Polizei hat PC beschlagnahmt - krieg ich den wieder?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was die Polizei sagt oder schreibt, ist unwichtig. Über die Einziehung entscheiden rechtskräftig ein oder mehrere Richter. Sollte die Staatsanwaltschaft also von sich aus nicht deinen Pc heraus geben ( zum Beispiel weil das Verfahren eingestellt wird ), dann musst du das Gerichtsverfahren abwarten.

Sollte das Verfahren eingestellt, aber dein Pc nicht heraus gegeben werden, so musst du schriftlichen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Also dem Richter eines meist Landgericht schreiben und bitten, den Vorgang zu überprüfen.


Meandor  12.05.2021, 14:39

Und die Polizei schreibt dann solche Dinge zum Spaß, weil ihr langweilig ist? Kennst Du irgendeine Polizei die nach Einleitung des Strafverfahrens noch irgendwas macht, sagt oder denkt, ohne dass das mit der StA abgeklärt ist?

0
Juristexperte  12.05.2021, 14:41
@Meandor

Die Polizei hat keine endgültige Entscheidungsgewalt über Einziehung und Verfall.

0
Meandor  12.05.2021, 14:45
@Juristexperte

Ich wiederhole:

Und die Polizei schreibt dann solche Dinge zum Spaß, weil ihr langweilig ist? Kennst Du irgendeine Polizei die nach Einleitung des Strafverfahrens noch irgendwas macht, sagt oder denkt, ohne dass das mit der StA abgeklärt ist?

0
Meandor  12.05.2021, 14:50
@Juristexperte

Und was rätst Du dem Fragesteller?

Er schreibt an das Gericht, dass er den PC wieder haben will und erhält als Antwort: "Die Staatsanwaltschaft verweigert die Rückgabe des PC mit Hinweis auf § 111n StPO. Laut der Polizeidienststelle ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Ein Termin kann noch nicht genannt werden."

Toll.

Fragt er nach, ob der PC eingezogen wird, bekommt er die Antwort: "Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist die Frage der Einziehung als Tatmittel noch nicht geklärt, da der PC noch nicht ausgewertet ist."

Wahnsinnig toll.

Aber gut, er hat sich mit der Antwort der Polizei nicht zufriedengegeben und Gericht und Staatsanwaltschaft damit behelligt. Bringt ihm wahnsinnig viel.

0
Juristexperte  12.05.2021, 14:58
@Meandor

Du scheinst mir mental ziemlich ungesund.

Das unterstellst du mir. Nichts weiter. Was nur hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Noch einmal: ob beschlagnahmte oder sichergestellte Dinge freigegeben werden, entscheidet niemals die Polizei. Nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Man kann die Sachen bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft abholen. Aber die Polizei gibt die Sachen nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht heraus.

0
Meandor  12.05.2021, 22:00
@Juristexperte

Und Du scheinst mir viel zu sein, aber nicht wirklich ein juristischer Experte. Theoretische Abläufe scheinst Du zu kennen, aber keine Ahnung von der Praxis.

Klar ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens und die Polizei nur die Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, aber ihre Aussagen sind in 98% der Fälle untrennbar.

Wenn die Polizei sagt: "Gibt es nicht", dann sagt auch die StA "Gibt es nicht."

0
Juristexperte  12.05.2021, 22:41
@Meandor

Das ist pauschaler Unsinn. Oft ist das Gegenteil der Fall. Im Übrigen haben noch Richter das Sagen.

0

Da wird nix unseriös gelaufen sein. Da hat die Polizei kein Bock drauf. Dann wäre ja das Gefundene unbrauchbar.

Kann es sein, dass sie herein gebeten wurden?: "Und nehmen Sie das Dingen ruhig mit?" Mündliche Einverständniserklärung der Wohnungsinhaber sind auch gültig. Oder guck mal im Briefkasten, ob sich dort eine Kopie befindet.

Wenn der Rechner zur Durchführung der Tat benutzt wurde, dann siehst du den vermutlich nie wieder. Man kann einen Antrag auf Herausgabe stellen. Bei erwiesener Unschuld, bekommst du ihn natürlich zurück. Dazu muss aber der ganze Vorgang bis zu dem Punkt vorangetrieben sein, der deine Unschuld bestätigt (oder die Unschuld deines Rechners).

Maßgebliche Vorschrift ist erstmal § 111n StPO.

Du bekommst es zurück, wenn es nicht mehr gebraucht wird. Das kann sein, wenn die Auswertung abgeschlossen ist; es ist aber spätestens dann wenn das Verfahren entweder eingestellt wurde oder wenn ein Urteil bestandskräftig wird.

Auch kann natürlich nach § 74 StPO ein Tatmittel eingezogen werden. Dann gibt es das gar nicht mehr heraus. Finde ich aber ungewöhnlich, dass das bei so einer einfachen Straftat wie einer Beleidigung gemacht wird. Ich kenne es, dass dann maximal die Festplatte behalten wird; oder es gibt alles zurück, aber die Festplatte wird gelöscht.

Sprich mit einem Anwalt. Das solltest du als Beschuldigter einer Straftat sowieso. Der PC ist wenn du Pech hast da dein geringstes Problem


Juristexperte  12.05.2021, 14:03

Es handelt sich hier nur um eine Beleidigung. Also langsam.

0
Stefan1248  12.05.2021, 14:14
@Juristexperte

Trotzdem. Kann unter Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.

1

Wie schon gesagt wurde wenn es stimmt das damit eine Straftat begangen wurde wird er so lange beschlagnahmt bis sie fertig sind. Wenn beweißt wird dass es nicht stimmt kriegst du ihn meines wissens nach wieder