Wann mitteilen, dass ich nach Ausbildung nicht bleiben will?

Hallo,

ich habe nächsten Montag (heute ist Donnerstag) ein Gespräch mit dem Werkleiter und der Personalchefin, wo es um meine Einsatzplanung nach der Ausbildung gehen soll. Wir hatten bereits ein Gespräch, wo sie wissen wollten, wo ich es mir vorstellen kann, nach der Ausbildung zu arbeiten. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört.

Da ich schon seit Monaten weiß, dass ich nicht bleiben möchte, die Ausbildung aber noch bis Ende Juli geht, fragen ich mich nun, ob ich das jetzt schon sagen soll.

Ich möchte eigentlich nicht, dass schon bekannt ist, dass ich gehen werde, weil ich ahne, dass sie mich dann anders behandeln werden, alle Interesse heucheln und mich ausfragen werden, warum ich gehe, wohin, etc. Das möchte ich nicht, denn ich will das mit den Kolleg*innen nicht teilen. Ich will nicht, dass sie wissen, wo ich dann hingehe.

Ich bin auch derzeit am bewerben und hatte schon ein paar Vorstellungsgespräche aber noch keine Zusage.

Soll ich also am Montag schon Bescheid geben, oder erst mal noch so tun, als wäre ich an der Übernahme interessiert? Ich weiß auch, dass kaum Stellen frei sind und sie mich (wie die anderen Azubinen vor mir) in eine Abteilung stecken, wo es mir eh nicht gefallen wird...

Leider kann ich hier mit niemandem darüber reden, da sich solche Infos verbreiten wie ein Lauffeuer.

Danke für eure Tipps!

Kündigung, Schule, Ausbildung, Arbeitsrecht, Übernahme, Ausbildung und Studium
Adresse bei den Eltern als einzige Meldeadresse benutzen, wenn man im Studium ständig Wohnsitz wechselt erlaubt?

Folgende Situation: Ich absolviere in der Regel 2 Praktika (jeweils 2-3 Monate) pro Jahr parallel zum Studium, die in verschiedenen Städten stattfinden, was einen häufigen Wohnortwechsel mit sich bringt, konkret sieht das z.B. so aus:

Ich bin für mein Studium 3 Monate in Stadt A, dann 2 Monate in Stadt B für Praktikum 1, dann 2 Monate in Stadt C für Praktikum 2, dann beginnt ein neues Semester, also gehe ich wieder für 2 Monate in Stadt A, usw...

Da meine Aufenthalte dementsprechend kurz sind, miete ich keine Wohnung auf dem traditionellen Weg, sondern greife stattdessen auf Dienste wie Airbnb zurück, die mir enorm viel Zeit sparen, durch Wegfallen von Kaution, traditionellem Mietvertrag, Wohnungsbesichtigung, Wohnungsübergabe und -rückgabe, usw. Jetzt zu meiner Frage:

Frage: Muss ich mich wirklich jedes Mal neu anmelden, denn das ist nicht nur zeitaufwändig, weil ich jedes Mal Bank, Bafög usw. informieren muss, sondern kostet mich auch zusätzliche Nerven, weil ich Wohnungsgeberbestätigungen einholen fürs Einwohnermeldeamt einholen muss sowie ständig neue Nachsendeaufträge bei der Post erteilen muss, ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen auf meine Bonität.

Kann ich mich stattdessen nicht einfach dauerhaft z.B. bei meinen Eltern anmelden und die anderen Wohnungen nicht als Zweitwohnsitz anmelden, da ich nie länger als 2-3 Monate am selben Ort wohnhaft bin und man einen Zweitwohnsitz offiziell nur für 6 Monate + anmelden muss?

Wenn ja, muss ich dann niemanden informieren - auch nicht kurz beim Einwohnermeldeamt - wenn ich umziehe? Weil In der Zwischenzeit erhalten meine Eltern alle meine Briefe und schicken sie mir zu, so dass ich wie gewohnt für jeden postalisch unter der selben Adresse erreichbar bin.

Mir fällt grad auf, dass ich ja dann meinen Bafögsatz reduzieren würde, weil ich ja offiziell bei meinen Eltern wohnen würde, könnte ich mich hierfür auch an die Adresse eines Freundes anmelden? Als Betrug kann man das ja nicht sehen, weil ich ja wirklich nicht bei meinen Eltern wohne und somit Anspruch auf den zusätzlichen Betrag habe, und es mir eigentlich nur darum geht, ganzjährig unter der selben Adresse gemeldet zu sein aufgrund von Zeitaufwand und Papierkram, nicht weil ich dadurch irgendeinen Vorteil erhalte (Steuer, Bafög, usw. die bei offiziellem Ummelden ja genauso hoch sind wie wenn ich meine Meldeadresse auf eine dauerhafte Adresse beschränke). Vielleicht hat ja sonst noch Vorschläge in meiner Situation ohne alle zwei Monate einen Haufen Papierkram machen zu müssen...

Wohnrecht, Umzug, Recht, Adresse, Einwohnermeldeamt, Wohnsitz, Meldeadresse, Zweitwohnsitz, Airbnb, Ausbildung und Studium
Arbeitszeugnis selbst schreiben. Was soll ich beachten?

Ich verlasse meinen Arbeitgeber nach 3,5 Jahren Ausbildung + 2 Jahre als Geselle. Mein Chef hat mir angeboten, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Er würde das dann einfach unterschreiben. Ich will das Zeugnis so schreiben, dass es nach eine Schulnote 2 klingt. Habt ihr Verbesserungsvortschläge? Muss ich irgendwo den Arbeitgeber erwähnen oder reicht einfach die Unterschrift mit Firmenstempel?

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Arbeitszeugnis

Herr XXX, geboren am XXXXXXX, war vom XXX bis zum XXX als Kraftfahrzeugmechatroniker für uns tätig.

Das Aufgabengebiet von Herrn XXX umfasste im Einzelnen:

  • Diagnose von Fehlern oder Störungen an Personenkraftwagen bzw. deren Systemen und Bauteilen
  • Prüfung der Funktion aller elektronischen Systemkomponenten am Kraftfahrzeug (z. B. Lagestabilisierung, Airbag, Servolenkung, Antiblockiersystem) und Behebung von Störungen
  • Überprüfung von Motoren und Bremsen am Diagnose- bzw. Bremsprüfstand, Behebung von Störungen oder Fehlern
  • Prüfung der Bauteile und Baugruppen auf Verschleißerscheinungen, Überprüfung der Dichtungen
  • Prüfung der Einstellung von Lenkung und Spur und ggf. Korrektur der Einstellung
  • Aus-, Um- und Nachrüstung von Pkw und deren Systemen, insbesondere Einbau von Zusatzeinrichtungen und Zubehör
  • Prüfung und Untersuchung von Fahrzeuen nach amtlichen Vorgaben, z. B. Hauptuntersuchung
  • Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Herr XXX zeigte großen Fleiß und Eifer. Wir haben ihn als belastbaren Mitarbeiter kennengelernt, der sein Aufgabengebiet auch unter starker Belastung gut beherrschte. Er wendete seine Fachkenntnisse sehr zielorientiert in der Praxis an. Er war zudem allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen. Herr XXX erledigte seine Aufgaben stets zielstrebig und selbständig mit hoher Sorgfalt. Herr XXX hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war teamorientiert, loyal und einwandfrei. Unseren Geschäftspartnern und Kunden gegenüber trat Herr XXX sicher und höflich auf.

Er verlässt uns auf eigenen Wunsch zum heutigen Tage. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für seine guten Leistungen. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XXX alles Gute.

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