Metalldetektor Bauen, Optimierungen und Physik?

Ich wollte bevor ich mir einen Metalldetektor kaufe erstmal einen selber bauen. Leider gibt es im Internet wenige Anleitungen für Anfänger. Ich bin auf diese Seite http://de.m.wikihow.com/Einen-Metalldetektor-bauen gestoßen und will nun den VLF Detektor selber bauen. Dafür benötige ich zwei Spulen und eine MW Radio. Der Anleitung nach soll ich Spulen und Radio verbinden.

  1. will ich wissen, wie man überhaupt Spannung auf die spülen bekommt, ob jede einzelnd an eine 9v Batterie angeschlossen ist oder ob die irgendwie verbunden sind.

  2. Wie soll ich das Radio anschließen? Soll ich irgendwo ein Kabel anlöten und wenn ja wo oder soll ich wie ich es mir denke das Radio so dweit von der Spüle entfernt anbringen das man gerade so einen konstanten Ton hört anbringen?

Kommen wir zum Aufbau der Spule: Ich will eine möglichst hohe Reichweite der Spule:

  1. In der Anleitung ist von der Größe eines Esstellers die Rede. Gibt es eine optimale Größe oder bedeutet je größer desto größere Reichweite?

  2. Laut Anleitung soll man 10 Windungen wickeln. Kann man durch eine höhere Anzahl an Windungen die Ausbreitung des Magnetfeldes vergrößern?

  3. In der Anleitung hat der Kupferdraht einen Durchmesser von 0.25mm. Kann ich durch einen größeren Durchmesser die Reichweite meiner Spule erhöhen?

  4. Kann ich durch irgendeinen Eisenkern die Reichweite meiner Spule erhöhen

Ich freue mich über alle Antworten, ihr müsst nicht alle 6 fragen beantworteten, beantwortet einfach so viele wie ihr könnt!

Vielen Dank!

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Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

Hallo,

ein Bekannter möchte eine kleine Doppelhaushälfte erwerben (Rheinland/NRW), allerdings würde er gerne einen eingeschossigen Anbau zur Erweiterung des Wohnraumes anbauen. Nun war er beim Bauamt um zu erfragen inwiefern dieses möglich wäre. Grundsätzlich sollte es keine Problem darstellen, allerdings gibt es einen Bebauungsplan, welcher die Tiefe ab der Baugrenze reglementiert. der Anbau könnte demnach max zwischen 3,5 und 4 m (müsste halt noch genau gemessen werden ) in den Garten reichen. Desweiterne wurde ihm gesagt, dass der Nachbar bei der geplanten Grenzbebauung eine entsprechende Baulast für sein Grundstück eintragen lassen müsste, dass auch er für den Fall eines anbauens ebenfalls eine Grenzbebauung durchfühfren würde ( wozu das auch immer sinnig sein mag) Nun ist es so, dass der Nachbar schon eine Terrassenüberdachung von in jedem Fall mehr als vier Meter direkt an dei Grundstücksgrenze gebaut hat.

Daher folgende Fragen

1) Müsste er dafür nicht auch eine entsprechende Zustimmung haben ?

2) Wenn ja, wo müsste diese zu finden sein und wäre dann nicht die für den Anbau meine Bekannten obsolet, da er ja genau das was dann gefordert wäre ( Grenzbebauung) tun will

3) Kann der eine einen ANbau der ander eine Terrassenüberdachung bauen ?

4) Wie kann man das in Erfahrung bringen, ohne "schlafende Hunde" zu wecken, denn sollte der Nachbar eine Genehmigung brauchen, hat sie aber nicht eingeholt, möchte man ja nicht schon im Vorfeld das Nachbarschaftsverhältnis "vergiften, weil man beim Bauamt die falschen Fragen gestellt hat und die dann beim Nachbarn schauen kommen.

Natürlich würde man bevor man anträge stellt und so, mit dem Nachbarn reden, aber es ist doch immer gut zu wissen, was für Argumente für einen zu nutzen sind.

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Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?

Das bisher unbebaute große Nachbargrundstück soll jetzt durch den Erben des früheren Eigentümers mit einer Zeile von 3 luxuriösen Reihenhäusern bebaut werden. Da an meinem Reihenhaus eine Baulast besteht, wurde ihm der direkte Anbau genehmigt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass seine Häuserzeile im Erdgeschoss auf der Gartenseite einen Vorsprung von einem kompletten Meter aufweist.

Sein Anbau erfolgt direkt an die südwestliche Seite meines Hauses. Dadurch entsteht eine erhebliche Verschattung in meinem Wohnzimmer, so dass hier kaum mehr normales Tageslicht besteht. Diese Beeinträchtigung ist bekanntlich gesundheitsschädlich und zudem ökologisch nachteilig, weil die Energiekosten dadurch erheblich ansteigen, und zwar dauerhaft.

Praktisch wird bei mir die gesamte Gartenfront verschattet, da das Reihenhaus nur knapp 6m breit ist und das Wohnzimmer sich über die gesamte Breite des Hauses im Erdgeschoß erstreckt. Es ist das einzige ZImmer im gesamten Erdgeschoss, das bisher normales Tageslicht aufweist.

Durch den Vorsprung wird die Baulinie der bisherigen Reihenhäuser im Erdgeschoss um einen Meter überschritten, und zwar an der südlichen Seite meines Hauses, wo die Sonne einfällt.

Meines Erachtens wurde die Baugenehmigung hierfür rechtswidrig erteilt. Das Bauamt hat mir trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprachen und mehrerer Schreiben keine Auskunft erteilt, ohne plausible Begründung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter sei gerade nicht im Amt und es gebe keine Termine, nur für Bauherren! Da der Nachbar sehr vermögend ist, riecht das ganze stark nach Korruption.

Selbst der von mir beauftragte Anwalt erhielt bisher keine Akteneinsicht (seit über 3 Monaten!) und keine Mitteilung über Hindernisgründe des Bauamtes.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, ohne ein zu hohes Kostenrisiko über Klage?

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