Ich arbeite für 3 Wochen in einem Unternehmen (ferienjob)
Ich habe eine Woche hinter mit und jetzt bin ich krank geworden und werde nachher zum Arzt geheb um mir eine Krankschreibung zu besorgen.
In meinem Arbeitsvertrag steht unter Paragraph 6 Arbeitsverhinderung folgendes:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle der Dienstverhinderung den Grund und die voraussichtliche Dauer seiner Erkrankung/Verhinderung unverzüglich (am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit) mitzuteilen, telefonisch oder durch Dritte nur bei dem jeweiligen Vorgesetzten (Bereichsleiter, Abteilungsleiter sowie im Personalwesen). Der Krankenschein des Arztes muss bis zum Ablauf des 3. Werktages nach Eintritt der Verhinderung in unserer Firma vorliegen. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf dem Verschulden dritter, ist der Betrieb entsprechend zu unterrichten. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nur, soweit er sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt."
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich für die fehlenden Tage trotzdem bezahlt werde.