Hallo brauche dringend eure Hilfe. Ich habe eine Ladenlokal und habe dort eine Zugemauerte Tür wieder geöffnet um den Privaten Nereich mit dem Kunden Bereich zu trennen. Außerdem habe ich 2 Toiletten in einem Zimmer bauen lassen, für die Kunden. Das Problem ist ich habe keine Baugenehmigung beantragt. Wie hoch ist die Strafe bzw. Wäre eine Baugenehmigung denn Pflicht gewesen?
PS: Land Sachsen Anhalt.