Guten Tag,

Am 27. Januar wurde bei mir im Betrieb ein Aushang aufgehängt auf dem es hieß, dass man am 4., 11. und 18. Februar(Samstäge) zur Arbeit kommen soll und es eine ganz gewöhnliche 6 Tage Woche sei. Samstagsarbeit gab es seit ich dort arbeite noch nie und wurde mit mir auch nicht über den Vertrag/Einstellungsgespräch mitgeteilt.

In meinem Arbeitsvertrag heißt es unter dem "§3 Arbeitszeit":

  1. die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 40 Stunden ohne Pause.
  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Hausordnung der Firma X.
  3. Die Mitarbeiter/in erklärt sich ausdrücklich bereit, auch über die vereinbarten Arbeitszeiten hinaus Mehrarbeitsstunden zu leisten sowie im Wechselschichtbetrieb(Tag- und Nachtschichten) zu arbeiten.
  4. Eine mögliche betriebliche Anordnung von Überstunden erfolgt ohne Rechtspflicht und begründet keine künftigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Erbringung von Überstunden.

In der Hausordnung heißt es desweiteren zu den Arbeitszeiten:

07.00 Uhr - 15.30 Uhr Normalschicht, Pause: 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr

05.30 Uhr - 14.00 Uhr Frühschicht, Pause: 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

13.30 Uhr - 22.00 Uhr Spätschicht, Pause: 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr

21.30 Uhr - 06.00 Uhr Nachtschicht, Pause: 02.30 Uhr bis 03.00 Uhr

6.30 Uhr - 17.00 Uhr Verwaltung, Pause: 12.30 bis 13.00 Uhr

Alle Pausen müssen ab- und angestempelt werden. Bei Einteilung in Schichten erfolgt 15min. vor Arbeitsbeginn der Schichtwechsel. Gegebenenfalls können geänderte Zeitfenster mit der Betriebsleitung definiert werden.


Nun ist die Sache wie folgt: Ich arbeite erst seit mitte letzten Jahres in der Firma und wurde nie auf die Aushänge hingewiesen. Desweiteren habe ich erst am 7. Februar von dem Aushang Kenntnis genommen(erstmals gesehen). Warum so spät gesehen? Nunja ich war vom 31. Januar bis zum 4. Februar Krankgeschrieben. Am 10. Februar kam mein Arbeitgeber auf mich zu und fragte mich ob ich am 11. Februar denn kommen würde und ich antwortete Ihm mit dem Verweis auf meinem Arbeitsvertrag das ich dazu nicht verpflichtet sei und ich außerdem schon einen Termin an besagten Samstag hätte. Nun wurde ich heute am 15. Februar erneut gefragt ob ich am Samstag (18. Februar) kommen würde. Erneut vertröstete ich Ihn da ich auch für diesen Samstag einen Termin habe. Daraufhin wurde mir ein Brief übergeben in welchem geschrieben stand:

"Sehr geehrter Herr (ich),

wir nehmen Bezug auf unseren Aushang vom 27.01.17 und weisen Sie hiermit an, am Samstag, 18.02.17 von 6.00 Uhr - 14.00 Uhr zu arbeiten.

Falls Sie nicht kommen, sehen wir dies als Arbeitsverweigerung."

Das heißt mein Arbeitgeber hätte somit einen gerechtfertigten Grund mir zu kündigen.

Sehr viel Text(tut mir Leid). Nun meine Frage: Muss ich an diesem Samstag erscheinen? Falls ich nicht erscheine, ist dies dann wirklich eine "Arbeitsverweigerung"?

würde eigentlich noch ausführlicher werden, jedoch max. 3000 Zeichen

Vielen Dank im voraus

Liebe Grüße