Gehwegüberfahrt- Was sind die Konsequezen?

Hallo, also folgender Sachverhalt:

Wir habe letzten Jahr in Berlin ein Grundstück gekauft, es handelt um ein hinterliegendes Grundstück und wir haben ein Geh-Fahr und Leitungsrecht. Bevor die Bauarbeiten begonnen war ein Herr vom Land Berlin (Tiefbauamt oder so) da und hat sich die Straßenfront angeschaut und notiert wie die gehwegüberfahrt auszusehen hat. Das heißt Grasnarbe abtragen und bitumen drauf! Soweit so gut.

Mittlerweile waren die Wasserbetriebe und Stromnetz Berlin da. Wasserbetriebe haben für unsern Abwasseranschluss fast die kompletten 3 m breite Straßenfront (entspricht die Baustraßebreite) aufgerissen bis hin zur Straßen! Anschließend haben auch nochmal die Stromnetz Leute den Gehweg aufgerissen, aber nicht mehr wieder so hergestellt wie es war. Nun ist natürlich kein Gehweg mehr vorhanden sondern eine Auffahrt aus Sand und Reyicling, Kiese usw. Also was soll ich jetzt noch schützen.... nen Haufen Erde und Sand?!?!

Jetzt meine Überlegung, diese Bitumenschichg mache ich ja drauf um den Gehweg zu Schützen. Da dieser aber eh schon komplett weg ist, finde ich die gehwegüberfahrt aus bitumen sinnlos.

Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich das so lasse aber das Land Berlin wird irgendwann mal darauf hingewiesen? Bekomme ich arge Problem (Anzeige, hohe Strafen o.ä.)

PS: ich habe ne jetzt schon diverse Angebote eingeholt, so ist es nicht, aber ich würde diese Geld gerne sparen, da es ja auch wieder entfernt werden muss, was auch wieder kostet!

Also vielleicht ist ja jemand hier der damit schon mal in Berührung gekommen ist oder mit sagen kann was die Konsequenzen sind bei nicht einhalten! Danke!

Berlin, bauen, Hausbau, Straße
Wie schütze ich ein Haus gegen Feuchtigkeit, das im Winter nicht bewohnt ist?

Hi Zusammen,

folgende Ausgangssituation: Wir besitzen im Ausland ein Haus (BJ. 1910 mit 80cm dicken Wänden), welches direkt am Hang gebaut ist und wir ungefähr 3 mal im Jahr für 2 Wochen hinfahren. Wenn wir zu Ostern hinfahren und es aus dem Winterschlaf holen, dann riecht es im Keller sehr modrig und Schimmel setzt sich teilweise an den Wänden an. Der Keller, der weiter in den Hang rein ragt ist, ist am stärksten betroffen und da blättert ordentlich der Putz ab, aufgrund der Feuchtigkeit die vom Hang reindrückt. Dann wird erst mal ordentlich gelüftet. Wen wir aber im Sommer kommen, dann haben wir nicht das Problem. Es müffelt zwar ein bisschen, aber mit ein wenig Stoßlüften ist es wieder ganz ok.

Jetzt zur Frage: Welche präventive Maßnahme sollten wir eurer Meinung nach machen? Normalerweise sagt man ja: was von außen kommt, muss von außen bekämpft werden. Eine Ausgrabung von außen ist nicht möglich, da wir über 10 Meter Länge ca. 4 Meter tief graben müssten Selbstverständlich ist es schwer ohne Begutachtung der Bausubstanz (Bauwerksdiagnostik) eine ordentliches Statement abzugeben, jedoch haben wir familien-intern unterschiedliche Ansichten: DA meine Mutter Angst hat, dass das Haus komplett zerfällt, so möchte Sie im ganzen Haus eine Gas Etagenheizung mit Heizkörper installieren, damit Das Haus auch im Winter eine konstante Wärme hat. Dementsprechend müssten wir den ganzen Winter heizen, ohne dass überhaupt jemand im Haus lebt. Ich zum Beispiel, würde diese enorme Investition nicht tragen wollen und den dazugehörigen Rattenschwanz mit enorm erhöhter Gas – und Stromrechnung bis zu meinem Tod und darüber hinaus. Ich hätte erst mal versucht jemanden zu finden der mit Injektion arbeitet oder horizontale Sperren mit Edelstahl oder einfach kompletten Putz ab, dann Grundierung, Dichtschlämme, flexible Spachtelmasse und Sanierputz drüber. Das müsste für die nächsten 10 Jahre langen und dann eben nochmal.

Was meint ihr?

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Neue dachfenster / Rückbau wegen Denkmalschutz

Hallo,

meine Familie hat 2009 ein Denkmalgeschütztes Haus ( Einfamilienhaus, bj1742 , 180qm Grundfäche, 3 Wohnetagen , Speicher+ Keller auf 5000qm Bauland ) von meinen Vater übernommen / geerbt. Bei dem kauf 1979 wurde Grunderwerbssteuer bezahlt, was bei Dänkmälern eigentlich nicht zu zahlen ist. Trotz Klage wurde das Haus weiterhin in der Denkmalschutzliste geführt. 1992 war die letzte bauliche Maßnahme, welche vom Denkmalamt genehmigt wurde. Von 1979 bis heute haben wir alle Unterhaltungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Momentan bekommen wir ein neues Dach. Da auch auf der straßenseite Gerüst aufgebaut wurde, hat sich heute die Denkmalschutzbehörde gemeldet. 1 Das verschiferte Dach ist auch wieder in Schiefer ausgeführt worden, aber es sind neue Dachfenster eingebaut worden. (Sind von der Straße aber nicht zu sehen) 2. 1982 beanstandete der Schornsteinfeger den mangelnden Bantschutz über dem Öl- Tankraum, Die darüber liegende Decke wurde in Stahlbeton ausgefürt und die 3 darüber liegenden Räume (20qm) wurden zusammengelegt und bilden das heutige Badezimmer. 3. Im Haus befindet sich eine Treppe, welche damals Massenware war. Dummerweise hat der Schreiner die Pfosten falschherum eingebaut und die Treppe nicht wieder auseiander bekommen. Jetz, 200 Jahre später, sind 2 Doktorarbeiten über diesen weltweit einzigartigen Murks geschrieben worden. Auf der Treppe befanden sich 7 Farbschichten, welche von uns abgebeitzt wurden. Durch das schaben können Spuren auf dem Holz sein. Außer den ist Sie im laufe der zeit etwas aus den Fugen geraten.

Nun möchte das Denkmalamt das Gebaüde besichtigen. Kann es unter den Punkten 1-2-3 zu Forderrungen des Rückbaues, der Schadensersatz, Strafgelder gefordert werden.

Haus, Dachfenster, Fenster, bauen

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