Adresse bei den Eltern als einzige Meldeadresse benutzen, wenn man im Studium ständig Wohnsitz wechselt erlaubt?

Folgende Situation: Ich absolviere in der Regel 2 Praktika (jeweils 2-3 Monate) pro Jahr parallel zum Studium, die in verschiedenen Städten stattfinden, was einen häufigen Wohnortwechsel mit sich bringt, konkret sieht das z.B. so aus:

Ich bin für mein Studium 3 Monate in Stadt A, dann 2 Monate in Stadt B für Praktikum 1, dann 2 Monate in Stadt C für Praktikum 2, dann beginnt ein neues Semester, also gehe ich wieder für 2 Monate in Stadt A, usw...

Da meine Aufenthalte dementsprechend kurz sind, miete ich keine Wohnung auf dem traditionellen Weg, sondern greife stattdessen auf Dienste wie Airbnb zurück, die mir enorm viel Zeit sparen, durch Wegfallen von Kaution, traditionellem Mietvertrag, Wohnungsbesichtigung, Wohnungsübergabe und -rückgabe, usw. Jetzt zu meiner Frage:

Frage: Muss ich mich wirklich jedes Mal neu anmelden, denn das ist nicht nur zeitaufwändig, weil ich jedes Mal Bank, Bafög usw. informieren muss, sondern kostet mich auch zusätzliche Nerven, weil ich Wohnungsgeberbestätigungen einholen fürs Einwohnermeldeamt einholen muss sowie ständig neue Nachsendeaufträge bei der Post erteilen muss, ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen auf meine Bonität.

Kann ich mich stattdessen nicht einfach dauerhaft z.B. bei meinen Eltern anmelden und die anderen Wohnungen nicht als Zweitwohnsitz anmelden, da ich nie länger als 2-3 Monate am selben Ort wohnhaft bin und man einen Zweitwohnsitz offiziell nur für 6 Monate + anmelden muss?

Wenn ja, muss ich dann niemanden informieren - auch nicht kurz beim Einwohnermeldeamt - wenn ich umziehe? Weil In der Zwischenzeit erhalten meine Eltern alle meine Briefe und schicken sie mir zu, so dass ich wie gewohnt für jeden postalisch unter der selben Adresse erreichbar bin.

Mir fällt grad auf, dass ich ja dann meinen Bafögsatz reduzieren würde, weil ich ja offiziell bei meinen Eltern wohnen würde, könnte ich mich hierfür auch an die Adresse eines Freundes anmelden? Als Betrug kann man das ja nicht sehen, weil ich ja wirklich nicht bei meinen Eltern wohne und somit Anspruch auf den zusätzlichen Betrag habe, und es mir eigentlich nur darum geht, ganzjährig unter der selben Adresse gemeldet zu sein aufgrund von Zeitaufwand und Papierkram, nicht weil ich dadurch irgendeinen Vorteil erhalte (Steuer, Bafög, usw. die bei offiziellem Ummelden ja genauso hoch sind wie wenn ich meine Meldeadresse auf eine dauerhafte Adresse beschränke). Vielleicht hat ja sonst noch Vorschläge in meiner Situation ohne alle zwei Monate einen Haufen Papierkram machen zu müssen...

Wohnrecht, Umzug, Recht, Adresse, Einwohnermeldeamt, Wohnsitz, Meldeadresse, Zweitwohnsitz, Airbnb, Ausbildung und Studium
Pflichtpraktikum, Krankenkasse, Bafög?

Ich halte mich kurz fragen ganz steht unten:

Falls sich jemand auskennt und sich 10min Zeit nimmt würde mir das echt den Monat entspannter machen (abgesehen von den Klausuren die ich schreiben muss)

Verzeiht die exzessiven Tippfehler, bin am Handy, kein Schlaf weil Klausuren und nicht so viel Zeit.

19 Jahre, Student im 2. Semester bekomme Bafög Höchstsatz (also bis jetzt nur ein Erstantrag gemacht --> Bewilligungszeitraum 09/2021 - 08/2022) (noch keinen Folgeantrag gemacht, habe ich natürlich vor)

Bekomme Kindergeld

Nehme monatlich 650€ KfW Studienkredit zusätzlich zu BAfög; sonst kein Einkommen aktuell

Krankenkasse AOK (Bayern). Bin familienversichert

Jetzt die Sache was Fragen aufwirft.

Habe ein Pflichtpraktikum (Nachweis von Uni liegt vor falls nötig) ABER jz das "Problem" ich bekomme eine Vergütung / Aufwandsentschädigung in Höhe von 1650€ PRO MONAT

Praktikum dauert 3 Monate: Mai / Juni / Juli 2022 (bin währenddessen ganz normal immatrikuliert)

Fragen:

1) Bekomme ich Kindergeld? Ich habe gelesen, bei Pflichtpraktika ja -> nächste Frage: Pflichtpraktika Nachweis irgend einer Behörde zusenden oder würde die auf mich zukommen wenn überhaupt.

2) Ich nehme an während des Praktikums kein Bafög, oder wird mein Gehalt auf das ganze Bewilligungszeitraum verteilt und ich müsste quasi Zurückzahlen, angenommen ich würde keinen Folgeantrag machen oder? Einfach ausgedrückt: Während Praktika einfach kein Bafög oder Einkommen wird auf Bewilligungszeitraum verteilt und monatlichen Anteil subtrahiert

3) Bafög weis noch nix vom praktikum ich werde es vermutlich am 1. April mitteilen da ich nicht riskieren will die april zahlung nicht zu erhalten. Passt es so soll ich später früher Bescheid geben UND wichtig wann soll ich Folgeantrag stellen? Kann ich während kein anspruch auf Bafög hab während Praktikum überhaupt einen Folgeantragstellen. Sollte ich in del Fall jz Folgeantrag stellen und Praktikum erst später nach mem Monat beichten (wär immer noch rechtzeitig vor praktikumsbeginn)

4) Jetzt die Krankenkasse: Ich nehmen an ich überschreite den Freibetrag für Familienversicherung, gibt es trotzdem eine Chance zu bleiben ode muss ich studentenbeitrag (hab gelesen, geht öfters, weil sie keine Kunden verlieren möchten?) Wenn ich bezahlen muss kann ich den betrag von Bafög dafür benutzen oder entfällt der mit meinem gesamten Bafög und auch hier fie Frage rufen die mich an oder muss icj selbst dafür sorgen dass ich Studentenbeitrag zahle?

5)Wirkt sich mein KfW irgendwie auf irgendetwas aus? Kann ich z.B mehr verdienen wenn ich zusätzlich einen kredit beziehe ? nach der logik 1650+ einkommen 650- schulden 1000 anrechenbaren Einkommen

6) Übrigens stimmes es dass in meinem Fall Brutto = Netto oder werden da noch geringe Genühren abgezogen

Steuern, Studium, Recht, AOK, BAföG, Krankenhaus, Praktikum, Pflichtpraktikum, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen