Hallo,

ich habe ein Bußgeldverfahren, da meine Freunde und ich abends draußen saßen und "durch lautstarkes Unterhalten" die Nachtruhe anderer störten. An dem Abend kam auch noch die Polizei und nahm Personalien auf, etc. Das übliche eben. Das war am 26.06.

Dann kann ein Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren, welches wir ALLE mit der Antwort, wir wären das nicht gewesen, beantworteten.

Heute (08.09) kam dann ohne Rücksicht auf unsere Rechtfertigung zum Vorwurf der Bußgeldbescheid für alle von uns rein.

Meine eigentliche Frage: Ab wann verjährt das ganze? Ab dem Tag, an dem wir "zu laut gewesen sind", oder ab dem ersten Schreiben? Die Verhährungsfrist beträgt doch 3 Monate, oder? Ich habe ab jetzt noch 2 Wochen Zeit Einspruch gegen das Bußgeld einzureichen. Theoretisch haben die dann, falls das mit den 3Monaten zutrifft, gar keine Chance mehr, mich noch weiter zu verfolgen, oder? Oder wird der Gerichtstermin dann trotzdem stattfinden?

Bitte um eure Hilfe! Wir selbst haben grade erst alle das Abi hinter uns, und die wollen tatsächlich von JEDEM 73,50Euro! Für uns ist das momentan noch ziemlich viel Geld und wir würden ungerne die Stadt damit füttern, nur weil der Nachbar, der uns nicht leiden kann, uns eine reinwürgen wollte.

MfG