Folgende Sachlage: Ich Bauunternehmer habe einen Architekten mit seiner Chefsekretärin zu einem Gespräch bei uns im Büro eingeladen. Unter Zeugen (zwei Angestellte von mir) sprachen wir über die Preisfindung der geplanten Objekte. Da es um die Erstellung einer Statik und Werkpläne für ein Einfamilienhaus ging, wurde mündlich ein Festpreis von 3.000,00 € netto vereinbart. Dieses Projekt und ein änhliches wurden mit der gelieferten Statik des Architekten erfolgreich realisiert. Bei Beginn der Arbeiten kamen auch Rechnungen über knapp 2900€. Da noch ein Teil der Leistung fehlte machte ich mir weiter keine Gedanken. Nun ein halbes Jahr später nachdem es nicht zu keiner weiteren Zusammenarbeit gekommen ist, bekommen wir eine HOAI Rechnung des Architekten über knapp 18.000,00 € mit dem Hinweis das die 2900€ lediglich ein Abschlag waren. Wenn ich nun auf die 2900€ Rechnung schaue, ist diese zwar als Rechnung aufgestellt jedoch steht im Leistungstext, dass dieses eine Abschlagssumme ist. Daraufhin kontaktierte ich den Architekten und er locker sagte, dass eine Abrechnung nach HOAI sein Recht sei! Habe nun erfahren, dass er bei einem ähnlichen Vorfall vor Gericht seine Forderung durchsetzen konnte!

Kann mir einer helfen, oder einen guten Antwalt nennen?