Gibt es eine Norm für Garagen bzw. deren Mindestabmessungen?
Da ich schon die unterschiedlichsten Bauformen und Dimensionen von Garagen und Tiefgaragenboxen gesehen habe, würde mich mal interessieren, ob es da nicht eine Norm gibt, welche zumindest die Mindestabmessungen vorschreibt.
Ich hatte mal eine Box, die zwar über 5 Meter tief war, aber nur 2,20m breit (man bekam kaum noch die Türe auf).
Dann wollte ich mal eine andere Box mieten, die zwar ausreichend breit war (ca. 2,35m), aber dafür keine 5 Meter tief (!). Ein Auto der gehobenen Mittelklasse oder gar Oberklasse mit ca. 5 Metern Länge hätte da also nicht ausreichend Platz gehabt oder man hätte das Garagentor nicht mehr schließen können.
Aber das kann es doch auch nicht sein, oder?
Warum müssen nicht alle Stellplätze oder Garagen bzw. TG-Boxen einheitlich (und ausreichend) groß gebaut werden?
Gibt es da keine Vorgaben?
4 Antworten
das ist wohl Ländersache und dort in den jeweiligen Gesetzen geregelt. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung , darüber hinaus dürften sich die Vorschriften im Laufe der Zeit auch ändern- ich hatte auch mal eine Mini-Garage in einem 60er Jahre-Haus, ich würde wetten, dass man die heute so nicht mehr bauen darf.
Na also, das hilft mir doch schon mal weiter.
Danach wären dann also beide genannten Fälle so nicht in Ordnung (einmal zu schmal, einmal nicht tief genug).
Ok, das mit der Breite würde ich mir noch eingehen lassen, weil das ein älteres Gebäude war und die Tiefgaragenboxen somit bestimmt schon 30 oder 40 Jahre alt sind. Trotzdem finde ich 2,20m schon extrem schmal für eine rundum abgeschlossene Box.
Aber bei den weniger als 5 Metern Tiefe (und da bin ich mir sicher, weil ich bis zum Anschlag vorgefahren bin und mein sogar noch etwas weniger als 5 Meter langes Auto nicht ganz reinpasste), verstehe ich wirklich nicht, wie man sowas abnehmen konnte bzw. was sich der Bauherr oder Architekt dabei gedacht hat.
Denn das war noch ein deutlich jüngeres Gebäude.
Der Stellplatzbedarf sieht eine Breite von 2,30 m vor (wenn diese Breite durch Wände begrenzt ist, sogar 2,40 m) und die Länge 5,00 m. Ob diese Mindestmaße bei den heutigen SUV` s noch Sinn machen, ist eine andere Frage. Steig mal am Frankfurter Flughafen im Parkhaus aus dem Auto aus. Dort ist die Heckklappe oft die einzigste Alternative.
Eben, und genau dagegen sollte der Gesetzgeber doch etwas unternehmen.
Welchen Sinn hat eine Garagenverordnung, wenn ein Verstoß dagegen keine Folgen für die Verantwortlichen hat?
Und apropos Kommerz:
Gerade wohlhabendere Käufer und Kunden legen wert auf Komfort und fahren oftmals auch größere Autos. Da sollte es doch im Interesse der Bauherren liegen, speziell diese Klientel nicht mit zu kleinen Parkplätzen oder Garagen zu vergraulen.
Warum sollte der Gesetzgeber denn etwas dagegen tun? Der arbeitet doch auch nur nach Kommerz. Der kassiert doch lieber Steuern von 10.000 Parkplätzen als von 7.000 Parkplätze.
Wie auch immer, aber wer so kleine Parkplätze baut, auf denen die (meist größeren) Fahrzeuge der betuchteren und auch anspruchsvolleren Klientel keinen Platz haben, der handelt doch nicht kommerzorientiert, wenn er sich die zahlungskräftigsten Kunden auf diese Weise vergrault, oder?
Naja... ich habe auch einen großen SUV und parke trotzdem noch immer (fluchend) am Frankfurter Flughafen. Was soll ich machen?
Klar, auf öffentlichen Parkplätzen kannst du nicht viel machen, außer eben nicht dort parken.
Aber ich meine damit v.a. auch Bauträger von größeren Wohnanlagen (teilweise auch in exklusiver Lage und zu exklusiven Preisen), die dann aber nur sehr knapp bemessene Garagen oder Tiefgaragenplätze errichten.
Wer bitte möchte viel Geld für eine exklusive Wohnlage ausgeben, wenn er dann sein vielleicht etwas größeres Auto nicht vernünftig parken kann?
So werden doch potentielle Käufer gleich von Anfang an verprellt.
Ja, das Erwachen kommt immer erst später. Wer fragt schon vor dem Kauf einer Immobile wie groß der Stellplatz ist ? :-)
Wer sowas vor dem Kauf fragt? Ich zum Beispiel und wohl auch jeder andere umsichtige Käufer, v.a. wenn er beabsichtigt, selbst dort längerfristig zu wohnen.
Aber auch wenn er keine Probleme damit haben will, potentielle Mieter zu finden.
Es gibt keine Normen für Garagen, es gibt lediglich Empfehlungen für die Mindestgröße von Stellplätzen in Großgaragen, Parkhäusern und Tiefgaragen. Stellplätze sind immer kleiner als der Innenraum von Garagen, weil der Freiraum zwischen 2 geparkten Fahrzeugen zum ein und aussteigen für die Passagiere nutzbar ist. Ältere Parkhäuser sind deshalb manchmal für moderne Fahrzeuge nicht mehr geeignet und ein Umbau, auch wegen der engen Kurven und der Höhenbegrenzung nicht möglich. Garagen sind durch Wände eingeengt und sollten eine Mindestgröße nicht unterschreiten. Das Gesagte gilt gleichermaßen für Boxen in Großgaragen.
Weitere Angaben findest du in der jeweiligen LBO unter Garagenverordnung zu Mindestanforderungen an Fahrgassen, Kurven und Rampensteigungen.
In Deutschland ist der Mindest-Grenzabstand für Wohnhäuser auf 3,00 m festgelegt, ergo ist die meistverkaufte Fertiggarage 2,95 bis 2,98 m breit. Durch die schmalen Wände (Norm 8 cm) ist hier noch ein komfortables Aus und Einsteigen möglich. Allerdings sollten der Beifahrer und Personen auf der Rückbank vor der Einfahrt in die Garage aussteigen. Zwar gibt es auch breitere und längere Fertiggaragen, die bereiten aber duch ihre Größe Probleme beim Transport und bei der Aufstellung auf der Baustelle und sind deshalb deutlich teurer als die oben beschriebene Standard - Garage. Navajo

Ok, aber heißt das dann in anderen Worten, daß die Garagenverordnung nur eine Empfehlung ist? Unter dem Begriff "Verordnung" verstehe ich eigentlich etwas anderes. Hier wird doch vom Gesetzgeber etwas "verordnet" und ist somit verbindlich, oder nicht?
Nein gibt es nicht, warum auch...jeder Privatmann kann auf seinem Grundstück eine Garage nach seinen Wünschen bauen/lassen. Gibt doch auch verschiedene Grössen bei Fahrzeugen....!
Ich rede hier aber nicht von einem Privatmann. Der kann seine Garage freilich (fast) so bauen wie er will.
Aber ich spreche von Tiefgaragen in Wohnanlagen oder öffentlichen Parkhäusern.
Die müssen doch zumindest so groß sein, daß auch ein Oberklasse-PKW noch Platz hat (von Stretchlimousionen oder alten US-amerikanischen Straßenkreuzern rede ich ja nicht).
Ja, denkst du vielleicht.
Aber es gibt eine Garagenverordnung (siehe Antwort von Joergi666) und somit sind die Bauherren bzw. Architekten daran auch gebunden.
Großzügiger dürfen Garagen und Stellplätze sicher gebaut werden, was der Grund für die von dir genannten verschiedenen Größen sein kann. Aber das Minimum darf nicht unterschritten werden.
Wie gesagt, bei älteren Bauwerken kann ich verstehen, daß diese nicht mehr zu den durchschnittlichen Abmessungen heutiger Fahrzeuge passen. Aber bei Neubauten oder auch allen Bauwerken, die noch keine 20 Jahre alt sind, kann ich nicht verstehen, warum da so eng gebaut wurde und nicht auch größere Fahrzeuge berücksichtigt wurden.
Zumindest die Fahrzeuge selbst sollten in die Stellplätze noch reinpassen, wenn man schon Abstriche beim komfortablen ein- und aussteigen in Kauf nehmen muß.
Denn selbst bei einem PKW der Mittel- oder Kompaktklasse ist kein komfortables Ein- und Aussteigen mehr möglich, insbesondere bei Zweitürern, deren Türen bekanntlich länger sind.
Denkt man da auch an etwas ältere Autofahrer, die sich damit nicht mehr so leicht tun? Scheinbar nicht!