Planungsfehler vom Architekten , Folgen: Rückbau , wird er für den Schaden haften?

Ich habe 2012 in Eigenleistung unser Haus gebaut, Anfang Juli 2013 (Termin zur Endabnahme) hat das Bauamt die Endabnahme verweigert. Grund : der Baukörper ist in den letzten 3 m zu hoch. Info für Fachleute: Hauslänge 19 m, jenseits der 16 m ist die Abstandsflächenberechnung mit x 0,8 zu berechnen. Betroffen sind je 3 m einer Brüstung auf dem Flachdach (Terrasse) an beiden Seiten des Gebäudes. Die Höhe dieser Brüstung beträgt im Rohbauzustand 78 cm und mit Dämmung und Aufbau 60 cm sichtbar. ( Ansicht von der Terrasse ). Kernmauerwerk KS, Außen und Innenseite und oben mit PUR gedämmt, Außen und Innen verklinkert und Anker für an die Innenseite anzubringenden Geländer integriert, oben eine 73 cm tiefe Mauerabdeckung, also alles sehr Hochwertig und aufwändig. Die Bauweise ist nach unserer Vorstellung damals mit dem Architekten besprochen, geplant und gezeichnet worden. Der Architekt hatte auch die Vollmacht sich um die Baugenehmigungen usw. zu kümmern. (Bestandteile des Vertrags) Jetzt kommts : unser Architekt hat nicht wie im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben die Höhen von einem öffentlich bestelltem Vermesser nivellieren lassen, sondern wie er in Diskusionsrunden gesagt hat schonmal Pi mal Daumen gemessen ! Das aber das Gelände von Anfang des Grundstücks in Richtung der Hauslänge bis zum Ende 163 cm Gefälle hat , hat unser Architekt mit dem Pi mal Daumen Formel nicht gesehen. Das Bauamt sagt nicht unser Problem, wir müssen die Angaben von jedem Architekten nicht kontrollieren. Je abschüßiger ein Gelände, desto Höher ein Baukörper in Gefällenrichtung, so das ist unser Problem. Schaden belegbar ca. 20.000 Euro, Architekt reagiert auf unsere Forderungen nicht, nach mehrmaligem Schreiben verweist er uns auf seine Haftpflichtversicherung.... Frage : habe ich überhaupt Chancen hier Schadensersatz zu bekommen? Wenn ja von Wem? Ich habe gehört, dass die Versicherungen solche Schäden regulieren und sich Intern mit dem Architekten befassen ? Vielen Dank schonmal im Voraus, dass Ihr den langen Text lesen wolltet und hoffe auf Eure hilfreichen Antworten.....

bauen, Architektur, Baupfusch
Nicht aussreichend genug Credit Points für nächsten Studienabschnitt

Hallo, Ich studiere momentan im 2. Semester Architektur und hätte heute meine letzte Prüfung für dieses Semester gehabt, da mir aber speiübel war bin ich zu Hause geblieben (bei nichtantreten gilt die Prüfung nicht als Fehlversuch) Und jetzt gerade habe ich erfahren, dass ich eine Studienarbeit zum 2. Mal nicht bestanden habe. Mein aktueller Stand der Dinge sieht also so aus: - 2 Prüfungen nicht bestanden (1x krank und 1x geschoben) - 2 Semesterarbeiten nicht bestanden (1x nicht bestanden, 1x geschoben wegen Blinddarm-Op)

Zu 100% habe ich bis jetzt insgesamt so viel bestanden, dass ich 36 credit points sicher habe, bei 3 Prüfungen habe ich noch keine Ergebnisse (jede davon würde bei bestehen 3 credit points einbringen) und kann auch nicht einschätzen ob ich diese bestanden habe oder nicht.

In meiner Studien-/Prüfungsordnung steht, dass man nur mit 40 credit points zum 2. Studienabschnitt (3. Und 4. Semester) zugelassen wird. Ich bin mir jetzt eben nicht sicher ob ich diese schaffe und habe nun die Frage was passiert, wenn ich sie eben nicht erreiche:

Werde ich dann eximmatrikuliert? Oder muss ich ein Jahr wiederholen? (mein Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden) Wie wird sich das auswirken? Ich erreiche keinen bei der Studienberatung und hätte gerne so schnell wie möglich eine Antwort.. Habe grade wirklich Bammel!

Studium, Architektur, studieren, Credit Points, prüfungsordnung

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