Bezeichnung nach Architekten Studium

4 Antworten

"Gesellen" gibt es nur im Handwerk. Nach dem Studium bist Du Absolvent des Architekturstudiums und ggfs. "Diplom-Ingenieur Fachr. Architektur", "Master of Engineering", "Master of Arts" oder welchen Titel auch immer die jeweilige Hochschule verleiht. Die Berufsbezeichnung "Architekt" ist in Deutschland geschützt. Dazu Auszüge aus Wiki:

Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ und „Stadtplaner/in“ sind in der Bundesrepublik Deutschland durch die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer geschützt. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) in seiner Fassung vom 26. März 2003 (Nds. GVBl S. 177), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2011 (Nds. GVBl. S. 591) maßgebend .......

Nach diesem Gesetz darf die jeweilige Berufsbezeichnung nur von Personen geführt werden, die in die Architektenliste des Landes Niedersachsen oder das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland unter der betreffenden Fachrichtung eingetragen sind .....

Weiterhin muss eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger, nachgewiesen werden. Die Tätigkeit muss in den wesentlichen Berufsaufgaben der Fachrichtung absolviert worden sein ......

Weiterhin muss eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger, nachgewiesen werden .......

Umgangssprachlich bist Du als Absolvent eines Studiengangs Architektur Architekt. Tatsächlich und rechlich natürlich nicht, sondern Deine offizielle Berufsbezeichnung steht auf Deinem Abschluss-Zeugnis. Erst mit der Eintragung in die Architektenliste eines Bundeslandes darfst Du den Titel Architekt führen.


Literaturius  19.09.2014, 17:11

So ist es nicht ganz richtig. Denn selbsverständlich kann sich ein junger Kollege unmittelbar nach Abschluß seiner Ausbildung in die Architektenliste eintragen lassen - aber eben nicht als (schon) selbständiger, sondern als angestellter Architekt.

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lifefree  19.09.2014, 23:38
@Literaturius

Nein.Um in die Architektenliste eingetragen werden zu können, wird eine Berufspraxis von mindestens 2 Jahren verlangt. Auskunft hierzu erteilen die Architektenkammern.

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Du hast dann einen Abschluss als "Master" oder "Dipl.-Ing". So darfst Du Dich nennen. Sämtliche Bezeichnungen mit dem Wort "Architekt" darfst Du erst benutzen, wenn Du Mitglied einer Architektenkammer bist, also auch nicht Dipl.-Arch." etc. Möglich ist jedoch "Dipl.-Ing. Hochbau"

Aber natürlich darf sich der Absolvent einer Fachhochschule, TH, TU oder HBK Architekt
n e n n e n , wenn er ein Architekturstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Damit ist er aber noch nicht "planvorlageberechtigt" - das ist er erst nach ein paar Jahren praktischer Tätigkeit in einem Architekturbüro - leider oft auch in einer Baufirma, bei einem Bauträger u.ä. Er darf sich also zunächst nicht als Architekt selbständig machen, aber natürlich als Architekt in einem entsprechenden Büro arbeiten.