Hey Leute,
Ich habe seit kurzem einen Beschäftigungsverhältnis mit einer Leiharbeitsfirma begonnen (vor 1 Monat).
Ich habe jedoch festgestellt, dass der Beruf als Leiharbeiter für mich nichts ist und habe vor in 2 Monaten zu kündigen, weil ich noch früher als geplant einen Studienplatz für meinen Wunschstudiengang bekommen habe.
Also habe ich mich etwas im Vertrag durchgelesen und habe etwas gelesen, dass mich nicht zur Ruhe kommen lässt, denn im Vertrag steht: ,,Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Mitarbeiter unter Fortzahlung seines Entgeltes und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen."
Bedeutet es, dass die Leiharbeitsfirma zwar mein Entgelt bezahlen aber meine Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto, wofür ich gearbeitet habe einbehalten?
Oder habe ich das falsch verstanden. Ich würde mich sehr ärgern, wenn sie das dürften, weil ich schon 25 Überstunden habe.
Danke für eure Hilfe!