Habe am 15. März ein Arbeitsverhältnis angefangen und am 30. März meine erste Gehaltszahlung bekommen. Jobcenter haben die Leistungen ab 1. April aufgehoben und wollen nun komplett die geleisteten Zahlungen für den gesamten März wieder haben. Begründung: ich habe im März Geld verdient (die Überweisung kam am 30. März). Obwohl das vom Arbeitgeber nur der Lohn für die zweite Märzhälfte war. Wäre die Überweisung erst am 1. April, also 2 Tage später, eingetroffen, müsste ich gar nichts zurückzahlen. Ist das rechtens? Und wenn nein, auf welche Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen?