben noch Richter das Sagen.
Da wird nix unseriös gelaufen sein. Da hat die Polizei kein Bock drauf. Dann wäre ja das Gefundene unbrauchbar.
Kann es sein, dass sie herein gebeten wurden?: "Und nehmen Sie das Dingen ruhig mit?" Mündliche Einverständniserklärung der Wohnungsinhaber sind auch gültig. Oder guck mal im Briefkasten, ob sich dort eine Kopie befindet.
Wenn der Rechner zur Durchführung der Tat benutzt wurde, dann siehst du den vermutlich nie wieder. Man kann einen Antrag auf Herausgabe stellen. Bei erwiesener Unschuld, bekommst du ihn natürlich zurück. Dazu muss aber der ganze Vorgang bis zu dem Punkt vorangetrieben sein, der deine Unschuld bestätigt (oder die Unschuld deines Rechners).
Zur Sicherung digitaler Beweismittel beschlagnahmen Ermittler regelmäßig Speichermedien wie Mobiltelefone oder Laptops. Für die Zeit der Beschlagnahme sind diese dem Zugriff und somit auch der Nutzbarkeit durch den Betroffenen entzogen.
Wer durch eine Beschlagnahme einen Schaden erleidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung aus der Staatskasse verlangen. Auf Handy und Laptop bzw. PC will keiner verzichten - auch Tatverdächtige nicht. Die Beschlagnahme dieser Geräte zu Ermittlungszwecken sollte nur wenige Tage andauern. Schließlich geht es in der Regel um die Auswertung der darauf gespeicherten Daten und nicht um eine Beweiserheblichkeit der Hardware als solcher. Die Beschlagnahme von Festplatten ist mit Ablauf von drei Werktagen zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich aufzuheben (AG Reutlingen, Beschluss vom 05.12.2011, Az. 5 Gs 363/11). Nur das Speicherabbild des Datenträgers (Image) verbleibt bei den Ermittlern. In der Praxis dauert die Beschlagnahme der Geräte hingegen oft viele Monate.
Bei mir hat’s am Ende auch ca. ein Jahr gedauert und die Festplatten habe ich nach dem Verfahren zurückbekommen, aber der leere PC ohne Festplatten wurde eingezogen.
PC ohne (!) Festplatten? Wo ist da die Logik? Die fraglichen Daten befinden sich doch auf den Festplatten!!! Den leeren PC einzubehalten ist da sinnlos; zum einen kann man sich ja irgendwann wieder einen neuen PC als "Tatmittel" anschaffen und zum anderen befinden sich auf dem leeren PC ohne Festplatten keine verwertbaren Daten! Ganz sicher freut sich jetzt einer der stets unterbezahlten Behördenangestellten endlich über einen eigenen, kostenlosen (!) PC!!! Und das Ganze stinkt doch ganz gewaltig zum Himmel nach typisch preußischer Strafwillkür!!! Darüber hinaus ergibt das alles einfach keinen Sinn - außer dem zynischen Strafprinzip "Noch mal extra ordentlich eins auf den Deckel, rein aus Prinzip...!!!" :-/ Schauderhaft fies!!! :-(
Maßgebliche Vorschrift ist erstmal § 111n StPO.
Du bekommst es zurück, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Das kann sein, wenn die Auswertung abgeschlossen ist; es ist aber spätestens dann wenn das Verfahren entweder eingestellt wurde oder wenn ein Urteil bestandskräftig wird.
Auch kann natürlich nach § 74 StPO ein Tatmittel eingezogen werden. Dann gibt es das gar nicht mehr heraus. Finde ich aber ungewöhnlich, dass das bei so einer einfachen Straftat wie einer Beleidigung gemacht wird. Ich kenne es, dass dann maximal die Festplatte behalten wird; oder es gibt alles zurück, aber die Festplatte wird gelöscht.
Sprich mit einem Anwalt. Das solltest du als Beschuldigter einer Straftat sowieso. Der PC ist wenn du Pech hast da dein geringstes Problem
Trotzdem. Kann unter Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.
Und die Polizei schreibt dann solche Dinge zum Spaß, weil ihr langweilig ist? Kennst Du irgendeine Polizei die nach Einleitung des Strafverfahrens noch irgendwas macht, sagt oder denkt, ohne dass das mit der StA abgeklärt ist?